Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 39 (25.9.1840)
- Date
- 1840-09-25
- Page
- Seite 329 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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329 hatten, sind, als keiner Schuld verdächtig, auf freien Fuß gestellt worden. Mehemed Ali hat den großmüthigen Vertretern der Wahrheit und der Menschlichkeit wiederhvlenllich Audienz, gegeben, sie sehr huldreich behandelt, und endlich durch Freilassung der Angeklagen selbst dargethan, daß er von deren Unschuld überzeugt sei. Herr Cremieui' bemerkt aber in seinem Bericht über dies tröstliche Ereigniß, daß er und sein edler Gefährte gesonnen seien, die Untersuchung in Damaskus selbst weiter zu führen, um wo möglich der Sache ganz auf den Grund zu kommen. Möge Gottes Segen ihre fernere Schritte begleiten! Aus Böhmen, Sept. — Die religiös-sittliche Bildung der jüdischen Jugend bildet in Oesterreich und insbesondere in Böhmen seit den letzten drei Decennien einen Gegenstand besonderer legislativer Beachtung. Auf allen Stufen fortschreitender Jugendbildung, von der untersten Klasse der Volksschule an, bis zum Uebertritte in die Universitätsstudien macht der Religionsunterricht einen wesentlichen Bestandtheil des Gesammtunterrichts aus. In den kleinern Gemeinden auf dem Lande, in denen eigene jüdische Schulen bestehen, wird der Religionsunterricht in der Regel von den Schullehrern, denen auch der übrige Unterricht anvertraut ist, ertheilt; außerdem aber ist die religiöse Bildung der Jugend entweder Privatlehrern oder den Eltern selbst überlassen; nur müssen deren Jünglinge bei ihrem Eintritte in's Gymnasium oder in eine höhere Bürgerschule sich da, wo eine förmlich autorisirte Religionsschule besteht, einer Prüfung aus der mosaischen Religionslehre unterziehen. Derlei selbstständige Religionsschulen können natürlich nur in größern Gemeinden entstehen, besonders in größern Städten (gewöhnlich Universitätsstädten), in denen theils wegen der großen Frequenz jüdischer Schüler, theils wegen des bei fortschreitender wissenschaftlicher Bildung entstehenden Bedürfnisses eines höhern entsvrechenden religiösen Unterrichtes, eine größere Ausdehnung dieses Unterrichtes sich als nothwendig herausstellt. — Des größten Gedeihens und der segenreichsten Wirksamkeit sowohl durch seine bedeutende Schulerzahl als durch die größere Ausdehnung seiner Wirksamkeit, erfreuet sich das zu Prag bestehende Lehrinstitut der religiösen Moral für Israeliten. Außer dem Religionsunterrichte, den die 4—5t!0 Schüler der israelitischen Hauptschule regelmäßig nach 5 Klassen durch 14 Stunden wöchentlich von vr. Wolfgang Wessely*) erhalten, sind auch die die Gymnasien und die Realschule besuchenden israelitijchen Schüler verpflichtet, durch 6 Stunden wöchentlich die Vorträge über jüdische Religion und Religionsgeschichle bei vr. W. zu hören, und am Ende eines jeden Semesters öffentlich eine Prüfung abzulegen. Der Erfolg dieser Prüfung ist so entscheidend, baß ein Schüler, der in dieser Prüfung keine gute Fortgangsnote erhalten hat, zum Uebertritt in eine höhere Klasse auch selbst dann nicht zugelassen wirb, wenn er auch sonst in den andern Gegenständen eminente Fortschritte gemacht haben sollte. Mit der israelitischen Hauptschule zu Prag ist auch ein eigener Cursus zur Bildung jüdischer Triviallehrer (ein sogenannter Präparanden-Curs) verbunden. Auch diese, so wie überhaupt die für ein religiöses Lehramt sich heranbildenden Candibalen müssen wenigstens durch ein ganzes Jahr die Vorträge über bas methodische Verfahren bei'm Religions- *) Eine treffliche Abhandlung dieses Gelehrten haben wir bereits 1839. Nr.?2 anznzeigen Gelegenheit gehabt. D. H. unterrichte der israelitischen Jugend bei'm