Mannheim
Compact Memory

Israelitische Annalen · 1840-10-16 · Heft 42 (16.10.1840) · p. Seite 354

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 42 (16.10.1840)
Date
1840-10-16
Page
Seite 354 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/3133765-3133820-3133863--0876-3135063
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

354 was bedeuten soll: „Wie Iesum, den Gott der Christen, der nichts ist, lobten wir diesen. So mögen unsre Feinde vernichtet werden in Ewigkeit! Im I. 1475 kannten die Christen die hebräische Sprache nicht, daher konnte der Verfasser dieser Legende Worte ersinnen , sie für hebräisch ausgeben und ihnen den Sinn beilegen, den er für wirksam hielt, Abscheu zu erregen. Allein jene Worte sind nicht hebräisch, sondern tyrotlsch, halb italienisch, halb deutsch. Aber, wird man sagen, warb denn die Thal nicht von den Zeitgenossen untersucht? Allerdings, und folgendes war das Ergedmß. Pabst Sixtus IV. verbot, nach genauer Untersuchung, das Kind heilig zu sprechen, und befahl, die Juden unbelästigt zu lassen (die Tnentiner, nur sehr wenige, waren lbeils schon getödket, (Heils verjagt.) Erst 113 Jahre später ward das Kind canonisirt; s. Baron. Auu. Eccl. cout. a Ravn. ad auu. 1415. X. 569. Wie wenig Glauben die Geschichte Simonins bei der venezianischen Regierung fand, erweist sich auch dem Decrete des Dogen Pietro Mocenigo vom 22. April 1475, welches an die Slablbchörde zu Padua gerichtet war. Es heißt darin: Ad nostram pervenit notitiani quod ex causa cujusdam rumoris dissipati, scilicet in Tridento inveutum fuisse queudnm pueruui liecatuni a judaeis illtus loci, molestantur & verberantur Judaei Imbitantes in terris & locis uostris & quod absurdius est facto impetu a christiauis supradictis nostris nggredi illos & praedari illos sursum & deursum comiueautes, usque adeo ut trausire de loco iu locuui dubiteut ne caedantur & spolientur; cujus quidain temeritntis auctores & impulsores es-e dicuntur quidain Praedicatores & etiam ipsi Zaratani conciones de bis habeutes iu poptilo. Quae res quantum nobis dispiiceat, quam molesta & ingrata sit, optime inteUigere pro vestra prudeutia potestis. Credimus certe rumorem ipsuni de puero uecato, couimentum esse & artein; ad quem finein riderint t t int<■rjirctt-ntur alii. (Cardoso las Eccelencias de los Hebreos. Anist. 1687. p. 427.) Co urthcille damals der venezianische Senat. Mandier wird sich wundern, daß die jüdischen Geschichtschreiber nichts vom H. Dimonin erwähnen. Der berühmte jüdische Historiker, Joseph Cohen, Verfasser der Geschichte Frankreichs und des otlomanischen Reicks, hat auch dieses Factum und mancke andere interessante Stücke aus der jüdischen Geschickte bearbeitet; allein sein Werk durfte, aus leicht begreiflichen Gründen, nicht gedruckt werben. Glücklicherweise haben sich einige geschriebene Exemplare noch erhallen, und sind deren in Padua drei, nämlich bei'm Oberrabbiner Hrn. G irond i. bei dem gelehrten Hrn. Al man zi, und bei mir. Folgendes ist seine Erzählung: (getreu aus dem Hebräischen.) „In der Nackt vom 15. des Nisan 5235 (—1475) verfinsterte sich der Mond. *) Am damaligen Feste erschlug Enzo, der Bösewicht, zu Trient in Italien, ein zweijähriges Kind, Namens Simon, und warf cs heimlich in den Canal am Hause des Juden Samuel. Man beschuldigte die Juden wie gewöhnlich, man untersuchte auf Befehl des Bischofs das angezeigle Haus, fand Nichts und jeder ging nach Hause (und die Sache blieb auf sich beruhend). Emes Dages warb.das Kmd gefunden, der Bischof ließ an Ort und Stelle nachsuchen, und alle Juden wurden ergriffen. Sie wurden gefoltert und gestanden, was sie nie gethan; nur ein Greis wollte die Lüge nicht gestehen und starb unter der Geißel. Gott vergelt ihm seine Tugend! Zwei Richter aus Padua erschienen, und wollten Gerechtigkeit üben, allein bas Volk wollte sie lobten. Der Bischof verurtheilte die Juden; sie wurden mit Zangen gezwickt und verbrannt, und ihre reine Seele stieg zum Himmel empor. Er aber nahm ihr Vermögen hin und füllte sein Haus mit Beute. Dann hieß es, bas Kmd sei heilig und lhue Wunder. Der Bischof ließ bieß *) Dies ist nicht eine bildliche