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Israelitische Annalen · 1840-12-18 · Heft 51 (18.12.1840) · p. Seite 422

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 51 (18.12.1840)
Date
1840-12-18
Page
Seite 422 (sequence 2)
Language
German
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422 war, so glaubte man allgemein, dieselbe würde erst nach Beendigung der Fastenzeit Statt finden, welche 30 Tage dauert. Aber Sir M. Montefiore ward am 3. Ramazan 1256 (28. October) in den Palast Bahik-Tasch bestellt; er begab sich dahin mit den Herren Wire und Löwe, und Herrn Pisani, erstem Dragoman der englischen Gesandtschaft, Sie wurden bei'm Eintreten von einer Ehrenwache begrüßt. Darauf führte man sie mit acht orientalischer Pracht unter schallender Militärmusik in ein Zimmer, wo II. EE. Reschid Pascha und Rizza-Pascha sich befanden und ihrer warteten. Das war nunmehr der erste Act; Pfeifen und Kaffee wurden herumgereicht. Bald darauf erschien ein Ofsizier und kündigte an, S. H. wäre bereit, sie zu empfangen. Eine große Anzahl hoher Beamten ging ihnen vor und nach, während sie nunmehr durch einen prachtvollen Garten schritten. Man führte sie in den großen Empfangssaal, wo Seine Hoheit in sitzender Stellung sich befand. Sir Moses Montefiore las eine Rede ab, welche den Zweck dieses Schrittes darstellte. Der Dragoman übersetzte dieselbe sofort in's Türkische. Abdul Meschid antwortete (türkisch, aber sogleich niedergeschrieben und nachmals dem Sir Moses Montesiorc durch Reschid Pascha übergeben) folgendermaßen: „Ich bin vollkommen zuftieden mit der mir von der Deputation eröffneten Mittheilung und den dargelegten Gesinnungen. Ich ward sehr schmerzhaft berührt, als ich die in Damask vorgefallenen Ereignisse vernahm; aber ich habe versucht, der jüdischen Nation einige Genugthuung zu geben, indem ich in der Angelegenheit zu Rhodus Gerechtigkeit zn üben befahl. Die israelitische Nation soll stets mit den andern Unterthanen meines Reiches gleichen Schutz und gleiche Vorrheile genießen. Ich bewillige der Deputation, was sie nachgesucht har. Meine Herren, ich weiß die menschenfreundlichen Gesinnungen, welche Sie in diese Hauptstadt geführt haben, zu schätzen." Nach dieser Rede lud S. H. den Sir Moses Montefiore ein, näher zu treten, und ihm die übrigen Personen, welche ihn begleiteten, vorzuftellen; Sir M. M. that dies einzeln, indem er ihre Namen aussprach. Hierauf ward die Deputation entlassen und in einen andern Saal geführt, wo man ihnen Sorbet reichtt, und wo die Minister sie fteundlich empfingen und beglückwünschten. Der Abzug geschah unter gleichen Ceremonien wie der Eintritt. Man sieht hieraus, daß die Angelegenheit, für welche Sir Moses Montefiore sich verwendet, der türkischen Regierung nicht als unbedeutend erschien, daß sie vielmehr einiges Gewicht darauf legt, ihre Theilnahme recht anschaulich darzuthun. Der in Folge dieser Audienz an den Oberrichter zuConftantinopel erlassene Ferman, über welchen S. H. der Sultan eigenhändig schrieb: „Was in diesem Ferman befohlen ist, soll ausgeführt werden!" lautet folgendermaßen: „Ein altes Vorurtheil hat betreffend die Juden geherrscht. Die Unwissenden glaubten, die Juden hätten die Sitte, ein menschliches Wesen zu opfern, um sich des Blutes zu ihrer Paffahfeier zu bedienen. In Folge dieses Vorurtheiles sind die Juden zu Damask und zu Rhodus, (welche Unterthanen meines Reiches sind) von einzelnen Personen anderer Nationen verfolgt worden. Die gegen sie vorgebrachten Verläumdungen und die Verfolgungen, welche sie erlitten haben, sind zu unsrer Kunde gelangt. Mehrere von den Juden zu Rhodus, welche dieses erdichteten Verbrechens beschuldigt worden, sind vor kurzem aus jener Insel nach Conftantinopel gebracht worden; man hat sie nach den neuen Gesetzen gerichtet, und sie sind vollkommen unschuldig befunden worden. Es ist demnach alles geschehen, was die Gerechtigkeit und die Billigkeit forderten. Außerdem sind die Religionswerke der Juden von Gelehrten im Fache der Theologie untersucht worden. Diese Untersuchung hat das Ergebniß gehabt, daß nicht nur den Juden verboten ist, Menschenblut zu genießen, sondern sogar das Blut der Thiere ihnen untersagt ist. Dies beweist zur Genüge, daß die gegen sie und gegen ihre Religion gerichteten Beschuldigungen bloße Verläumdungen sind. Aus diesem Grunde, und außerdem von unsrer Liebe zu allen unfern Unterthanen geleitet, verbieten wir, daß die jüdische Nation, deren Unschuld anerkannt worden, wegen einer ungegründeten Beschuldigung beunruhlgt oder gefoltert werde, daß vielmehr in Gemäßheit des Hattischerif von Gulhane die Individuen dieser Religion gleiche Rechte mit allen, zu andern unserer Macht unterworfenen Nationen Gehörigen, genießen sollen. Die jüdische Nation soll beschützt und verthei-

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