Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 14 (2.4.1841)
- Date
- 1841-04-02
- Page
- Seite 111 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3133765-3133874-3133889--1098-3135309- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
111 len Halbstunden auf die einzelnen Klassen, so erhalten wir folgende Ucbersickt: ' Kl. i. hat 17 Halbstunden. „ II. „ 23 ö4 Halbstunden — 32 Stunden. Sollte die Stundenvertheilung hin und wieder Anstoß erregen, so erinnere ich daran, daß überall auf die stille Beschäftigung mitgerechnet, und diese in dem vorstehenden Plane wohl zu beachten ist. So viel als möglich habe ich dieselben Gegenstände in den verschiedenen Klassen zusammengebracht; immer konnte diese Uebcreinstimmung nicht erreicht werden. Weiter einzugehen in die genauern Details erlaubt mir Zeit und Raum nicht. Nur erfahrne Lehrer werden überhaupt in solchen Schulen Herren des Stoffes und Herren des Raumes werden; sie müssen auch den obigen Lehrplan nur als ein Schema betrachten, welches sie nach der ihnen zugewiesenen Loealität zu modificiren haben. Die mancherlei im Stillen bearbeiteten schriftlichen Aufgaben braucht der Lehrer nicht sämmtlich genau zu corrigiren; wohl aber muß er sie rasch übersehen und augenfällige Fehler rügen, was bei einiger Uebung nicht viel Zeit erfordert. Nachrichten und Correspondenzen. Türkei. (Mittheilung eines Deutschen, der sich lange in Constantinopel anfgchalten.) Der Zustand der Zsraeliten in Constantinopel ist geeignet, manche wichtige Betrachtung anzuregen. Weltliche Bildung ist ganz ausgestorden; von den vormaligen Schulen findet sich keine Spur mehr; eine dichte Finsterniß umgiebl in dieser Beziehung die obgleich sehr zahlreiche, doch sehr abgeschiedene Gemeinde. Alle Reformen, welche der letzte Sultan und der Verkehr mit Europa im Leben erzeugt haben, gehen an ihnen ohne Eindruck vorüber und cs wird bald dahin kommen, daß man alttürkische Sitten nur noch im Zudenquartier aufzusuchen haben wird. Dagegen stehen diese Gemeinden in moralischer Beziehung auf einer sehr achtbaren Stufe; über Wucher und Hang zum Müßiggänge vernimmt man hier keine Klage, vielmehr herrscht durchweg Rechtlichkeit und Fleiß; vielerlei körperliche Arbeiten und Handwerke (freilich nicht nach europäischer Weise geregelt) ernähren die Familien, wiewohl nur sehr kümmerlich. Bedauern muß man, daß die dortige mißverstandene Orthodoxie sehr viele Tage, sonst nur als Halbfeicrtage geltend, ebenfalls den bürgerlichen Beschäftigungen entzieht, und dadurch allerdings die Nahrung vermindert. Schreiben des Oberrabbiners (ChakamBaschi) von Constantinopel an den Rabbiner A. Kohn zu Hohenems, als Beantwortung mehrerer Anfragen. (Hebräisch-chaldäisch, sehr schwerfällig stylisirt.) 1) Der Oberrabbiner hat die volle Gewalt, diejenigen, welche vom guten Wege abweichen, zu bestrafen und zur Frömmigkeit anzuhalten. 2) In jeder Synagoge ist ein Gelehrter angestellt, welcher häufig nach dem Gebete aus Werken der Moral dem Volke gute Lehren in der Volkssprache giebt. 3) Viele Individuen haben sich's zum Gesetz gemacht, nach dem Schluß^des Gebetes täglich ein Kapitel aus dem Buche PH durchzugehen, bevor sie sich an ihr Geschäft begeben. 4) Lehrer im thalmudischen Fache, welche Schule halten, giebt es in den zu Constantinopel gehörigen zerstreueten Oertern, etwa 30; welche übrigens nur äußerst dürftig leben, da die Gemeinde durchweg sehr arm ist. 5) Die Zahl der als Richter (Dajanim) angestellten Männer beträgt 8, es sind dies die gelehrtesten Männer des Faches. Sie entscheiden über Geld- und Ehesachen. Sie bilden zwei Gerichtshöfe, einer hat seinen Sitz in einem entfernten Stadttheile, und einer im Hause des Chakam Baschi, welchem beide untergeordnet sind, und welcher in zweifelhaften Fällen entscheidet. 