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Israelitische Annalen · 1840-11-20 · Heft 47 (20.11.1840) · p. Seite 390

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 47 (20.11.1840)
Date
1840-11-20
Page
Seite 390 (sequence 2)
Language
German
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390 Antrag dahin schriftlich, und jeder von uns reichte seine desfallsige Eingabe bei'm Pascha ein. Die politischen Ereignisse verwickelten inzwischen unsre Lage. Unter den ernsten Verhältnissen, in denen er sich befand, konnte der Pascha leicht die Prüfung dieser Sache verschieben. Wir verzweifelten jedoch nicht. Wir reichten eine Bittschrift ein und baten um einen Ferman, der uns ermächtigte, nach Damask zu reisen, um die Wahrheit zu ermitteln, und besonders die Angeklagten und die Zeugen, unter dem Versprechen jeder Art des Schutzes sowohl für jetzt als künftig zu vernehmen. Wir sagten jedoch den infiuirenden Personen, daß wenn man unfern unrechtmäßig in Haft gehaltenen unglücklichen Brüdern für's Erste die Freiheit gäbe, und die Anklage für eine Verläumdung erklärte, wir nicht in diesem Augenblicke auf die Revision bestehen, zumal wir wohl einsahen, daß der bevorstehende Krieg uns hinderte, nach Damask zu reisen. In einer Unterredung mit dem Pascha äußerten wir uns in gleichem Sinne, nachdem er uns gesagt batte, daß selbst in Hinsicht unsrer persönlichen Sicherheit, er uns unter den gegenwärtigen kritischen Umstanden keinen Ferman zu einer Reise nach Damask geben könnte. Was wir wünschten, konnten wir trotz aller Verwendung nicht erlangen, alle Versuche blieben fruchtlos. Nach einem Aufenthalte von drei Wochen hieselbft waren wir so weit, daß wir überlegten, ob wir nicht unverzüglich abreisen sollten, um in Europa bekannt zu machen, welche Hindernisse man uns hier bereitet und wie man uns außer Stand gesetzt habe, die Wahrheit zu ermitteln. Vom Sultan hatten wir den Ferman erhalten, den wir vergebens bei Mehemed Ali nachsuchten. Wir beschlossen, noch einen Versuch zu machen, und wenn er wieder ohne Erfolg bliebe, dem Pascha den Ferman S. H. zu zeigen und im Namen des Sultans dessen Ausführung zu fordern, falls aber er uns die Mittel zur Revision des Processes versagte, unverzüglich nach Constantinopel zu reisen. In Folge dieses Beschlusses reichten wir eine Bittschrift bei'm Vicekönig ein, und trugen darauf an, daß, da wir die Reise nach Damask auf günstigere Zeiten verschieben müssen, um die unglückselige Angelegenheit vollständig in's Licht zu setzen, vorläufig die seit 6 Monaten verhafteten Unglücklichen auf freien Fuß gestellt werden möchten. Diese Bittschrift legten wir zur Unterzeichnung den Consuln vor: England, Oesterreich,Rußland, Preußen, Toscana, Spanien, Niederlande, Vereinigte Staaten Nordamerika's, empfahlen sie dem Pascha. Bei den übrigen Consuln verwendete man sich thätig, und ich nahm mir vor, die Schrift vor der Einreichung dem Herrn Cochelet vorzulesen, welcher darauf bestand, nur einen Antrag auf Begnadigung unterstützen zu wollen—als ganz aus freien Stücken der Pascha uns seine Entschließung, die Gefangenen zu entlassen und die Entflohenen zurückzurufen, eröffnete. Ich kann Ihnen nicht sagen, mit welcher Freundlichkeit er uns diese erfreuliche Nachricht mittheilte, und wie vergnügt er selbst darüber zu sein schien. In einer Unterredung, welche ich des Abends mit ihm hatte, sprach er zu mir: Ich kannte die Sache recht gut: gleich anfangs befahl ich die Folterungen einzuftellen, und seit Ihrer Herkunft habe ich mich mit der Sache oft beschäftigt. Den Morgen vorher hatte Sir Moses um den Ferman, der uns nach Damask zu reisen erlaubte, gebeten. Mehemed sagte zu uns: Man wird Ihnen einen solchen geben, wenn Sie es wünschen; aber wie ist es einerseits möglich, unter diesen politischen Unruhen, Ihnen Sicherheit Ihrer Person zu gewähren? andrerseits ist es rathsamer, in dem Augenblick, in welchem ich durch meine Befehle den Haß zu beschwichtigen suche, daß Sie nicht durch Ihre Gegenwart zwischen Christen und Juden gegenseitige Anklagen auffrischen, die ich lieber tilgen möchte. — Aber wir wollen von dem Ferman nur dann erst Gebrauch machen, wenn die Umstände es gestatten. — Gut denn! Sie sollen ihn haben. Wir haben jetzt wirklich einen Ferman vom Pascha, der uns erlaubt, nach Damask zu gehen und uns unter den Schutz seiner Behörden stellt, so wie einen Ferman vom Sultan, welcher uns ermächtigt, alle möglichen Nachforschungen anzustellen, die wir zur Ermittelung der Wahrheit für zweckmäßig erachten möchten. Die politischen Verhältnisse und die Zukunft müssen entscheiden, wie wir von diesen beiden Urkunden Gebrauch machen. Ein Umstand von außerordentlicher Wichtigkeit trat bei Ausfertigung des Befehls, den S. H. nach Damask senden wollte, um die Gefangenen auf freien Fuß zu stellen, ein. Als ich die Uebersetzung desselben las, sah ich, daß man darin von Begnadigung sprach. Höchst betroffen über diesen Ausdruck, welcher den ganzen Akt der Gerechtigkeit, der uns am

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