Redensart, sondern am 22. März 1475 gegen Abend fand wirklich eine Totale Mondfinsterniß Statt. Anm. des Herausgebers. bekannt macken; Viele kamen das Kind zu sehen und brachten Geschenke mit. Die Wuth gegen die Juden warb allgemein und an Friede nicht zu denken. Der Bischof bat den Pabst, das Kind heilig zu sprechen; dieser schickte einen Legaten, die Sache näher zu untersuchen. Da er aber sah, daß alles eitel Blendwerk war, und baß man bas Kmd balsamirt halte, so lachte er darüber und erklärte alles für Lüge. Dafür zog er sich die Wuth des Volkes auf den Hals und er mußte fliehen. In einer Stadt, nahe bei Trient,, wo er weilte, ließ er sich die Aklen des Prvcesses vorlegen. Er verhaftete einen Diener des elenden Mörders, und derselbe gestand ihm. daß der Bischof diesen Mord veranlaßt hatte, um die Juden zu Grunde zu richten. Er nahm ihn mit nach Rom, und berichtete dem gemäß dem Pabste, welcher daher auch, trotz beständiger Bitte, bas Kind nicht heilig sprach. Daher heißt es bea (beatus) aber nicht Santo; bis auf diesen Tag (d. i. um 1540). Und nun o ewiger Zebaoth, gerechter Richter, nimm doch die Binde von den Augen dieser Leute, die undeschnittenen Herzens sind, die solche Lügen glauben, und noch dazu als Wahrheit stempeln; denn um dieser Lüge willen werden wir täglich hingeopfert und wie die Lämmer zur Schlachtbank geführt. Hilf uns um deines Namens willen!" So schrieb der jüdische Geschichtschreiber vor etwa 300 Jahren. Zum Schluß dieses Artikels will ich noch den Lehrsatz eines alten Radbinen verdientermaßen veröffentlichen. Ich spreche von R. Elieser b. Nathan, blühend zu Mainz, bald nach 1100. (Sein Bruder war Raschis Schwiegersohn). Dieser dachte gewiß nie daran, daß seine Schriften von Christen gelesen werden möchten, und hat daher auch nicht seine Ansichten zu verhüllen oder zu verfälschen Anlaß gehabt; auch war er nicht wissenschaftlich gebildet und in den philosophischen Disciplinen fremd. Er gehörte der französischen Schule an, und darf daher als ein treuer Repräsentant des ächten Rabbinismus angesehen werden, welcher von den Thalmudiften auf Raschi und seine Schüler kam, und mit ihnen unlergegangen ist. *) Sein Werk -)fyn pN* oder pk\4-i betitelt, ist nickt sehr verbreitet, indem es nur ein Mal, Prag 1610 gedruckt worben. Dieser Rabbi erklärt S. 81: „Es ist nickt erlaubt, einen Nichtjuden zu hintergehen, noch weniger ihm etwas zu entwenden! Denn bas Gebot: du sollst nicht stehlen, gehört zur Kategorie der vorhergehenden Vorbote des Mordens und Ehebrechens, welche sich ohne Unterschied auf Juden und Nickt-Juden beziehen." — Wer sich nun der Schanbthalen und Grausamkeiten erinnert, welche die Kreuzfahrer in Mainz und den benachbarten Städten im I. 1086 begangen hatten, welche dieser Rabbi selbst erlebt ober durch Schilderung anderer gekannt haben muß, der wird gestehen, daß bas Iudenihum, der Thalmudismus, der Rabbinismus, die Schule des Raschi,, eine sehr reine, eine göttliche Sitlenlehre entfaltet habe, da selbst nach solchen entsetzlichen Thaten in seinen Zeiten und Gegenden, Elieser b. Nathan doch der Meinung war, daß alle jene Verbote allch gegen Nicht-Juden streng zu beobachten seien. I. D. L. Ancona**), 29. Sept. 1840. —'Auswärts wird man kaum glauben, wie sehr die armen Israeliten hier zu Lande der Willkühr der Inquisition preisgegeben sind) wie namentlich dem jeweiligen Lokalinquisitor ganz frei stehet, sie mehr oder weniger zu necken und einzuschränken, zu drücken und zu mißhandeln. Das hiesige Ghetto stützt wieder unter der Gewalt eines solchen, den es vor kurzem erhalten, dessen Strenge um so lebhafter gefühlt wird, je milder (versteht *) Jedermann erkennt hier wieder das Ceterum censeo. Wir theilen nicht die Ansicht des berühmten Gelehrten, inbeß sind die Beiträge, welche er zur Unterstützung derselben giebt, an und für sich immer sehr schätzbar und beziehungsweise nicht ganz ohne Grund. D. H. **) Bei dieser Gelegenheit wird gebeten, den Druckober Schreibfehler Annal. S. 14, wo bie hiesige jüd. Bevölkerung auf 1000 angegeben wird, zu berichtigen und dafür 1600 zu setzen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.