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Israelitische Annalen · 1840-12-04 · Heft 49 (4.12.1840) · p. Seite 409

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 49 (4.12.1840)
Date
1840-12-04
Page
Seite 409 (sequence 5)
Language
German
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409 Statistisches. Das Verhältniß der Bewobneerzahl nach Religionsbekenntnissen stellt sich in Gallizicn (nach Nr. 32 der Zeitschrift Galizien) folgendermaßen: Römisch-Katholische 2,694,443 Griechisch-Unirte 2,077,995 Armenier 5,793 Griechisch, nicht unirte 209,327 Evangelische 28,128 Reformirte 1,892 Karäer 259 Juden 283,345 Letztere zählten 1834 nur 217.096, im Jahr 1837 stieg die Zahl auf 259,104. Demnach hat die Zahl derselben in den letzten drei Jahren gegen die vorhergehenden um das Doppelte zugenommen. Statistische Verhältnisse der Juden in Nordafrika (Jewish inteil. September). — An der ganzen Küste von Marokko bis Aegypten wohnen sehr viele Juden. Im Marokkanischen Reiche angeblich gegen 300,000, in der Regentschaft Tunis zwischen 150 — 200,000; in Tunis selbst über 40,000 (?), andere in Bisorta, Ariana, Nadel, Munastir, Susa, Sfar, Garba, Gabis, Madia, an welchen Orten der Missionär Ewald war, und tiefer landeinwärts; in Tripoli 3000, in Bengari 1000, und in den Dörfern umher 600. In Algier waren im I. 1832 etwa 7000; in Constantinopel sind angeblich 6000. Diele in Bona und Oran. Sie sind zum Theil sehr alt; in Garba wird der Synagoge ein Alter zugeschrieben, bis zur Zerstörung des ersten Tempels zurück (wahrscheinlich sind sie mit den Moslemen zuerst hingekommen.) Alle haben Autonomie, mit Ausnahme derer in der französischen Regentschaft. Der Bei Obrigkeiten nackzusuchen. Diese Behörden dürfen jedoch die Genehmigung nur ertheilen, wenn von dem Ansuchenben außer den nach den Paßvorschriften erforderlichen Legitimationsdocumenten 1) ein erlaubter Zweck eines vorübergehenden Aufenthalts nachgewiesen wirb, 2) der Besitz der nöthigen Geldmittel, um sich während dieses Aufenthalts lowohl, als auf der Rückreise unterhalten zu können, ohne Schacher, Hausirhandel, Bettelei ober sonstige gesetzwidrige Erwerbsmittel zu benutzen. Diese Erlaubniß darf fernerhin nicht auf längere Zeit als nach dem Erachten der Obrigkeit zur Erreickung des angegebenen Zweckes nolhwendig ist, auf kemen Fall aber auf länger als Ein Jahr, von dem Tage angerechnet, an welchem der Ansuchende zuerst in die Herzogtümer Schleswig und Holstein gekommen ist, erlheilt werden. Die Erlaubniß zu einem längern Aufenthalt ist bei Unserer Sckleswtg-Holsteinischen Regierung nachzusuchen. Für Altona ist das Oberprasibium befugt, die Erlaubniß zu einem längern als vierzehnlägigen Aufenthalt zu ertheilen. Eine Ausnahme von jenen Zeitbestimmungen findet hinsichtlich derjenigen im Auslande wohnenden Mosaiken statt, welche mit Unserer allerhöchsten Genehmigung Landhäuser oder sonstige Grundstücke in den Herzogthümern besitzen. von Tunis hat einen Kaid, Oberherrn, über sie gesetzt, welcher sein Unter-Tyrann ist, und die ausgedehnteste Vollmacht hat, doch hat der Oberrabbi noch größere Gewalt als der Kaid; er heißt Ab-Beth-Din, und hat vier Dajanim zur Seile. Sie bilden einen vollständigen Gerichtshof. Die Juden der Berberei sind überaus thätig, und bilden die einzige arbeitende Klasse. Man findet unter ihnen Schuster, Schneider, Maurer, Goldschmiede u. s. w. In Tunis sind gegen 600 Schneider und gegen 1000 Goldschmiede. Meist sind sie arm und ernähren sich kaum; sie jagen nicht so noch Reichthum, wie die Europäer. Mit andern Nationen stehen sie in gar keiner ^Verbindung, nur wenige erhielten vormals Erlaubniß uach Europa zu reisen. Ja sie durften früher gar nicht arabisch lesen. Jetzt sind sie schon etwas freier gebildet. Nachrichten und Correspondenzen. Padua. — Der junge Rabbiner David Graziadio Viterbi, ein Schüler des hiesigen Collegio Rabbinico, ward von der israelitischen Gemeinde zu Verona eingeladen, am Versöhnungstage (7. Ockbr. d. I.) zu predigen, wie es bisher sein College, der nunmehr verstorbene Jakob Vita Pardo gethan hatte. Er entledigte sich dieses Auftrages, indem er mit ausgezeichneter Beredsamkeit, die durch diesen Tag angeregten Pflichten der Bekehrung zu Gott und der Besserung des sittlichen Wandels entwickelte, und die Herzen selbst der leichtsinnigen Jugend zu Thränen rührte. Einen tiefen Eindruck ließ feine Rede zurück, und von der allgemeinen Anerkennung begleitet, begab er sich zu seinen Angehörigen nach Mantua, wo er ebenfalls ersucht ward in der Synagoge zu predigen. Auch hier fesselte er alle Gemüther durch die Kraft seines Wortes. Ein hoch gestellter christlicher Beamter, welcher zugegen war, veranlagte die Redaction der Gazetta di Mantova darüber zu berichten, und unter dem 31. October erschien folgender Artikel: „Unter den Schülern, deren sich das Rabbinische Institut zu Padua rühmen darf, verdient der junge D. G. Viterbi aus Mantua hervorgehoben zu werden. Seine trefflichen Naturanlagen hat er mit solchem Fleiße ausgebildet und mit Kenntnissen ausgestattet, daß er frühzeitig den Grad des Rabbiners erlangte und als Lehrer an den Schulen zu Padua angestellt ward. Vor nicht langer Zeit gab er in Padua selbst einen öffentlichen Beweis seiner Leistungen in der Rede (wir kennen sie bereits) so er bei der ersten öffentlichen Preisvertheilung des Vereins zur Beförderung der Handwerke und Künste hielt, und welche unter den Auspicien des ersten Magistrats der Provinz im Druck erschienen ist. Auch in seiner Vaterstadt hat er nunmehr auf den Wunsch der Gemeinde, das Fest des Scheminiazereth durch seinen Vortrag verherrlicht. Sein Thema war: der Mißbrauch der uns von Gott verliehenen Gabe der Rebe. Seine Darstellung durchlief alle Stände der Gesellschaft und alle Stadien des Lebens, und schilderte mit den lebendigsten Farben das abscheuliche Ungeheuer der Lüge

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