Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 15 (9.4.1841)
- Date
- 1841-04-09
- Page
- Seite 114 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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114 setzgebung ist in Erwartung der neuen schon vor geraumer Zeit suspendirt worden. Aber diese unsere so gerechte und wohlbegründete Hoffnung ist leider bis jetzt nicht in Erfüllung gegangen. Mit tiefem Schmerzgefühl fahen wir einen Landtag um den andern vorübergehen, ohne uns Erlösung zu bringen aus der traurigen Lage, in der wir schmachten. Zwar ließ Seine Herzog!. Durchlaucht, unser gnädigster Herzog und Herr, unterm 16. März 1838 der damaligen hohen Ständeversammlung einen Gesetzentwurf über die Verhältnisse der jüdischen Unterthanen vorlegen, der, obwohl er einige harte Punkte enthielt, doch im Ganzen in einem Geiste der Freisinnigkeit und Humanität abgefaßt war, und den wir darum mit innigem Dank und freudiger Hoffnung begrüßten; aber er kam — wir wissen nicht aus welchem Grunde — gar nicht zurDiscussion, ja nicht einmal zur Berichterstattung im Schooße jener hohen Versammlung, obgleich manche andere, später vorgelcgten Gesetzentwürfe von minderer Wichtigkeit, als dieser, der das Wohl und Wehe von circa 1500 Menschen betraf, noch ihre Erledigung fanden. Mit neuer Hoffnung beseelt uns jetzt der Zusammentritt eines neuen Landtags, und wir wenden uns mit»innigem Vertrauen an Eine hohe Ständcversammlung, um die hochwichtigeAngelegenheit zur Sprache zu bringen. Wir hegen die feste Zuversicht, daß Hochdieselbe unsere Sache — die der schwachen Minderzahl, die, abwesend, sich nicht selbst vertreten kann, deren Vertheidigungsmiml nur das Recht, deren Fürsprecherin nur'die Wahrheit ist— nicht für zu unwichtig halten, vielmehr ihr die gleiche Aufmerksamkeit und Gerechtigkeit angedeihen lassen wird, wie der jeder andern Unterthanenklaffe. Warum sollten auch die erhabenen Grundsätze der Gerechtigkeit nnd Glaubensfreiheit, die das Eigenthum und die Zierde unserer Tage sind, nicht auch auf uns angewendet werben, deren ganzes Verbrechen nur darin bestes, anderthalb Jahrtausende hindurch unterdrückt und unglücklich gewesen zu sein? (Wir brechen hier die sehr interessante, wie es scheint von Herrn Steinhard verfaßte Petition ab, um nur noch deren Motivirung mitzutheilen). (Schluß folgt.) Steuere Anregungen, betreffend tue Emanzipationsfrage. Preußen. — Rußland. — Frankreich. (Schluß.) Ein großartiger Gedanke ist gegenwärtig in den siavischen Ländern seiner Entfaltung nahe, ein Gedanke würdig des mächtigen -Beherrschers und der hellsehenden Geister, die in seinem Rathe sind; der Gedanke, mehrere Millionen im tiefsten Elende schmachtender Menschen durch die edelsten Mittel aus dem Staube zu erheben und dem Staate und der Welt wieder zu geben. Die sämmtlichen Hebräer — wie sie im Geschäftsftyle genannt werden—sind dort eigentlich nur die Juden, so dem alten Polen angehörig gewesen. Die Art aber, wie ihnen in Polen vor 5—6 Jahrhunderten die Ansiedelung gestattet worden, zeigt deutlich die niedere Stufe, auf welcher damals die Idee des Staates und des Volkes stand; denn man nahm die Einwanderer nur auf als Stoff, durch sie an Geldmitteln zu gewinnen, und sie selbst wanderten ebenfalls nur ein, weil ihnen hier erlaubt; war, still für sich zu vegeliren; von beiden Seiten ward ein Vertrag geschlossen, in welchem der schwächere Theil natürlich jede harte Bedingung annahm, j während der stärkere zwar allen Mißbrauch zu verhüten suchte, aber keinesweges die mannichfachen Einflüsse schwächen konnte, die zu Mißbräuchen führten. Von einer Entwickelung der Fähigkeiten hatte man keine Ahnung, und eigentliche Staatszwecke kamen in der sie betreffenden Gesetzgebung nie zur Sprache. Der Jude war nichts weiter als der Geldwechsler, Gelbleiher und Unterhändler, und letzteres fast nur in den untergeordneten Geschäften. Er war nicht Leibeigner, aber dessenungeachtet der unfreieste Mensch von der Welt. Was der Staat ihnen nicht leistete, bildete sich bei der steigenden Anzahl von selbst, eine innere Unterordnung; da diese aber nur hierarchischer Natur sein konnte, indem ihnen nur in der Religionsübung einige Freiheit gestattet war, so erhob sich hier eine kirchliche Gewalt, die in wahrhafte Tyrannei ausartete, und um so furchtbarer herrschte, als sie allen Aberglauben, dem die Unwissenheit gern den Zugang gestattet, zu Hülfe nahm, und niemand es wagen durfte, das Volk zu enttäuschen. Die eigene Literatur, welche sich in Polen bildete, stets im Reiche der Phantasie und der Religionsgesetze sich bewegend, weil gemeinnützige Kenntnisse ganz und gar über-