6) Die angestellten Lehrer haben einen kleinen Gehalt aus der Gemeindekasse, und außerdem zahlen ihnen einige Wohlhabende, bei denen sie bestimmte Lehrstunden zubringen, einen monatlichen Beitrag. Die meisten leben in Dürftigkeit, nur etwa sechs ernähren sich reichlich.?) Kriegsdienst leisten die Israeliten gar nicht. Man fordert sie nickt dazu. 8) Der Synodalbeschluß des R. Gerschom wird auch in der Türkei beachtet; niemand darf zwei Frauen nehmen; bei der Einsegnung der Ehe muß der Bräutigam schwören, daß er bei'm Leben dieser Frau keine zweite nehmen werde. (Unterzeichnet Samuel Chajim.) Derselbe fügt in einer Nachschrift hinzu, daß er im Begriff ist, ein Werk, woran er seit seiner Jugend gearbeitet hat, unter dem Titel nnttfpn JOIP in Druck zu geben, aber nachdem ein Viertel gedruckt worden, in Ermangelung nöihiger Unterstützung habe inne halten müssen, und bittet die Freunde der Literatur, sich des Werkes anzunehmen. (Vom Inhalte wirb nichts gesagt.) Holstein. — Welche ungünstige Wendung die Verbesserungs-Entwürfe in Betreff der Mosaiken bei den Schleswigschen Ständen genommen hat, ist bereits allgemein bekannt; sie ist fast noch minder befriedigend als der Ausgang der Debatten holsteinischer Stände. Indessen layen wir darum noch nicht den Muth sinken, vertrauen vielmehr auf die Weisheit hoher Regierung und finden in manchen Indicien Grund zu der Hoffnung, baß man sich immer noch mit möglicher Verbesserung unsrer Lage beschäftige. Vor einiger Zeit sind mehrere Anfragen absciten der deutschen Kanzlei zu Kopenhagen an die Generalsuperintcndentur zu Glückstadt, betreffend kirchliche Gemeinde-Verhältnisse, gefordert worden, welche dem Vernehmen nach Herr vr. Heilbut befriedigend erledigen konnte. Derselbe hat auch gleichzeitig in Vorschlag gebracht, wie es mit dem Religionsunterrichte derjenigen vereinzelt wohnenden Familien zu halten sei, die einen besondern Lehrer zu besolden nicht im Stande sein dürften. Don demselben würdigen Rabbiner ist eine kleine Druckschrift zu Altona bei G. Blatt unter dem Titel: Fragen und Bemerkungen, veranlaßt durch die Schrift des Hrn. Carl Valentiner, Diakonus zu Crempe: „Ueber die Aufnahme der Juden in den christlichen Staat" — erschienen. Diese Broschüre widerlegt in sehr einfachem Volkstone die in gleicher Weise verbreiteten und zum Theil gut aufgenommenen Grundsätze des Gegners, welcher vom Standpunkte der Kirche behauptet, die verschiedenen Lehren der beiden Religionen seien im Staate unverträglich, und das Beharren der Juden im Iudenthume sei an und für sich eine seltsame Erscheinung, nachdem das letztere offenbar schon über 1800 Jahre vom Christenthume überwunden sei. Der Vers, beruft sich auf die Leistungen und Ausdauer der jüdischen Religion unter so mannichfachen höchst ungünstigen Umständen, und zugleich auf die wesentlichsten Lehrsätze, in welchen offenbar beide Religionen übereinstimmen. In dem ganzen Streite herrscht beiderseits eine edle und zarte Haltung, was beiden Theilen zur Ehre gereicht. — In Glückstadt ist ein Verein für Beförderung der Cultur und des Gemeingeistes im Entstehen, welcher zum Zweck hat, mehrere Wohlthätigkeitsmittel zu umfassen und zugleich einen Centralpunkt für Verbreitung nützlicher und religiöser Lebensansichten zu bilden. Man will damit eine Gemeindebibliothek verbinden. Dies ist das Werk des schon um viele Verbesserungen in dieser Gemeinde sehr verdienten Herrn Frederic Marburg. Wallerstein, 8. März 1841. — Der Unterzeichnete beehrt sich einer löbl. Redaktion die Anzeige von einem seiner Cultusgemeinde so wie der ganzen hiesigen Umgegend höchst wichtigen Ereigniß zu machen. Es wurde nämlich in der hiesigen Synagoge am 11. v. M. unter dem Andrange einer großen Volksmenge im Peisein des fürstlichen Hofes rc. die Installirung eines Rad-