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Israelitische Annalen · 1841-02-05 · Heft 6 (5.2.1841) · p. Seite 43

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 6 (5.2.1841)
Date
1841-02-05
Page
Seite 43 (sequence 3)
Language
German
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welches sich die einzelnen Oberhäupter dieser Secre hüllen, nicht wenig bei, indem sie sich dem Auge des großen Haufens entziehen, und nur immer einige Begünstigte in ihrer Nähe dulden, deren Eigennutz und Herrschsucht gemeinhin durch Uebertreibungen und Wundermahrchen zu gewinnen sucht. Nichts wäre geeigneter, sich von der erstaunlichen Täuschung, worin man die Menge gängelt, zu überführen, als wenn die hochgebildeten Staatsbeamten einmal solche sogenannte Fromme vor sich kommen ließen. Eine einzige Unterredung würde von der furchtbaren Jdeen- Verwirrung einen Begriff geben, welcher die unwissende Menge als Opfer überlassen wird. Schreiber dieses ist durchaus Adabei nicht betheiligt und folgt bloß der Eingebung seines Herzens, indem er die Wahrheit hiermit, ohne irgend jemand, selbst nicht derr Unglücklichen, die als betrogene Betrüger vor Gott verantwortlich bleiben, zu nahe zu treten, der Oeffentlichkeit übergiebt, einzig und allein wünschend, daß sie geprüft werde, und zufrieden, wenn dies eine Scherflein zum künftigen Heile diesseitiger Gemeinden beitragen dürfte. Das Heil aber glaubt er darin zu sehen, daß überall gute Elementarschulen für die Kinder jedes Geschlechts besonders, und nach Maßgabe der Oertlichkeir auch höhere Bildungsanftalten errichtet werden, daß das Volk geregelten Unterricht auch durch öffentliche Vortrüge empfange, und daß cs sich den bürgerlichen Thätigkeitcn aller Art mit ersprießlicher Betriebsamkeit zuwende. Das Lsraelit. Schulwesen Ln der Pfalz. Don E. Grünebaum, Bezirksrabbiner in Landau. (Schluß.) Es ist nämlich durchgängig nur ein Lehrer für das Elementar- und Religionsfach angestellt. Dieser soll allein an den drei Klassen, in welche unsere Schulen eingetheilt und die natürlich in einem Zimmer versammelt sind, im Elcmenkarsach Folgendes unterrichten, wobei wir der „Lehrorbnung und Stunbeneintheilung für die deutschen Schulen im Rheinkreise Speier, 1836" folgen, da an derselben nach dem Willen hoher Regierung auch für isr. Schulen, insofern es auf den Inhalt der Lehrgegenstände, nicht die Stundeneintheilung u. s. w. ankommt, festgehalten werden soll. An der ersten untern Hauptklasse: 1) Lautiren und Lesen, 2) Schreiben, 3) Rechnen. Im Schreiben: Buchstaben und allmählich Wörter, dann auch Ziffern, einzeln und in Verbindung. Im Rechnen: Uebung in der Einheitstabelle, mündlich vor- und rückwärts zählen, dann auch zusammenzählen und abziehen (addiren und subtrahiren). In der zweiten Mittlern Hauptklasse: 1) Fertig und gut Lesen und deutsche Sprachlehre, 2) Schreiben, Schön- und Rechtschreiben, 3) Rechnen, Kopf- und Tafelrechnen, die 4 Species und Maaß. und Gewichtskenntniß- 4) Anfangsgründe der Erdbeschreibung. An der dritten Hauptklasse kommen zu den Unterrichtsgegenständen der beiden frühem Klassen noch die politische Geographie Deutschlands und Baierns in Verbindung mit dem Umrisse der vaterländischen Geschichte, dann die Elemente der Naturgeschichte und Naturkunde, mit Rücksichtnahme auf die künftigen Berufsverhältniffe der Schüler. Im Schreiben wird die Schönheit der Form geübt. Im Rechnen die vier Species angewendet auf Verhältniß-, Gesellschafts-, Zins- und Bruchrechnung in gegebenen und selbst erfundenen Beispielen. Deutsche Sprache bis zur Correctheit. Die Naturgeschichte beschränkt sich auf das allgemein Nützlichste aus dem Thier-, Pflanzen- und Mineralreiche, in den Landschulen auf Vieb-, Bienen- und Seidenwürmerzuchl und die Kenntniß der Giftpflanzen, auf die nützlichsten Steinarten und brennbaren Materialien. Die Naturkunde erstreckt sich auf Erklärung der Naturerscheinungen und allgemein bekannteren Gesetze. Dabei soll durch alle Klassen im Zeichnen, das jedoch die Grenzlinie des Anfangsunterrichts in dem Linear- und Ornamenten-Zeichnen nicht überschreiten darf, unterrichtet werden, da es eine Fertigkeit ist, welche Bildung des Auges und der Hand voraussetzt und in der nächsten Berührung mit dem bürgerlichen Berufe des Schülers steht. Die Zeit des Unterrichts ist im Ganzen Morgens von 8 — 11 und Nachmittags von 1 — 4 Uhr. Dabei sind die isr. Werktagsschüler die Feier- und Samstage, die Mittwoch- und Freitag-Nachmittage frei. Die oben dargelegten Gegenstände des Religionsunterrichts sind unsers Dafürhaltens in den einzelnen Klassen in folgender Gradation zu lehren. A. In der ersten untern Klasse, in der Regel bis zum 8. Lebenswahre, Hedraischlesen, verbunden mit den Leseregeln, bis zu einer gewissen Fertigkeit. Dabei hat der Lehrer im Religionsunterricht, gleich wie in den christlichen Schulen, die Begriffe von Recht und Unrecht, von Gutem und Bösem u. s. w. den Kindern beizukringen und an Er- Zahlungen aus der biblischen Geschichte und kleine schöne Denksprüche anzuknüpfen. Beides zugleich als Gedächtnißübung. Von Katechismus-Unterricht darf in dieser Klasse schon deßhalb keine Rede sein, weil damit die Religionslehre gleich in ihrer Wurzel zu einem bloßen Mechanismus herabgewürdigt würde *). B. In der zweiten Hauptklasse Fertigkeit im Lesen, Uebersetzung der leichten Stücke der Gebete und des Pentateuchs, die Leseregeln vollständig, das regelmäßige Zeit- *) Das zu verhindern wäre Sache der Methode. I. 6*

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