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Israelitische Annalen · 1840-12-11 · Heft 50 (11.12.1840) · p. Seite 414

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 50 (11.12.1840)
Date
1840-12-11
Page
Seite 414 (sequence 2)
Language
German
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414 Nothrvendigkeit einer bessern geistlichen Fürsorge zu verweisen, und man wird sich immer mehr überzeugen, wie nützlich es wäre, die Wahl der an die Spitze der Gemeinde zu stellenden Geistlichen nach Prinzipien zu ordnen, die in der heutigen Civilisarion ihre Wurzel haben. Wir sahen hier vor zwei Monaten den Rabbinen aus Sr. Georgen, PresburgerComitat, welcher, wie wir später erfuhren, ganz Ungarn bereist, um alle ihm gleichgesinnten Collegen zu einer Subscription aufzufordern, deren Zweck dahin geht, eine gemeinsame Petition bei hoher Landesftelle einzureichen, daß fernerhin niemand als Rabbiner angenommen werden dürfe, der nicht die deßfallsigen von 10 der orthodoxesten Rabbinen ausgestellten Fähigkeits-Anerkenntnisse beibrächte. Man will also auf diese Weise eine ganz besondere Hierarchie in Ungarn Herstellen. Was es aber damit auf sich habe, wird man leicht ermessen, wenn man weiß, daß schon jetzt die meisten Rabbinen, bevor sie einem Candidaten das unumgängliche Zeugniß der Fähigkeit ertheilen, ihm vor Zeugen einen Eid abnehmen, daß er nicht die allergeringste Aenderung des Ritus einführen lassen werde, ja selbst in seinen Vorträgen den korrupten Volksdialekt beibehalten werde. Dieser Eid giebt ihnen alsdann leicht Mittel, einen jeden, welcher nach Verbesserungen strebt, als eidbrüchig aus seinem Amte verdrängen zu lassen! Der Reisende, welcher seinen Zweck höchst sorgfältig geheim hielt, so daß mancher sich abmühete, denselben zu errathen, hat dem Vernehmen nach, hie und da Anklang gefunden, obwohl einzelne Collegen , die entsetzliche Anmaßung, des Verfahrens wohl einsehend, sich nur bedingungswerse anschloffen. Der zu St. Ntcolau zum Beispiel har nur unter der Bedingung unterschrieben, wenn auch der zu Ujhely beitreten würde. Die würdigen Herren Chorin (in Arad) und Schwab (in Pefth) mögen vielleicht nicht darum wissen. Nun steht zwar nicht zu besorgen, daß ein solches Unterfangen von Seiten hoher Regierung Billigung finden werde, zumal wir im Gegcntheile, was Bildung befördert, mit lebhaftem Beifall anerkannt sehen; inzwischen ist doch dieser hierarchische Geist bemerkenswerth und es wäre allerdings höchst wichtig, seine Insinuationen und insbesoneere dies Selbstvertrauen zu schwächen, welches zu solchen Coalitionen führt, die der Gesammtheit nur höchst nachlhcilig sein können. Verhandlungen, betreffend das bürgerliche Verhältniß der Israeliten in den Herzogthümern Schleswig und Holstein. (Schluß.) Ad § 39. Aus demselben wie beim vorigen § angeführten Grunde wirb mit 40 gegen 2 Stimmen beantragt, nach dem Worte „ Mosaike " einzuschalten: „sobald dieselbe zu ihrer Kenntniß gekommen ist." In Gemäßheit vorstehender Ausführungen hält sich die Stänbeversammlung verpflichtet, mit 29 gegen 13 Stimmen allerunterthänigst anzutragen: „Ew. Königliche Majestät wolle den vorliegenden Gesetzentwurf mit der darin enthaltenen Freizügigkeit der Mosaiten innerhalb der Landesgrenzen zum Gesetze nicht erheben; dagegen dem Gesetzentwürfe, ohne die Bestimmung der Freizügigkeit, mit den dazu anheim gegebenen Modificationen die gesetzliche Sanction verleihen." Wenn die Majorität der Holsteinischen Ständeversammlung sich gegen die im Gesetzesenlwurf vorgeschlagene Freizügigkeit der Mosanen erklärt, so kann ein Mitglied der Minorität dieser Ansicht durchaus nicht beitreten, und erlaubt sich, daher, vor Ew. Königlichen Majestät seine Ueberzeugung dahin auszusprechen, baß es bei der im tz 1 des Entwurfs enthaltenden Bestimmung, nach welcher den Mosaiten unter gewissen Beschränkungen die Niederlassung an jedem Orte der Herzogthümer bewilligt wird, sein Verbleiben haben möge. Die Minorität erkennt mit der innigsten Dankbarkeit, daß Ew. K. Maj. geruht haben, durch den zur Begutachtung vorgelegten Gesetzesentwurf das Verhältniß der mosaischen Glaubensgenossen in den Herzogthümern zu regeln und die bisher stattfindenben Uebelstände zu entfernen. Denn der Zustand der Mosaiten ist in der That sehr traurig und nachtheilig, sowohl für die mosaischen Glaubensgenossen, als auch für die christlichen Bewohner des Landes. So wie bisher kann es nicht bleiben. Eine Abänderung des jetzigen Verhältnisses ist durchaus erforderlich, und dazu wird man durch vielfache Gründe aufgeforbert. Das Gefühl des Mitleids mit diesem armen unterdrückten, verachteten Volke, die Stimme des Christenthums, welche so laut vor Härte und Unterdrückung warnt und so dringend zu Liebe und Barmherzigkeit auch gegen fremde Glaubensgenossen auffordert; die Pflicht der Gerechtigkeit, welche es gebietet, daß man den Landsleuten, welchen man alle Lasten und Abgaben auflegt, auch die nöthige Freiheit, sich ordentlich und ehrlich zu ernähren, gestattet; bas Beispiel so vieler Länder, und namentlich auch von Dänemark, worin die Freizügigkeit der Mosaiten als nützlich und wohlthätig sich herausgestellt hat; das Alles muß den Wunsch erregen, baß der traurige Zustand der mosaischen Glaubensgenossen auch aus den Herzogthümern entfernt werben möge. Dies wirb auch von der

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