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Israelitische Annalen · 1840-09-11 · Heft 37 (11.9.1840) · p. Seite 314

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 37 (11.9.1840)
Date
1840-09-11
Page
Seite 314 (sequence 6)
Language
German
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314 welchen gerade die diedern Söhne vdgenannter Jnterpevators vorzugsweise zu zählen und. 19) Pohrlitz. 195 F. H. Eine Gemeinde inmittek der großen Kaiserstraße, weiche von Brünn nach Wien führet. Die deutsche Schule steht recht gut. Oer Rabbiner, Herr Lob Berlin (aus Hoveschau) ist ein alter, erfahrner und steundlicher Mann. der, dem Anscheine nach, viel thätiger wäre, wenn die Gemeinde dazu Gelegenheit geben wollte. 2V) Tricsch. 102 F. H. Hier war es, wo die Strahlen einer geistigen Wiederbelebung des religiösen Lebens den ersten empfänglichen Boden trafen. Schon in deS gegenwärtigen Jahrhunderts ersten Jahren gab es hier eine bedeutende Zahl wahrhaft gebildeter Männer, die auf das scientivische Dorwärtskommen der Gemeinde eine segenbringenbe Influenz ausübten. Die Lage unweit der Hauptstraße zwischen Prag und Wien, die innige und stete Verbindung mit der nahen KrMstadt Jglau, endlich der natürlich rege und lebhafte Eeftr. der hier unverkennbar im Typus liegt, regten schon vor dreißig Jahren und darüber ein feines, für Gemüth und Geist gleich genußreiches Leben in den hiesigen geselligen Kreisen an, besten Zierden Männer wie Lederer, Oestreicher, Hamburger u. a. M. waren. Die Jugend wurde von sachkundigen Hauslehrern (Erzieher gab es damals leider so wenig als — jetzt) aus der Bibel und der hebräischen Sprache in einer zweckmäßigen und geistbildenden Weise, aber eben so eifrig in den deutschen Schultkenntnissen, nickt selten auch in schonen Wissenschaften, Fremdsprachen, Musik u. s. w. unterrichtet. Tneftb war damals, trotz seiner nur geringen Familienzahl, in Bildungsblüthe und geistigem Flor die erste Gemeinde Mährens. Solchen Vortheiles schon seit mehren Decennien theilhaft, rückte T. kräftig und mannhaft in die Gegenwart ein, das gesteckte Ziel unverrückt vor Augen habend. Es hat immer mehr an kenntmßreichen und tiefgebildeten Männern zugenommen, ja ist daran so reich geworden, daß dieses Referat unfehlbar das Ansehen eines ziemlich großen Namenregisters erhalten müßte, wollten wir diese Ehrenlegion mannweise an dem Leser vorüber defiliren lassen, was wir auch, um keine Ausnahme zu machen, gänzlich unterlassen wollen. Nach diesem, aus freudiger Brust gespendeten Lobe, muß Referent dagegen mit Leidwesen bemerken, daß sich mit der Wissenschaft und der Derstandeskultur gleichzeitig eine auffallende religiöse Indifferenz ausgebilbet habe. Zwar schützt man. das religiöse Decorum in Synagoge und Straße, selbst in häuslichen Gebräuchen mir einer Strenge, wie nur die frömmsten Gemeinden sie darbieten; ist aber im Innern für religiöse Interessen höchst gleichgültig. Apathie in Confessionsange.'egenheit ist weit nachtheiliger als der offene redliche Kampf, wie die WindeSstille dem Schiffer unheilbringender als der heftigste Sturm. Welche Resullate aber dies erzeugt und nach welcher Richtung hin sie eigentlich den Uebergang bilde, hat die Erfahrung nur allzudeutlich gelehrt. Inzwischen muß Referent noch der schonen Ordnung des Goitesdienstes rühmlichst gegedenken, welcher zwar ganz in alter Form, aber mit regelmäßigern, von Herrn* Erber geleiteten Gesang abgehalten wird. Der deutsche Normalschulunterricht hat einen lobenswerten Fortgang-, nur sieht die Art des Religions- und Bibelunterrichts einer wesentlichen Verbesserung und Erfrischung entgegen. Der Rabbiner, Herr Joseph Frankfurter aus Göding, ist ein würdiger, im besten Mannesalter stehender Mann, der seine theologischen Studien nebst mancher andern schönwissenschaftlichen