Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 48 (27.11.1840)
- Date
- 1840-11-27
- Page
- Seite 402 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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402 Beisatze zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß sich die Rabbiner fortan der Führung des bisher geführten Amtssiegels zu enthalten, die Distrikts-Polizeibehörden aber den Vollzug zu überwachen haben. Ansbach, 6. Oct. 1840. K. R. von Mittelftanken. Königreich Bayern. Staatsministerium des Innern. Da den jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche nach dem §. 23 des ihre Verhältnisse regulirenden Edikts vom 10. Juni 1813 nur die den Privatkirchengescllschaften zustehenden Befugnisse tingeräumt sind, und die von diesem zur Feier ihrer Religionshandlungen bestellten Personen als solche nach dem § 36 der n. Beilage zur Verfassungsurkunbe keine besondern Vorzüge genießen, sondern die Rechte und Achtung öffentlicher Beamten in dem §. 30 daselbst ausdrücklich nur den von den öffentlich aufgenommenen Kirchengesellschaften zur Feier ihreslGoltesdienstes und zumWeligionsunterricht bestellten Personen überwilligt wurden: so kann den Rabbinern die Führung eines besondern Amtssiegels nicht zugestanden werden, welches der K. Regierung des Rezatkreises auf den Bericht v. 19. v. M. unter Rückschluß der Beilage eröffnet wird. Auf Seiner K. Majestät allerh. Befehl. Graf von Thürheim. Frankfurt am M. — Der I5te Bericht über den Bestand und Fortgang des Vereines zur Beförderung der Handwerke unter den israelitischen Glaubensgenossen 1839 bis 1840 giebt einen interessanten Bericht über die Leistungen im letzten Jahre. Die Zahl der Aufnahmen erscheint geringer als in den ftühern Jahren. Die Ursachen sind hier angegeben; eine Summe von Erfahrungen ist benutzt worden , um eine gewisse Zurückhaltung in der Unterstützung eintreten zu lassen, damit da, wo sie gewährt wirb, desto kräftiger gewirkt werbe. Die Verwaltung hat für nöthig erachtet, nicht bloß die Angemessenheit der Wahl eines Handwerks in Betreff derphysischen Fähigkeit des Betheiligten, sondern auch seine moralische Befähigung und zu hoffende Ausdauer, so wie außerdem die Wahl des Meisters in Beziehung auf erfolgreiche Beschäftigung — lauter wesentliche Punkte, welche alle andern Vereine dieser Art beachten mögen — in Erwägung zu ziehen. — Die Vorsichtsmaßregeln haben eine Verminderung in den Ausgaben hervorgebracht. Dadurch hat der Verein Mittel gefunden, ein besonderes Talent zur Bildhauerkunst zu bestimmen. Löbliche Direction des Städelschen Kunstinstituts hatte die Güte, denselben zum Zeichenunterricht in der Anstalt zuzulassen. Die Mittel des Vereines sind für den Zweck ausreichend, und werden sicherlich, wenn größere Leistungen nöthig werden sollten, mit liebender Theilnahme vermehrt. Das Capital von 3154 fl. 15 Kr. ist im angebenen Zeitraum, in welchem die Einnahme 3859. 41 und die Ausgabe 2623 fl. 24 kr. betrug, wiederum angewachsen. Unterstützt wurden in dieser Zeit 83 Handwerker, die 27 verschiedenen Gewerken angehören. Die Gesammtzahl der Unterstützten stieg in dem letztverflossenen Jahre auf 487. Von diesen gehören 230 dem Großherzogthum und 83 dem Kurfürstenthum Hessen, 70 dem Großherzogthum Nassau, 36 der Landgrafschaft Hessen- Homburg, 17 dem Königreich Baiern und 51 der freien Stadt Frankfurt an. Neu ausgenommen wurden verflossenes Jahr nur 17 Lehrlinge, und 20 nach beendigter Lehrzeit als Gesellen entlassen. Bei'm Antritt ihrer Wanderschaft wurden 23 und bei ihrer Niederlassung als Meister 9 Hand, werter unterstützt. Außerdem erhielten 4? Lehrlinge Kleidungsstücke, 25 bas zum Betrieb des Handwerks erforderliche Werkzeug, 19 