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Israelitische Annalen · 1841-01-26 · Heft 9 (26.1.1841) · p. Seite 71

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 9 (26.1.1841)
Date
1841-01-26
Page
Seite 71 (sequence 7)
Language
German
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71 traut; die Schule stand ohne genügende Aufsicht und Leitung da. — Mit Vergnügen kann ich Ihnen aber mittheilen, daß im Laufe der letzten se ch s Jahre diese Angelegenheit durch löbliches Zusammenwirken des israel. Vorsteheramts und Provinzial-Rabbinen zu Hanau eine erfreulichere Gestalt gewonnen, und man sich in dieser Beziehung frohen Hoffnungen für die Zukunft hingeben darf. — Wenige Gemeinden sind noch, die nicht ihren gesetzlich geprüften, angestellten Religionslehrer haben, und selbst Elementarschulen bestehen jetzt hie und da. Die Lehrer werden, nachdem sie das gesetzliche Examen bestanden haben, von dem Vorsteheramte, welches die Mitaufsicht über den Jugendunterricht hat, vorgeschlagen und von der Regierung bestellt. Hür die Prüfung der Lehrer besteht in Hanau (schon früher) eine vom Kurf. Ministerium des Innern ernannt? Commission, deren Mitglied der Provinzial-Rabbiner ist. Die Prüfungsgegenstände sind: Religionslehre, biblische Geschichte, hebräische Grammatik, das Verstehen der biblischen Bücher im Original nebst Commentar, die sämmtlichcn Elementarunterrichtsgegenstände und neuerdings auch Didaktik und Methodik. Unterrichtsgegenstände der Religionsschule sind: ein zeitgemäßer Religionsunterricht, biblische Geschichte, hebräische Sprache, Uebersetzuug und Erklärung der heiligen Schrift, vornämlich des Pentateuchs, und Uebersetzung der Gebete. — Die Schulpflichtigkeit beginnt mit dem siebenten und endigt mit dem vierzehnten Jahre. Die Visitation der Schule liegt, was das Religionsfach angeht, dem Provinzial-Rabbinen, was das Elementarfach betrifft, dem christlichen Schulinspector ob. Jedes halbe Jahr hat der Lehrer über das, was in den verschiedenen Gegenständen, z. B. in dem Pentateuch, der biblischen Geschichte, gelehrt worden ist, ferner über den Schulbesuch, über Anschaffung der Lehrmittel, den Zustand des Schullokals u. dgl. Bericht an die Aufsichtsbehörde zu erstatten. Dies die gedrängte Darstellung von dem gegenwärtigen Zustande des isr. Schulwesens in hiesiger Provinz. Freilich walten noch diese und jene Mängel ob, und so manche Wünsche sind noch übrig. Allein wir hegen sowohl zu dem Dorsteheramte, als auch zu dem Provinzial-Rabbinen das Vertrauen, daß sie der fraglichen, für die wahre Menschendeglückung so einflußreichen Angelegenheit, wie bisher, auch ' fortan die erforderliche Pflege widmen; den noch obwaltenden Mängeln abzuhelfen, die noch übrigen Wünsche zu erledigen suchen und resp. geeigneten Orts in Anregung bringen möchten! Zu diesen Wünschen rechne ich vornehmlich die Errichtung von Sabbaths- und Feiertagsschulen, wie solche in vielen Staaten, namentlich in Baiern, bestehen. Wie nöthig und wohlthätig dieselben, besonders auf dem Lande sind, wenn anders die Wirksamkeit der Werktagsschule nachhaltig sein soll, bedarf gewiß keiner Auseinandersetzung. — M. S. L iteratur. Uebersicht aller wohlkhatigen Anstalten und Vereine, so wie auch aller milden Stiftungen der deutsch¬ und der portugiesisch-israelitischen Gemeinde in Hamburg. (Schluß.) So weit es bei der beengenden Stellung der Juden in Hamburg möglich ist, sucht der Verein zur Beförderung nützlicher Gewerbe seine Aufgabe zu erfüllen, und durch den unermüdeten Eifer seiner Verwaltung sind jetzt seit den sechzehn Jahren seines Bestehens 192 junge Leute zur Erlernung eines Handwerks oder eines anderen Gewerbes außer dem Handel unterstützt worden, eine für die Schwierigkeiten, die hier mehr als irgendwo entgegentreten, gewiß sehr bedeutende Zahl. Nur fünf von diesen haben später das erlernte Handwerk wieder bei Seite gelegt. Für Studirende besteht seit 