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Israelitische Annalen · 1841-01-19 · Heft 8 (19.1.1841) · p. Seite 61

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 8 (19.1.1841)
Date
1841-01-19
Page
Seite 61 (sequence 5)
Language
German
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61 L nicht ganz klar, denn der Stein ist an der Stelle sehr schadhaft, und die Buchstaben haben mit gelitten; die Buchstaben sind klar, aber nicht so tief wie die übrigen. Auf (An?) diesem Steine liegt ein 5 Ellen langer und l/4 Elle breiter Stein auf der Erde, als IZeichen, daß hier ein Grabstein liegt, — nach altem Brauch. Vor 8 Monaten reiste Herr Firkowitsch nach Tschercassien und fand dort in Derb ent gegen 100 israelitische Familienväter, welche vorgeben, von den 10 Stämmen herzustammen, welche ihrer Tradition zufolge nach Zerstörung des ersten Tempels in das Krimmische (?) Land gekommen seien. Sie tragen nicht die Haarlocken, haben auch keine Schaufäden und kein Gewand mit solchen, wissen nichts von Thalmud oder einer andern später» Schrift, sondern haben nur Gesetzrollen in Quadratschrift. Sie wollen von den Karaiten in der Krimm eine dunkle Kunde haben, wissen aber nicht/ wer sie seien. Ihre Führung, Kleidung und Lebensweise ist ganz wie unter den Tataren, unter welchen sie leben. Hinter einer Gesetzrolle in Derbent fand F. eine Nachschrift, welche dalirt ist vom 5ten Zähre des Königs Cosru (Nuschir van oder H.?) und 1300 I. nach Vertreibung Israels. (Diese, obwohl sehr verdächtige Nachschrift, wird im Zion abgedruckt.)" — — Wir finden in diesen Angaben lange nicht Material zu einem Urtheil, und haben unfern gütigen Correspondenten um ausführlichere Nachforschungen über einzelne wesentliche Punkte gebeten. Wie alles vorliegt, ist mehr Grund, die Aechtheit der Angaben zu' bezweifeln, als anzunehmen, und im letztern Falle bedarf die Sache noch umsichtiger Untersuchung. _ Auf eine naive Aeußerurrg eine harmlose Mittheilung. Von vr. G. Salomon. Zn Nr. 52 der israelitischen Annalen von 1840 in dem Aufsatz „Ueber den Traubrief" sagt der Verf.: „Es bedarf gewiß nur dieser kleinen Anzeige, um die Aufmerksamkeit der Rabbiner und der Religionsvorsteher auf diesen Umstand (daß nämlich die sogenannte Ketuba in unfern Tagen nichts weiter als eine leere Formalität sei) zu richten, dessen Aufhebung selbst die krasseste Orthodorie nicht entgegen sein kann." — Ich beneide den erleuchteten Verf. jenes Aufsatzes um — seine sanguinische Nakur und seine gute Meinung — von der krassesten Orthodorie unserer Rabbiner und Vorsteher. Zch möchte darauf wetten, daß derselbe kein geistliches Amt bekleidet, und mit Rabbinen und Parnaßim in keine amtliche Berührung kömmt, sonst würde er wohl anderer Meinung sein. Experto crete!*) *) Selbst das Westphälische Consistorium, dessen geistliche Mitglieder nicht nur aus sehr gelehrten, sondern auch aus erleuchteten Rabbinen bestand, aus Männern, die den Cultus verbesserten, deutsche Choräle in der Synagoge, die Confirmation der Jugend beiderlei Ge- Am 27. Oct. 1820 verrichtete ich nach dem Ritus des neuen Tempels die erste Copulation. Die Ketuba wurde aus Gründen, die jedem Vernünftigen einleuchten, und die der Verf. des erwähnten Aufsatzes namhaft macht — nicht vorgelesen. Man nahm keine Notiz davon. Alle sonstigen bei der Trauung sanctionirenden Gebräuche und Satzungen, wie das Ablesen der pDYTX rQ"Q und der J7227 wurde aufs gewissenhafteste befolgt. Eine zweite Copulation sollte einige Tage später statt finden, wurde aber von Seiten der Staatsbehörde plötzlich untersagt. Natürlich kam die Direction des Tempelvereins gehörigen Ortes schriftlich ein und erkundigte sich nach dem Grunde der wieder zurückgenommenen, früher bewilligten Erlaubniß. Da erfuhr sie denn, daß die sogenannte fromme und orthodore Parthei, (wenn man doch erst bei dem Gebrauch dieses Epithetons defficiler werden möchte!) die nach dem Tempelritus verrichtete Copulation für illegal bei der Staatsbehörde verschrien habe,^weil wir die Ketuba, das wesentlichste kirchliche Documcnt, ignorirt und nicht vorgelesen haben, die Ehe demnach nicht HLS'O PHD geschlossen wäre. — Das geschah in unserer lieben Stadt Hamburg, wo doch die Weisheit auf der Straße rufen und die Vernunft auf dem Markte ihre Stimme erheben durfte. (Spr. Sal. 1, 20.) Von Seiten der Prediger des neuen Tempclvereins wurde die irrige Meinung und die auf Unwissenheit basirte Angabe sorgfältig berichtigt und wir haben an unfern rituellen Formen nichts weiter abgeändert, als daß die Ketuba -vorgelesen wird?? Behüte Gott! Und wenn ich nimmermehr als Geistlicher fungiren sollte, würde ich mich nicht entschließen, einen so heiligen Act, wie die Schließung der Ehe ist, durch Ablesen eines chaldLisch e n, fast allen Anwesenden gänzlich unverständlichen Dokuments ins Lächerli che,'zu ziehen; nein, — des Friedens halber wird die Ketuba, bevor der Prediger den Act schließt, den asfistirenden vorgezeigt mit der Frage: „Ist'diese Trau acte eigenhändig von euch unterschrieben?" Nachdem die Beglaubigten diese Frage bejahet haben, giebt der Prediger bas aschdodische Instrument einem der Verwandten der Braut' und spricht über die Neuvermählten den priesterlichcn Segen in der festen Ueberzeugung, daß sich die Engel im Himmel freuen, daß das Bessere und Vernünftigere wieder cinuial den Sieg daschlechtes einführten, den Genuß der Hülsenfrüchte am Peßach erlaubten, und überhaupt mit einem vorurthcilsfreien Geiste —der selbst vielen unsrer neuen und neuesten hochstubirten Rabbinen adgebt —so mancherlei Verbesserungen in Gemeinden Vornahmen, scheinen dennoch die Ketuba als intcgrirenden Theil der Trauung betrachtet zu haben, da sie dieselbe nicht abscbaflten, nur ein eben so ungenießbares Surrogat an deren Stelle setzten und statt des chaldäischen einen deutschen Trauungsbrief vorlasen, auch nichts weiter als leere Formen, indem die Erfüllung der übernommenen Pflichten dem Brautpaare in einer deutschen Rede an's Herz gelegt wird. Daß in diesem deutschen Trauungsbrief statt der rpDlJ'nE? HNO 800 Franken (s. Sulamith 3. Zahrg. 1. B. 5. Heft 1810. S. 297) geschrieben warb, ist eben kern großer Gewinn. Anm. d. V.

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