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Israelitische Annalen · 1841-04-09 · Heft 15 (9.4.1841) · p. Seite 113

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 15 (9.4.1841)
Date
1841-04-09
Page
Seite 113 (sequence 1)
Language
German
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9. April. N>? 15. 1841. Israelitische Annalen. Ein C e n t r a l b l a t t für Geschichte, Literatur und Cultur -er Israeliten aller Zeiten und Länder. Herausgegeben von Dr. I. M. Jost. Von diesen Annalen erscheint jeden Freitag ein ganzer Bogen; Preis des Jahrganges Rthlr. 3 — fi. S; man subscribirt bei allen löbl. Postämtern und in allen Buchhandlungen des Zn- und Auslandes. Verhandlungen in Sachsen-Meiningen. — Neuere Anregungen, betreffend die Emanzipationsfrage (Schluß). Nachrichten und Sorrespoudenzcn: Gallizien; Ungarn; Baiern; Oberschlesische Zustände; München; Amsterdam. — Literatur: W. S. Rothcnheim'S Predigt und 3. Lissa'S Gebetbuch. — BermischtcS. — Nöthige Berichtigung. — Anzeige. Verhandlungen in S. Meiningen. Die Israeliten itt'Hildburghausen hüben sich um rechtliche Gleichstellung mit den christlichen Unterthanen, mit einer Petition vom IS. Februar datirt an die hohe Ständeversammlung des Herzogthums S. Meiningen gewendet, und einen Abdruck dersel- -ben (unterzeichnet Louis Simon, Hofagent, im Namen der Gesammtheit) unterm 21. Febr. an Se. Durchlaucht den Herzog überreicht, in welcher letzter« Eingabe nebenher erinnert wird, daß der israel. Gemeinde zu Hildburghausen bereits in einer Urkunde vom Jahre 1331 als Einwohner dieser Stadt gedacht wird. Die Petition ist sehr besonnen und freimülhig gehalten, und wir glauben, daß folgende Stellen daraus die Leser der Annalen interesstren werden. Hohe Ständeversammlung! „Keine Unterthanenklasse in unserm Vaterlande sicht der jedesmaligen Eröffnung eines Landtags so erwartungsvoll entgegen und verfolgt die Verhandlungen Einer hohen Standeversammlung mit so gespannter Aufmerksamkeit, als wir, die Bekenner des mosaischen Glaubens. Natürlich. Bedarf ja keine Klasse so sehr einer Verbesserung" ihrer bürgerlichen Verhältnisse. Seit dem Jahre 1826, wo Hildburghausen mit dem Herzogthume Meiningen vereinigt wurde, also seit 14 Jahren, hoffen wir sehnsuchtsvoll von einem Triennium zum andern, daß endlich ein Gesetz zu Stande komme, durch welches unsere traurige Lage verbessert und uns die Rechte verliehen werden, welche Religion, Gerechtigkeit und Staatsklugheit gleich dringend fordern. Diese unsere hoffnungsvolle Erwartung rechtfertigt sich um so mehr, als durch Art. 12 de- Grundgesetzes vom 23. August 1829 eine Revision der Gesetze über die staatsbürgerlichen Verhältnisse der Bekenner der mosaischen Religion verheißen wurde, und bei der Weisheit und Gerechtigkeit unserer gesetzgebenden Gewalten nicht zu befürchten ist, daß bei dem neuen Gesetzgebungsacre Rückschritte geschehen könnten (gegen die uns ohnehin tz 16 der deutschen Bundesacte schützt), vielmehr zuversichtlich gehofft werden kann, daß unsere Menschenrechte werden anerkannt, unsere bürgerlichen Verhältnisse wahrhaft verbessert, und die Schranken weggeräumt werden, die zwischen uns und den übrigen Staatsunterthanen in Beziehung auf den Umfang der. bürgerlichen Rechte jetzt noch bestehen. Auch sind wir seit einem Jahrzehnt von der höchsten Staatsbehörde zu verschiedenen Malen auf die zu erwartende neue Legislation über unsere staatsbürgerlichen Verhältnisse verwiesen und vertröstet worden, ja selbst die Ausführung uns günstiger Bestimmungen der bestehenden Ge-

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