Thätigkeit in Eibenschitz betrieb, jetzt aber fast ausschließend thalmudischen Arbeiten zugewenbet ist. Aus Unterfranken in Baiern. — Nachträglich zu der Regierungsentschließung das Verhältniß des Rabbiners zu den Religionslehrern und ReUgionsschulen betr., die ich Ihnen jüngst abschriftlich mittheilte, erhallen Sie beifolgend auch noch nachstehende Entschließungen in genauer Abschrift: I. Würzburg den 30. Juni 1889. Im Namen Sr. Majestät des Königs von Baiern. Den Distriktsrabbinern ist zu eröffnen: 1) Daß es keinem Anstande unterliege, vielmehr in der Analogie der christlichen Schulen begründet sei, daß der Rabbiner selbst die Prüfung in den israelitische» Religionsschulen seines Distriktes vernehme, d. h. die Fragen stelle und beurtheile, und daß es 2) eben so wenig beanstandet werde, wenn der Distrikts- Rabbiner die israelitischen Religivnsschulen ohne Beiziehung der Lokalschul inspektionen besuche. Königl. Regierung von Unterfranken und Aschaffendurg. Kammer des Innern. Stenglein, Dir. voll. Hübner. II. Auf den Bericht vom 12. d. M. wird der königl. Distrikts-Schulinspektion*) eröffnet: In der höchsten Ministerial-Entschließung vom 25 Jan. 1828. Oullinger Band VI. § 236 ist sub Ziffer IX ausgesprochen : Die Rabbiner haben fortwährende Aufsicht über den Unterricht in der israelit. Religion zu führen, wahrgenommenen Mängeln abzuhelfen, oder solche anzuzeigen. Die Schulinspectionen und Polizeibehörden auf Einhaltung der Ordnung zu sehen. Ferner heißt es unter Ziffer X: Jährlich sind Prüfungen in der israelit. Religion,- in Gegenwart der Schulinspektion und Rabbiner vvrzunehmen. Vergleicht man hiermit das Regierungsausschreiden vom 28. Nov. 1828, den Religionsunterricht der Israeliten beir. (Intel. Bl. Nr. 140), so ergiebt sich hieraus: Den Rabbinern kömmt hinsichtlich des Religionsunterrichtes zu den betreffenden Schulen eine den Lokalschulinspektoren analoge Stellung zu. Sie haben jedoch nur in das Materielle des Unterrichts selbstständig einzugreifen, die Aufrechthaltung der Schulzucht ruht in den Händen der christlichen Schul- und Polizeibehörden. Den Distriktsschulinspektionen steht also unbezweifelt über die israelitischen Religionsschulen jenes Aufsichtsrecht zu, welches ihnen über die übrigen deutschen Schulen ihres Amtsbezirkes eingeräumt ist und da sie nach Ziffer 15 des letzterwähnten Ausschreibens der königl. Regierung in ihren Jahresberichten die nötigen Bemerkungen über den Religionsunterricht der Israeliten vorzutragen haben, so müssen sie sich auch selbst über den Zustand der israelitischen Rekigionsschulen Gewißheit verschaffen und sohin neben der fortwährend 'ju übenden Oberaufsicht in formellen wie in materiellen Beziehungen bei den Endprüfungen und Visitationen die Religivnsschulen würdigen. Hiermit stehen auch die beiden diesseitigen Entschließungen vom 8. Febr. und 30. Juni v. I. nicht in Widerspruch. Die Distrikts-Schulinspektion wird sich hienach für die Folge achten und das Distrikts - Radbinat N. durch abschriftliche Mittheilung von gegenwärtiger Entschließung zur Nachachtung in Kenntniß setzen. Würzburg, den 23ten Mai 1840. Königl. Regierung von Unterfranken und Aschaffendurg. K. d. I. Literatur« *nrcn D, Kusari, in der hebräischen Uebersetzung des Judah Tibbon, mit einem neuen ausführlichen, philosophischen hebräischen Commentar von G. Brecher (in Proßnitz). Prag bei M. I. Landau. 1840. 4tes Heft mit Register 56 Bl. in gr. 8. Mu dem 4ten Hefte ist das Werk geschlossen. Jedoch wird der Herr Verfasser, welchem während,der Herausgabe *) Die erwähnte und früher Ihnen mitgetheilte Regierungsentschließung veranlaßte nämlich eine Distrikts -Schulinspeklion bei der königl. Regierung dagegen zu reklamiren, daß dem Rabbiner solche Befugniß eingeräumt werde.

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