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Israelitische Annalen · 1841-01-22 · Heft 4 (22.1.1841) · p. Seite 27

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 4 (22.1.1841)
Date
1841-01-22
Page
Seite 27 (sequence 3)
Language
German
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27 Gegensatz. Sie flößen leicht Ueberspannung und Fanatismus oder auch irriges Selbstgefühl ein, und die größere Zahl isolirt die Menschen zu einer selbsttäuschenden Werkhelligkeit. Daher ist zu wünschen, daß Maaß gehalten werde. 7) Je pünktlicher die Befolgung der Pflichten, desto eher gewöhnt man sich, die des Staates und der Menschheit zu erfüllen. Gegensatz. ' Religiöse Pflichten können je größer ihre Zahl, desto eher mit denen des Staatsbürgers in Collision kommen und die größten Verlegenheiten bereiten, daher sollte man diese im Voraus meiden. 8) In Collisionsfällen soll der Mensch dem Irdischen entsagen, und dem Göttlichen Genüge leisten. Gegensatz. Die Berücksichtigung irdischer Verhältnisse ist in der Religion selbst geboten, und die Gebräuche sollen daher auf die Möglichkeit der freudigen Uebung berechnet sein. 9) Religiöse Uebungen müssen, ohne Rücksicht auf Ort und Zeit und Geschmack, sich möglichst gleich bleiben, und den Gegensatz zum Endlichen darstellen. Gegensatz. Sie müssen nach Zeit und Ort sich fügen, und das fortschreitende Gefühl für Schönes und Erhabenes auch in der äußern Form befriedigen. 10) Alles was stehend zum religiösen Ausdruck dient, besonders aber die Sprache, hat eigene Weihe und Kraft, Empfindungen der Andacht hervorzurufen, welche man am wechselnden Ausdruck vermißt. Gegensatz. Mit veränderter Volksbildung ändert sich die Wirkung ' der religiösen Ausdrucksweisen, die geweihete Sprache wirb zur Formel und hört auf lebendig einzuwirken; nur die lebendige Sprache ist Ausdruck der Empsindungen und vermag diese zu erwecken. Alle solche Sätze und Gegensätze bedürfen, ihrer Einseitigkeit wegen, der Vermittelung, und demnach ist zur praktisch-wohlthuendcn Einwirkung eine wohlgeordnete Behörde nothwendig. Der Verein zur Verbesserung des Zustandes der Israeliten im Großherzogthum Hessen. Im Jahre 1832 bildete sich unter obigem Namen ein Verein, deMp Statuten von Großh. Minisrerio des Innern unddcr Justiz am 2. April dess. I. genehmigt wurden. Derselbe hat zum Zweck, Schulamtscandidaten und Lehrer zu unterstützen, Handwerk und Ackerbau zu befördern. Die Statuten sind überaus einfach und vortrefflich. Der Verein theilt sich zur Erleichterung seiner Wirksamkeit in drei Provinzialvereine. Es stand zu erwarten, daß ein Verein dieser Art alle mögliche Aufmunterung und Unterstützung finden würde; aber leider har der Erfolg den Hoffnungen keineswegcs entsprochen. Mit wahrhaftem Bedauern vernehmen wir, daß die Berichte der drei Vereinszweige resp. vom 10ten Febr., 26. Jum u. 4. Juli v. I. ein höchst ungünstiges Resultat enthielten, und nunmehr bleibt nur die Aussicht, daß eine in Folge dieser Berichte unterm 22. Sept. v. 'I. erlassene Ministerial-Verfügung gehörige Wirkung haben werde. Dieselbe lautet folgendermaßen: D arm stad r den 22. Sept. 1840. An die Großherz. Provinzial-Commissariate dahier und sämmtliche Großh. Kreisräthe. Der wenige Fortgang, welchen in neuester Zeit der obige Verein genommen und insbesondere die immer größere Abnahme von Subscriptionsbeiträgcn, welche es dem Provinzialvorstande des Vereins unmöglich macht, dessen Zweck gehörig zu erfüllen, veranlaßt uns, Ihnen die möglichste Beförderung und Unterstützung der Vereinszwecke mit dem Anfügen anzuempfehlen, daß wir selbst nichts dabei zu erinnern finden, wenn die Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden, so wie der politischen Gemeinden mit den Kräften der resp. Gemeindekassen in Verhältniß stehende Beitrage zu dem fraglichen Vereine alljährlich bewilligen. Für die Ausführung Schott.! Der Kreisrath des Kreises Worms, nachdem er ji obige Verfügung in einem besondern Circulare sämmtlichen Bürgermeistern des Kreises mitgetheilt, fordert unterm 10. November dieselben mit nachstehenden Worten auf: Indem ich mich dieses höchsten Auftrages ent- | ledige, lade ich Sie ein, den Gcmeinderath und, wo israelit. Vorstände bestehen, auch diese zu vernehmen, welchen Beitrag derselbe aus seiner Gemeindckasse zu dem obigen Vereine leisten wolle und das Protocoll anher zu senden. Auch wollen Sie die bemirteltcn israel. Bürger Ihrer Gemeinden zur Subscription aufmuntern und die Namen der Subscribenten und subscribirten Beiträge anher vorlegen. Städel. 4*

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