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Israelitische Annalen · 1840-08-28 · Heft 35 (28.8.1840) · p. Seite 299

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 35 (28.8.1840)
Date
1840-08-28
Page
Seite 299 (sequence 7)
Language
German
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299 AuS Württemberg. — Seit dem Jahre 1816, dem Regierungsantritt unsers vielgeliebten Königs, insbesondere seit 1825, ist für bas israelitische Schulwesen in unserm Lande unberechenbar viel geschehen. Oie alten Winkelschulen wurden aufgehoben, die ungeprüften Lehrer beseitigt, jene in öffentliche gesetzliche umgewandelt, die Lehrer mußten sich als conditio sine qua non der vorgeschriebenen Prüfung unterwerfen. Dies alles was bisher nur auf dem Wege der desonbern Verordnung erlassen, wurde im Jahr 1828 von den gesetzgebenden Gewalten zum Gesetz erhoben und im Lanbtagsabschied sanktionirt. Durch bas im I. 1836 verabschiedete neue Schulgesetz, dessen §. 13 die israelitischen Schulen zu Confessionsschulen stempelt, mit der Bestimmung, baß in Orten, wo 60 uub mehrere israelitische Familien wohnen, welche eine eigene Confessionsschule verlangen, diese aus allgemein örtlichen Mitteln erhalten werden müsse, wo dagegen weniger als 60 israel. Familien wohnen, die israelitischen Kinder in die Ortsschulen zu schicken sind, andernfalls die Israeliten nicht nur ihre eigene Schule .rba'.ten, sondern auck ihren Beitrag zu den allgemeinen Ortsschulbebürfniffen leisten müßten, ist gewissermaßen ein Schwanken in unfern Schulverhältnissen eingetreten und der Fortbestand mancher bis jetzt wohlbestellten Schule ist in Frage gestellt, deren Entscheidung unserer übrigens humanen und das Interesse der Jugend-Erziehung im Auge habenden Oberschuldehörbe unterstellt ist. Württemberg zahlt gegen 11 Kirchengemeinden. von denen kaum 10 —15 über 60 Familien zählen. Man kann sich demnach unter diesen Verhältnissen leicht jenes! oben, berührte unangenehme Schwanken denken. Fast in den meisten Gemeinden werden gegenwärtig hinsichtlich dieser Schulverhaltn,sse Proteste geführt. In den größern Gemeinden nämlich haben die israelitischen Kirchenvorsteher- Aemter gegen die Localbehörden die Initiative ergriffen, in der Art, daß die israel. Schulen durchweg von allgemeinen Ortsmitteln gedeckt und unterhalten werden, während in den kleinern die Vorsteher-Aemter dazu genöthigt sein sollen, die Ortsschule mit erhalten zu helfen, da sie doch genug mit der Aufbringung der Mittel für die eigene Schule zu thun haben, und sie daher ihrerseits auf eine Verschmelzung der israelitischen Schule mit der christlichen anzutragen sich genöthigt sehen. Zu wünschen wäre, daß diese Verhältnisse recht bald im Interesse der alles Materielle überwiegenden Jugend- Erziehung geordnet werden. Heilbronn vom 2ten Juli 1810. — Ein schönes Seitenstück zu der vor einiger Zeit einem württemb. isr. Lehrer gewordenen Anerkennung von Seiten des württemb. Consistoriums hat nun auch der königl. württemb. katholische Kirchenrath, als Oberschulbehörde der in katholischen Orten befindlichen israel. Elementarschulen, geliefert, indem derselbe neben andern Lehrern auch dem israelitischen Lehrer Kahn in Nagelsberg eine Prämie zuerkannte. Literatur. vnp 'Nipö oder Festreden und Feftvorbereitungsrcden für das ganze Jahr. Gehalten und herausgegebcn von Salomon Pleßner, Religionslehrcr in Berlin. Erstes Heft. Berlin 1840. Bei G. Eichler. 