1829 ein Stipendienverein, welcher jährliche Stipendien bis zu 39« Mark, auch Gelder zur Bestreitung der Kosten für die Promotion, wo solche erforderlich ist, vertheilt. Wohl' zu beachten ist, daß dieser Verein nicht bloß den ganz Armen, sondern auch dem Mittelstände zu Gute kommt; die Direktion ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die in den Statuten ausgesprochene Erwartung, daß früher Unterstützte, wenn sie dazu in den Stand gesetzt werden, die ertheilte Unterstützung wieder erstatten, ist bis jetzt, so viel wir wigen, leider noch getäuscht worden. Bei dem Rückblick auf diese verschiedenen auf das Wohl der Jugend abzweckenden Anstalten, können wir, unerachtet wir manches anders wünschten, uns doch eines stolzen Selbstgefühls nicht enthalten, wenn wir sehen, wie viel Gutes in dieser Beziehung bei uns geleistet wird. Ref., der die Verhältnisse in ziemlicher Ruhe zu beobachten Gelegenheit hat, glaubt seine Ueberzeugung dabin aussvrechen zu dürfen, daß schwerlich ein Kind in unsrer Gemeinde — der deutschen, die portugiesische ist ihm nicht bekannt —ohne Schulunterricht bleibt, und das bedeutet etwas in einem Staate, wo kein ^chulpflichtigkeitszesetz eristirt. In den Cholerajahren wurden selbst einige Familien hier ausgenommen, die früher zu Zigeunern gehörten, auch noch die Zigeunersprache reden: sogar diese lauen ihre Kinder, Knaben und Mädchen, in die Armen sch ulcN gehen. Freilich wird ihnen dadurch die ^orge für ihre Kinder fast ganz adgenommen: außer der Bekleidung, die jetzt allen sich Meldenden sogleich gereicht werden kann, erhalten die Bedürftigsten auch Mittagstisch und Vesper in den verschiedenen Schulen, es wird auch später so viel wie möglich für sie j gesorgt. Den entladenen Schülern werden tbeils Stellen > in Handlungshäusern nach dem Grade ihrer Fähigkeit ver-! schafft, theils übernimmt sie der Gewerbverein; bei hervorragendem Talent gehen sie in das Johannum über, und erhalten hier die Mittel zur Subsistenz durch Privatwebltbätigkeit, in dem letzten Jahre des Schulbesuchs und auf der Universität oder im Seminarium durch den Stipendienverein. So sind jedem Einzelnen die Wege zu jeder Thätigkeit eröffnet, und manches hochstehende Mitglied unserer Gemeinde ist aus der bescheidenen Hütte der Armuth hervorgegangen. Nur Einheit vermissen wir, aufrichtiges, herzliches Zusammenwirken, dann würden wir mit denselben Mitteln noch weit Bedeutenderes erzielen. Den Mangel eines Lehrerseminars haben wir bereits angedeutet, ein Waiseninstitut in größerer Ausdehnung, worin alle ärmeren Waisen Platz finden, also auch Mädchen, tbut uns Noth. Für religiösen Gesang sorgt nur eine Schule, die Freischule, (—ein Verein zur Beförderung desselben könnte Ersprießliches leisten—), eine Anstalt endlich für die aus der Schule entlassene Jugend, fehlt ganz. Für Taubstumme sorgt die städtische Anstalt; Blinde haben wir nicht, im vorkommenden Fall würden sie in die beiden allgemeinen Blindenanstalten ausgenommen; (an der einen derselben wirkt der menschenfreundliche vr. Salomon als Lehrer, derselbe macht sich auch um eine der Mädchenschulen durch uneigennützige Ertheilung des Religionsunterrichtes verdient.) Zu untersuchen wäre, ob Warteschulen anzulegen wären. Die von einem woblthätigen Vereine für die sämmtlichcn armen Einwohner Hamburgs gestifteten schließen jüdische Kinder nicht aus, doch tragen unsere Armen Scheu, ihre Kinder dahin zu schicken, weil sie vom Essen der daselbst bereiteten Speisen nicht dispensirt werden können, da dieß gerade ein vorzüglicher Theil der Wohlthat ist. I—r. Literarische Notizen. In den Archives israelites de France verlangt Herr Cahen Auskunft über das von Herrn Reggio in dem Werke Thora de Philosophia pag. 148 angeführte Buch: Prospetto filosofico d’una coinpleta riforma del culto e dell’ educazione politico-inorale del popolo ebreo di A.

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