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Israelitische Annalen · 1840-09-18 · Heft 38 (18.9.1840) · p. Seite 321

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 38 (18.9.1840)
Date
1840-09-18
Page
Seite 321 (sequence 5)
Language
German
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321 jedoch fehlt ein Stück in der Mitte. Der Verfasser nennt sich am Anfänge bx pnoN *np:n Dian p um und am Ende pnw yrrn airvi dw p u/m wahrscheinlich der bei Aden Esra erwähnte ^dvnim den lkamiw der Babylonier. Er zeigt sich auch in diesem Commentar als Grammatiker, Kritiker, Arzt und Philosoph, und wer weiß wie viele nützliche und wegen ihres hohen Alters sehr wichtige Schriften desselben verloren gegangen sind, bloß weil Maimonides ihn mit Unrecht gering schätzte. Israeli citirt in diesem Commentar seine Abhandlung über den Urin, und copirt einige Steven aus Saadja zum Buche Iezira. (Gleichzeitig bitte ich, Ann.!. S. 465 „besonders in Betreff der Ewigkeit" zu berichtigen, und dafür zu setzen: „Nur mit Ausnahme der Ewigkeit der Welt.") — Der Qpferdienst nach Zerstörung des Tempels. . (Gegen die Bemerkungen in Nr. 28.) Don K ..... m. Die vom Iaabez angeregte Untersuchung, ob nach der Zerstörung des Tempels der Opferdienst eingestellt worden, ist durch die Belegstellen, die Herr vr. Creizenach mitgetheilt hat, nicht zu erledigen, vielmehr sind einige durch die chronologischen Bestimmungen selbst nicht zu dem Beweise eines fortgesetzten Opferbienstes geeignet. Gamliel in Iadne wird von allen Historikern als in der Zeit des Tempels bereits als Oberhaupt wirkend dargestellt; Iehuda den Belhira gehört noch weiter zurück in Hillels Zeit; es möge hierbei unentschieden bleiben, ob dieser wirklich ein so hohes Alter erreicht habe (Midr. Echa 55), um die Zerstörung des Tempels zu erleben, oder ob noch einer seines Namens spater lebte (8ed. had. 164.) Die Fortsetzung des Opferblenstes folgt aber aus der Stelle, die diesen Namen mit anfuhrt, keinesweges. Von einer solchen Fortsetzung müßten allerdings vollgültigere Zeugnisse auftreten. Wohl findet sich im Midr. Schir. 15, daß nach der Zerstörung die dreimaligen Fest-Wallfahrten fortgesetzt wurden, und Iaabez selbst im RGA. 261 führt eine Stelle an, wonach das Wunder, daß die Synagogen Jerusalems Raum für die große Volksmenge darboten, sich nach der Zerstörung forterhielt, aber von Passah, und anderm Opfer ist keine Spur. — Nach der Meinung des R. Elieser (Selmb. 16) welcher auch Maimonides (Beth. lmbchira 6,15) beipflichtet, soll es zwar gestattet sein, auch ohne Tempel', wenn nur der Altar da war, zu opfern; aber von praktischer Anwendung findet man nichts erwähnt, die theoretische Frage hatte keine Folge. In der Mischna wird sogar dargestellt, daß manche am Paffahabend das Andenken des Opfers durch Gebratenes erhielten, andere, gerade der Aehnkichkeit wegen, es mieden. (Auf erstern Gebrauch bezieht der Vf. der Gesch. d. Isr. V. 333 das Verbot des Justinian, betreffend das Osterlamm). Die Ansichten verbinden die Passahfeier so sehr mit der Eristenz des Tempels, daß eine Meinung (Pes. 120,1) selbst Den Genuß der Osterkuchen nach der Zerstörung des Tempels für nicht mehr mosaisch erklärt, weil die Bedingungen des Gesetzes fehlen. Die als besonders schlagend angeführte Stelle «and. 11 dürfte denn auch nicht ausreichen, um die Fortdauer des Opferns zu beweisen, denn die Formulare des Rundschreibens sind alljährlich deßhalb unverändert beibehalten worden, weil man immer in der Hoffnung lebte, daß der Temvel bald wieder erbaut werden würde, wie dies sehr oft geradezu im Thalmud als Grund eines Gebrauches angegeben ist; man wollte in der Uebung bleiben. Aus Maas. Scheni I. ergiebt sich ohnehin, daß kein Altar auf geweihetem Boden vorhanden war. (Vergl. Tur. J. v. 331.) Aehnliches erhellt aus Nasir 5, 4. und Maim. Hl. Nes. 2. 20. — Aus allem diesem möchte wohl mit Bestimmtheit hervorgehen, daß nach Zerstörung des Tempels keinerlei Opfer mehr dargebracht worden. Nachrichten und Correspondenzen. Bericht aus Mähren. (Schluß.) 21) Die übrigen mährischen Gemeinden zählen schon weniger als 100 Familienhäupter und wiewohl eS dießfalls heißen muß: Kon multa sedmultum, auch nach dem Ausspruche des Thalmuds der Ort nicht den Mann, sondern der Mann den Ort ehret; so gestattet es der Raum dieser Blätter dennoch nicht mehr, jeder der noch übrigen Gemeinden ein besonderes Referat zu widmen, und wir bemerken noch schließlich, baß überall gute deutsche Normalschulen bestehen, hie und da auch recht gebildete Radbinen angestellt sind, z. B. Herr Abraham Rabe! in Lundenburg, Herr Ascher in Pirnitz, Herr Pollak in Pißling u. dgl.; dagegen hat Loschitz die bisherigen gehaltreichen, ausgezeichnet schönen Kanzelreben des Herrn Abraham Neuda verloren, dessen Abgang tief und schmerzlich bedauert wurde und es noch immer wird, ohne baß indeß die Hoffnung auf dessen Wiedergewinnung aufgcgeben wäre. 22) Was die allgemeinen Verhältnisse der mährischen Juden betrifft, so genießen sie nebst den gewöhnlichen Handelsrechten einiger Rechte, die ihren Glaubensdrübern in manchem andern Staate, trotz vieljährigen Bürgerrechts, nicht zu Theil werden. Ihre Rabbiner sind vom Staate als seine Diener und Führer der Geburts-, Trauungs- und Sterberegister, als Ueberwacher der Sittlichkeit in ihren Gemeinden u. s. w. förmlich anerkannt. Der Landesrabbiner bezieht seinen Gehalt aus einer öffentlichen Landeskasse. Die Normalschulen sind vom Staate eben so sehr geschützt und begünstigt als überwacht. Schon seit dem Jahre 1790 ist es den Juden gestattet, Doctoren des bürgerlichen Rechtes und zugleich Advokaten zu werden, auch in dieser Eigenschaft sowohl Juden als Christen zu vertreten. Dabei bleibt es sehr unangenehm, daß jedes Individuum auf seine Gemeinde, ja auf seine Iudengasse beschränkt ist, und nirgend wo anders Grundbesitz, ohne öffentliche Pachtung nicht einmal das Wohn-

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