Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 11 (12.3.1841)
- Date
- 1841-03-12
- Page
- Seite 82 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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82 Laß die reine mosaische Lehre mit Gebräuchen und Observanzen der heidnischen Vorzeit vermischt wurde. Und als die aufgegangene Morgenröthe der Vernunft allmählich die Nebel des Wahns verscheuchte, und die hellleuchtende Sonne der Wahrheit die finstern Mächte in die dunkeln Kammern der Vorzeit bannte, Erhielt sich, sonderbar genug, gerade bei den Juden so mancher abergläubische Gebrauch, der sich vor der gesunden Vernunft nicht rechtfertigen läßt und auf dem jüdischen Boden nicht mehr heimisch sein sollte. Wenn auch Maimonidcs in seinem Commcntar zur letzten Mischnah im Rerachoth die Stelle in den Spr. Sal. 23 „Verachte deine Mutter nicht, wenn sie altert," auf die Anordnungen und Gebrauche unserer Vorfahren bezieht, so können und dürfen wir diesen Lehrsatz keineswegs auf solche Gebräuche anwenden, die sich in's Judenthum eingeschmuggelt haben und den Blödsinnigen das Helle Licht des Glaubens verhüllen; vielmehr ist es Pflicht eines jeden Theologen den Ursprung derselben zu enthüllen und sie öffentlich zu bekämpfen. Viele solcher Gebräuche, die nicht in's öffentliche Leben eingreifen und welche die Verständigen schon längst in ihrem häuslichen Kreise abgeschaffr haben, können wir füglich übergehen; aber der in ganz Deutschland noch rechtsgültige und von den Rabbinen streng gehandhabte Gebrauch zur Zeit des abnehmenden Mondes keine.Ehen zu schließen, verdient eine öffentliche Besprechung. Der- Erste unter den jüdischen Autoren, der diesen Gebrauch als einen allgemein üblichen erwähnt, ist der Commentar Nimuke Joseph zu Alfasi Sanh. Abschn. 7, aus dem solcher in joreh veah 179, Ebn Haeser 64 übergegangen ist. Nun ist aber bis zur Evidenz erwiesen, daß dieser Aberglaube, gleich sehr vielen andern *), ein heidni- *) Der Gebrauch, daß das einzusegnende Ehepaar am Hochzeittag faste, von den spätern Kasuisten eingeführt, Oraod Chajim 573. Eben-Haeser 61, findet sich bei Grimm unter dem franz. Abergl. Anh. 99 Nr. 31. H est d'usage de se marier ä jour. On croit, que ceux qui y manquaient, sans des motifs bien puissants, n’auraienf que des enfans muets. Ebenb. findet sich der in Frankfurt übliche Gebrauch im Zimmer eines Verstorbenen die Spiegel wegzuräumen. „8i quelqu’un meurt, au voile la glace de Ja chambre. Unter „die Abgl. der Deutschen Nr. 76 „Henne wie ein Hahn krähen, „bedeutet Unglück," vergl. das Test, des R. Iehuda Hachasid. sches Produkt ist und rechtslos dem jüdischen Kanon einverleibt ward. Schon Cornel Nepos schreibt von den Spartanern, daß sie keinen Krieg zur Zeit des abnehmenden Mondes begannen. Tacitus berichtet von den Germanen, daß sie ihre Versammlungen nur zur Zeit des neuen oder Vollmondes hielten. Coeimt quiim aut inchoalur luna aut impletur, nara augendis rebus hoc auspicatissimum iuilium credunt. „Die Zeit des Neumonds ist eine heilbringende Zeit; Ehen sollen in ihm geschlossen, Häuser aufgebaut werden (Grimm's Myth. der Deutschen p. 407 Abergl. Nr. 5 ff. Bei Neumond soll man in ein neues Haus ziehen, nicht bei abnehmendem (Aberglauben der Ehften Nr. 1)." „IVovam lunam observant pro domo facienda aut conjugis sociaudis.” (Burkhard von Worms, gebor. 1024, bei Grimm a. a. O.) Die hierbei zu Grunde liegende Vorstellung war, daß Eheglück und Haussegen, gleich dem Lichte des Himmels, wachsen und zunehmen sollen. — So evident aus diesem allem der Ursprung des obigen Gebrauchs hervorgeht, ward und wird dieser Gebrauch als religiöses Gesetz beobachtet, während ein nach Maimonidcs vorhandenes mosaisches Gesetz, daß nämlich eine zur Zeit der Menstrualen geschlossene Ehe nicht rechtsgültig sei, keine praktische Anwendung fand. Beachtenswerth ist es, daß während unter den Juden die Kasuisten und Rabbinen dem Aberglauben huldigen, und die jüdische Literatur zu unserer Schmach und Schande so manche Beiträge zu den mittelalterlichen Hexenschriften lieferten (8ephcr Chasidim 469. 474 — 75) vom Christenthum schon im 6ten Jahrhundert mit jüdischen Waffen der Aberglaube bekämpft ward. So heißt es in einer Predigt des heiligen Eligius, geb. 588, (mitgetheilt in GriMM's Myth.); Nullus ad inchoandum opus diem vel lunam attendal. Nec luna nova quisquam timeat aliquid operis accipere, quia deus ad hoc luna fecit, ut tcmpora designat «& noctium tenebras temperet, non ut alicujus opus irapediat.. Nulius sibi propanat fatum vel fortunalum, ut dicat „qualem nascentia attulit, taliter erit, quia deus omnes homiues vult salvos fieri & ad agnitionem veritalis venire.” Cavete ab illis, qui dicunt, quosdam oculis urentibus alias fascinare. Rudolf! 42 angef. bei Grimm. So predigten christliche Geist-, liebe! Und wir sollten nicht in unserem Jahrhundert jene heidnische Tagwählerei zu verdrängen, und die