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Israelitische Annalen · 1841-03-26 · Heft 13 (26.3.1841) · p. Seite 102

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 13 (26.3.1841)
Date
1841-03-26
Page
Seite 102 (sequence 6)
Language
German
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102 ncs sollen nicht von dem wahren Lichte der Gesetzj| gebung verdrängt werden? jj Nein, immer noch finden wir hierin keine | sichere Grundlage zur Aufstellung der achten Prin- > zipicn, und wir können nur wünschen, daß dergleichen Rückfichten niemals auf eine Gesetzgebung, die das Menschenrecht feftftellen soll, influiren. Uebrigcns haben wir die Wahrheit eines solchen Vorurtheils in den Preußischen Städten geradezu! mit unleugbaren Thatsachen bestritten, und wir |j halten es für das unbegründetste Vorurtheil, daß jj diese Vorurtheile tief wurzeln. Wir laugnen darum nicht, daß es anderweitige Rücksichten geben könne, die etwa einzelne Nebcnbestimmungen in Beziehung auf Glaubensgcnosscnschafren in der Gesetzgebung nothwendig erscheinen lassen; aber dieselben dürfen niemals das Vorurrheil betreffen, sondern müssen thatsächliche Umstände zum Vorwurfe haben, und in so fern diese nur der Gegenwart angehören und mit der Zeit von selbst oder in Folge des Gesetzes verschwinden, auch dereinst ihren Einfluß verlieren. Die nächste Zukunft wird uns belehren, welche Prinzipien höhere Billigung gefunden haben. (Schluß folgt.) Bemerkungen zu tem Aufsätze des Herrn Bezirksrabb. E. Grünebaum in Landau: „das israel. Schulwesen in der Pfalz" von Di-. Phil. E. Ehrenberg in Wolfenbüttel. Mit dem größten Interesse habe ich den Bericht gelesen, welchen Herr Rabbiner Grünebaum in Nr. 2 — 6 der israel. Annalen über das Schulwesen in der Pfalz erstattet hat. Nur durch solche genaue ofsicielle Darlegung der Sachverhältnisse wird Klarheit über die Angelegenheit verbreitet, von der am Ende doch alles Heil für das Iudenthum ausgeht. Die Aufforderung des Herrn Gr. an alle practischen Schulmänner, ihre Ansichten und Erfahrungen zum Nutzen der noch nicht zur Ordnung gediehenen Lehreinrichtung in der Pfalz öffentlich mitzulheilcn, hat mich angeregt, diesem wichtigen Gegenstände einige Freistunden zu widmen. Da ich indes' weiß, wie nachtheilig jede Verzögerung bei Feststellung der Schulordnung ist, so will ich meine durch die Praxis verstärkte Ansicht nicht znrückhalten, auf die Gefahr hin der Gründlichkeit Abbruch zu thun, und bitte daher um Nachsicht. Aus der Ferne läßt sich nie ein fester Lehrplan bilden; die Localität ist stets von dem bedeutendsten Einfluß, und der verständige Lehrer muß danach sein Unterrichtsschema modifieiren. Was ich daher biete, ist ein, mit Berücksichtigung der von Herrn Gr. cingegebenen gesetzlichen Bestimmungen, angefertigter Lehrplan, der vielleicht als Grundlage einer festen Lehrordnung in den jüdischen Schulen der Pfalz oder anderer Länder Deutschlands dienen könnte. Die jüdischen Elementarschulen der Pfalz sollen aus drei Klassen bestehen, deren Schüler in einem Zimmer versammelt sein und nur einen Lehrer haben, der aber dennoch in den sämmtlichen Elcmentargegenständen gründlichen Unterricht ertheilen muß. Diese Schwierigkeiten wären zu überwinden. Daß außerdem größtentheils Knaben und Mädchen gemischt die Schule besuchen, ist ein Umstand, den wir unberücksichtigt taffen, weil er lheilweise keinen Einfluß hat, lheilweise nicht zu beseitigen ist. Die Mädchen müssen durchaus, wo eine Trennung der Geschlechter nicht möglich ist, wenn auch in einem Zimmer, doch von den Knaben getrennt sitzen, getrennt die Stube und das Haus verlassen, und bei manchen Unterrichtsgegenständen entweder still beschäftigt oder ganz entlassen werden. Es kömmt vor Allem nur darauf an, eine solche Einrichtung zu treffen, daß die Schulen jeder Klasse hinreichend den unmittelbaren Unterricht des Lehrers genießen und in der übrigen Zeit regelmäßig beschäftigt werben. Wer die Mühe nicht scheut, die Schriften über den s. g. wechselseitigen Unterricht zu lesen, wirb manche hierhergehörige nützliche Bemerkung machen. Viel wichtiger aber ist für den vorliegenden Zweck das ausgezeichnete Werk des trefflichen Wurst „die zwei ersten Schuljahre," das ich jedem angehenden Lehrer dringend zum eifrigen Studium empfehle, und aus welchem Manches für den gegenwärtigen Aufsatz entnommen zu haben, ich gern bekenne. Namentlich muß ich in Betreff der Methode und der innern Lehreinrichtung auf jene Schrift verweisen, und werde nur zuweilen einige kurze die Methodik betreffende Bemerkungen hinzufügen. Obgleich Herr Grünebaum nur 30 wöchentliche Stunden als gesetzliche geboten angibt, so habe ich mir doch er laubt, diese Zahl auf 32 zu erhöhen, da ich wohl voraussetzcn darf, daß die beiden obern Klassen noch am Mittwoch und Freitag Nachmittag zusammen 2 Stunden erhalten können. Lertheilt man nun diese Anzahl auf die 3 Klassen, so erhält man für jede nur 10 —11 Stunden, in welchen der Lehrer persönlich die Schüler unterrichtet. Offenbar zu wenig für die mannigfaltigen Unterrichtszweigc. Darum halte ich es, nach Wurst's Vorgänge, für durchaus nöthig, die Zeit in halbe Stunden einzutheilcn. Freilich darf sich der Lehrer dann nicht lange besinnen; er darf nie ohne Vorbereitung in die Schule treten; muß stets im Voraus für die stille Beschäftigung das Nöthige angeordnet haben, und muß sich, wo möglich, einige der bessern, ältesten Schüler zu Gehülfen heranzichen, wie cs bei der wechselseitigen Schuleinrichtung im größer» Maßstabe durchgeführt ist. Dann wird er in jeder halben Stunde seines unmittelbaren Unterrichts wirklich einen Schritt vorwärts kommen und die Freude haben, seine Schule wie ein wohl eingerichtetes Uhrwerk in gutem Gange zu erhalten. (Schluß folgt.)

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