Unterricht in den ihrem Handwerk entsprechenden wissenschaftlichen Fächern und 7 verwaiste Lehrlinge monatliche Geldbeiträge für ihre nothwenbigsten Bedürfnisse. Wir setzen noch folgende Stelle aus dem Berichte hieher: „Unter den Einnahmen finden sich die Geschenke und Vermächtnisse verzeichnet, welche dem Vereine in dem letzten Jahre in reichem Maße zuflossen, und die ungeschwächte Theilnahme beurkunden, deren sich derselbe fortwährend zu erfreuen hat. Seinem Wirken wurde durch das Geschenk löbl. Aachener-Münchener Feuerversicherungsgesellschaft, welche sich i§ ihren Grundbestimmungen die Beförderung alles Gemeinnützigen in ihrem Wirkungskreise zur Aufgabe gemacht hat, eine besondere zum innigsten Danke verpflichtende Anerkennung zu Theil." „Bei der mannichfaltigen Thätigkeit. welche die Leitung des Vereines erforderlich macht, hatte sich die Verwaltung jeder Zeit der bereitwilligsten Unterstützung der verehrlichen Regierungsbehörden und Aemter zu erfreuen, welchen hiefür, gleich wie den Herren Vorstehern und Lehrern hiesiger Sonntags- und Gewerbschule für den unfern Zöglingen gegebenen Unterricht der innigste Dank abgestattet wirb. Auch in dem verflossenen Jahre widmeten die auswärtigen Herren Jnspectoren, Actuar Emden in Homburg, Fürth in Friebberg, Lorch in Mainz, Pfungst in Darmstadt, Strohmberg in Seligenstadt, Lion Pohl in Offenbach und Lehrer Zugmaier in Heddernheim dem Vereine ihre gleich bewährte als unermüdliche Aufmerksamkeit." „Man kann es nicht genug wiederholen, der Verein hat unumstößlich dargethan, daß die Juden, was ihnen Vorurtheile lange abstritten, zu jeder bürgerlichen Thätigkeit fähig sind. Vorurtheile haben das Eigenthümliche, baß sie nicht Argumenten, sondern nur Beweisen durch die That weichen. Der Verein hat solche reichlich geliefert. „Ist gleich der äußere Fortschritt der jüdischen Verhältnisse unmerklich, in dem Geiste der deutschen Nation ist ihrer Beschränkung längst das Urtheil gesprochen und die Zeit kann nicht mehr fern sein, in welcher der Verein jede politisch-bürgerliche Beziehung verlieren und nur noch als reine Wohlthatigkeitsanstalt erscheinen wird. Nach beiden Richtungen hin hat er im Verlaufe seines Bestehens die aufmunterndste Unterstützung gefunden. Es ist ihm hierdurch das Gepräge der Gemeinnützigkeit aufgebrückt worden, bei welcher das durch sein Wirken geförderte Staatswohl höher in Anschlag kömmt, als die Vortheile, welche durch dasselbe unmittelbar für die Unterstützten erzeugt werden. An Theilnehmern und Beförderern kann es ihm solchergestalt niemals fehlen." Angehängt ist eine Ueberficht der Einnahmen und Ausgaben. Holstein, Oct. — In diesen Annalen ist bereits von dem, den Ständen über die Verbesserung der Verhältnisse der Israeliten übergebenen Gesetzentwurf die Rebe gewesen. Man sah mit Ungeduld dem Comitedericht darüber entgegen, erwartet aber keine sonderlich günstige Stimmung. Und wirklich fiel baö Gutachten sehr unbefriebtgend aus. *) Inzwischen sind alle Aeußerungen Sr. Mas. des Königs von der beruhigendsten Art, und somit steht doch zu hoffen, daß die Sache nicht ohne Folgen bleiben werde. Als Beleg zu den Gesinnungen der gegenwärtigen Regierung in Betreff dieser Angelegenheit, dient auch die Art, wie S. Maj. die Deputation der Israeliten zu Glückstadt empfingen. Dieselbe bestand aus dem Rabbiner vr. Heilblut und dem Advokaten vr. Philippsohn, welche besonders beauftragt waren, Sr. Maj. für die bereits erwiesene Gnade zu danken.» Se. Maj. erkundigten sich angelegentlichst über die Ansicht der Gemeinde von den vorgeschlagenen Verbesserungen, wie und ob bis jetzt durch Religionsunterricht, Katechisationen u. s. w. gewirkt werde? ob der Herr Rabbiner den vr. *) Siehe Nr. 49.