vr. W. hören, und unter der Leitung desselben mebre praktische Versuche ihrer erworbenen Lehrfähigkeit machen; erst nach bewährter Tüchtigkeit erhalten sie ein von dem Religionslehrer und der Schulenoderaufsicht ausgestelltes Lehrfähigkeitszeugniß, welches nach dem erlangten Grade ihrer theoretischen und praktischen Ausbildung sie entweder zu Religionslekrern oder zu bloßen Gehülfen an einer Religionsschule überhaupt, oder an einer Hauptschule oder an einer Trivralschule befähigt. Wie sehr aber auch bei der Beurtheilung der Lehrfähigkeit die anderweitig erworbene theologische Bildung des Can- -dibaten, besonders seine Bibelkenntniß, in Anschlag gebracht wird, so wirb doch, in so lange nicht der Bibelunterricht, so wie die hebräische Grammatik als obligater Lehrgegenstand mit in. den Religionsunterricht ausgenommen ist, derselbe bei aller Ausdehnung eine fühlbare Lücke enthalten. Eine Idee von dem Jortschreitcn nicht so wohl in der Erkenntnis als vielmehr in der Methode bei'm Jugendunterricht, giebt das hier erschienene Merkchen, Biblischer Katechismus oder Leitfaden für den ersten Religionsunterricht der israelitischen Jugend von vr. W. Wessely, welcher, wie bescheiden auch der Verf. über seine Arbeit in der Vorrede sich ausläßt, sicherlich alle Versuche eines Homberg, Peter Beer u. A. weit hinter sich läßt. Zusatz der Redaktion. Das hier angeführte Werk (hebräisch THj betitelt) ist auch nach unsrer Ansicht eine vortreffliche y.lrdeit, und insbesondere originell und bestimmt in Abfassung und Anordnung. Es hält sich am Faden der Geschichte, und tbeilt diese in angemessene Abschnitte, jeden mit denjenigen (hebräischen und übersetzten) religiösen Sentenzen und Belegen beginnend, die ibm'eine Stelle in der Religionslehre geben, und darauf die wichtigsten Begriffe erläuternd; auch werben angemessene Verse aus dem Hamburger Ge sang du che zum Auswendiglernen hinzugefüqt. Ueberall ist Rücksicht genommen auf die Kenntnis der Ursprache der H. Schr. —■ Ueberflüssige Speculalioncn und überhaupt alles, was die Jugend noch nicht recht fassen kann, ist sorgfältig gemieden. Wir hegen die Ueberzeugung, baß die Jugend, welche den Inhalt dieses Buches gehörig erlernt hat. einen wahren Schatz von Religionskenntniy besitzt, der vorzugsweise geeignet ist, die Wichtigkeit des Gegenstandes zu empfinden, die Tkeilnahme rege zu erhalten und den frommen Sinn zu starken und zu befestigen. Literatur. -nina Festgebete der Israeliten nach der gottesdienstlichen Ordnung im israelit. Berhause zu Wien und in mehreren andern Gemeinden, mit einer neuenUebcrsctzung von I. N. Mannheimer, Religionslehrer und Prediger, 3 Bände, gr. 8., Wien 1840 bei Franz Ed. v. Schmib und I. I. Busch. — Th. 1) für die Ncujahrstage, 2) für den Versöhnungsrag, 3) für die 3 Feste und 1 Fasttag. Die prosaisch übersetzten Gebete sind, unserm Gefühle nach, viel erbaulicher als der deidehaltene. im Geschmack einer dahingeschiedenen Zeit verfaßte Urtext einiger Gebete, welche für fich selbst mehr als Sprackspielerei zu betrachten sind, denn als die Andacht fördernd. Man sehe z. B. S. 68 die beiden Gebete des Vorbeters, deren das eine für den ersten Tag entsetzlich schwerfällig gebaut und nur auf den Reim, und noch dazu einen nicht sehr angenehm tönenden, berechnet ist. Das des zweiten Tages dageqen ist tief ergreifend, weil die Ideen meist aus den Psalmen entlehnt und die Ausdrücke rein und klar sind. Es ist unbegreiflich, daß die Geschmacklosigkeit, wie sie in den meisten Gesängen aus dem Mittelalter herrscht, sich so lange in der Liturgie behaupten konnte, da nickt einmal die Gewohnheit es gebot, dieser Verdrehung der herrlichen Psalmensprache anzuhängen; nur eine Art Ehrfurcht vor dem frommen Sinn, in welchem