Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 38 (18.9.1840)
- Date
- 1840-09-18
- Page
- Seite 318 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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318 Haftara vorlesen können, so haben sie die Reife erlangt, um in die eigentliche Schule (Thalmud Thora genannt) einzutreten. Die Mädchen hingegen haben nun ihre Studien beendet, und erhalten nur noch Unterricht in weiblichen Arbeiten, worin übrigens die italienischen Mädchen es sehr weit bringen. In der Schule wird der Unterricht im Hebräischen gründlicher betrieben. Gewöhnlich wird ein Stück aus dem Wochenabschnitte des Pentateuchs übersetzt, was den Vortheil darbietet, daß man, ohne weitere Gründe anzugeben, die für Kinder nicht geeignete Stellen überspringen, und ^überhaupt mit Auswahl lesen kann. Später geht man an die geschichtlichen Haftaras und an Raschi's Commentar. Dann werden die Ritualgesetze nach einem gedruckten Auszug aus Maimonides großem Werke, enthaltend (□■>:£ t D, rana ,O, jnon'D) gelehrt, fccr Menoratb hamaor gelesen, oder auch Ein Iisrael. Es gicbt allerdings Ausnahmen, aber so ist der Unterricht im Allgemeinen beschaffen. Was nun sehr beklagt werden muß, ist die große Jncorrccrheit der Texte, sowohl der Gebetbücher als Bibeln. In Italien, wo einst die Ferrarischcn, cremonesischen, sabionetischen und venezianischen Officinen in Blüthe standen, wo die ältesten und correcteften Bibelausgaben, wo das mit Recht berühmte nmo erschienen, ist es durch Apathie und Nachlässigkeit dahin gekommen, daß alle hebräischen Bücher, die hier gedruckt werden, von Fehlern wimmeln, und daß jeder darauf mit Gleichgültigkeit hinsieht, und keiner die Folgen wahrnimmt. Unlängst ward in Livorno das Gebetbuch nach italienischem Ritus, mit des Prof. Luzzato Uebersctzung von neuem aufgelegt; einer der Schüler des Letzter» leitete das Unternehmen, ihm darf man gewiß nicht Unkunde zuschreiben, und doch ist der Text so fehlerhaft , daß diese Auflage in dieser Beziehung der in Wien bei Schmid erschienenen bei weitem nachfteht. Die Typen sind verloren, der religiöse Sinn ebenfalls, und mir diesem die Gewissenhaftigkeit und Ausdauer in den Arbeiten. Nur in sehr wenigen Schulen ist der Religionsunterricht ein besonderer Gegenstand. Der Regel nach trauet man jedem Schüler zu, daß er aus dem verworrenen Studium rabbinischer Schriften und dem Beispiele der Größer« und der Eltern so viel Religionskenntniß sammle, als ausreiche für die gewünschte Frömmigkeit. Die natürliche Wirkung davon ist, daß die so ganz ohne rechte Grundlage und ohne Prinzipien Heranwachsende Jugend, vom Geiste der Zeit angeweht, sehr leicht die schwache religiöse Hülle abftreift, sich ihrer bald schämt, sie wohl gar verlacht und verspottet, und von einer Besserung des Schul- und Unterrichtswesens nichts wissen will. Ohnehin ist der Gemeingeist, welcher früherhin so viel großartige Anstalten schuf und der durch seine innere moralische Kraft heilsam wirkte, fast gänzlich erstorben, und die meisten Gemeinden sind in sich selbst zerrüttet und in Partheien gespalten. (Schluß folgt.) Blick auf die Israeliten im Haag. (Aus dem Holländischen ftei übertragen.) Die folgende Skizze eines gelehrten Holländers giebt uns Gelegenheit zu mancher ernsten Betrachtung. Holland ist der Sitz der religiösen Toleranz seit Jahrhunderten und es ist immer interessant zu sehen, welche Wirkung dieselbe hervorbrachte. Seit einem halben Jahrhunderte herrscht gesetzlich vollständige Gleichheit, und neue Resultate mußten daraus erfolgen. Da erscheint cs denn in der That merkwürdig, daß die Wirkungen so sehr verschiedenartig ausfallen, und es zeigt sich, daß sehr oft die Ursachen der Mißverhältnisse an der Unrechten Stelle gesucht werden. Religiöse Aufklärung sollte überall nach der Ansicht der meisten Publicisten aus der Duldsamkeit entstehen; sie findet sich aber bekanntlich in allen Kirchen Hollands nur in sehr beschranktem Maaße, und die kirchlichen Bekenntnisse stehen einander dort schroffer entgegen, als sonst wo. Die sociale Verbindung leidet darunter als natürliche Folge; dagegen sieht man geradezu durch die Gesetzgebung, welche die Würde des Menschen als solchen anerkennt, die Sittlichkeit und moralische Kraft sich zu einer Höhe erheben, daß der Staat mit edelm Bewußtsein sich dessen freuen darf, indem augenscheinlich die Stärkung und Erhaltung dieser Kraft alle andern Mißftände allmählig beseitigt und überwindet. — Die Israeliten in Haag, sagt unser Berichterstatter, zerfallen, wie überall in Holland, in zwei einander geradezu entgegenstehende Partheien. Die