96 S. in 8. Ohne Zweifel folgen noch Fortsetzungen. Wir zeigen vorläufig bas erste Heft an. Der Geist dieser Reden ist dem der voran herausgegebenen gleich. Viel Wärme und Brennstoff, wenig strenge Verkettung der Gedanken, die Sprache öfters gezwungen und geschraubt; dennoch immerhin brauchbar als Inhalt und öfters selbst wegen literarischer Nachweisungen. Es ist sehr zu bedauern, daß der Vf. es verschmäht, die Sprache zu feilen, und ihr vielmehr zu Gunsten seiner stets einander drängenden Ideen Gewalt anthut. Z. B. in der ersten Rede gleich anfangs: der drangvolle Aufenthalt in Aegypten; ein weltangestaunter Glanz, eine liebe-sprühende Begeisterung, himmelhedende Gefühle u. s. f. Dagegen ist der Inhalt, so unordentliche auch! der Zusammenhang der Perioden, tiefe Wahrheit und oft sehr energisch gegeben. Leichter gehalten ist die zweite, dafür kommen wieder S. 27 thalmudiscde Spielereien vor, die am wenigsten dem deutschen Sprachgeiste zusagen. Die dritte, fast ganz allegorische, versinkt oft in die trivialen Auseinandersetzungen, wie z. B. über die Kräfte des Körpers S. 38, die wir ernstlich tadeln müssen, weil Gefühl und Geschmack gleich stark verletzt werden. — Wir werden auf die folgenden bei Beendigung des Ganzen zuruckkommen. minn Win Dorsche Haddoroth, oder Entwickelungsgeschichte des mosaischen Ritualgesetzes, von den ältesten Zeiten bis nach der Erscheinung des Thalmuds. Von Dr. M. Creizenach, Frankfurt a. M. 1840. Andreäische Buchhandlung X und 358 S. 8. Auch als vierter Theil des Werkes "|ny fr6ir oder encyclopädische Darstellung des mosaischen Gesetzes rc. Indem wir unsre Leser mit gegenwärtiger Schrift, welche so eben die Presse verlassen hat, bekannt machen, erklären wir sogleich, daß wir auf kritische Untersuchung des Werkes hier nicht eingehen, weil man uns leicht einer gewissen Befangenheit zu zeihen geneigt sein dürfte. Wir glauben, daß eine bloße Angabe des Zweckes und des Inhaltes, wie solche vorliegen, hinreicht, um die Bedeutung dieser Schrift zu würdigen. Zunächst macht das Vorwort darauf aufmerksam, daß die Tendenz dieses Buches eine rein praktische ist, und daher sich antiquarischer Forschungen gänzlich enthält. Aus der hier dargebotenen Entwickelungsgeschichte soll sich nämlich ergeben, daß die so vielfach und dringend verlangte Reform eigentlich nur die Sehnsucht nach der Rückkehr zum reinen Mosaismus sei. Die Geschichte selbst wird hier als eine gegebene, bereits anderweitig genugsam in's Licht gestellte Kette von Begebenheiten angenommen, die in Beziehung auf Ritualien in vier Perioden zerfällt, nämlich 1) vom Anfang des Menschengeschlechts bis zur Offenbarung auf dem Sinai, 2) bis zur Rückkehr aus dem babylonischen Eril; 3) dis zur Erscheinung der Mischnah; 1) bis zum Verfall der babylonischen Schulen. In der ersten Periode werben nach Anleitung der heil. Schrift, und unter Abweisung traditioneller Auslegungen, für welche sich nicht in jener ober sonst wo Beweise auffinden lassen, die vorzeitlichen religiösen Ideen, theils natürlich genetisch, theils historisch, wie solche aus Begebenheiten hinzutraten, dargestellt. So z. B. wird der Begriff vom Sündenfall, von der Ursprünglichkeit der hebräischen Sprache, von der Bekanntschaft der Erzväter mit dem spätem Gesetz rc. als nicht begründet, ausgeschieden, dagegen die innere Natürlichkeit der Vorstellungen, mit Beibehaltung der biblischen Ausdrucksweise, in ihrer stehenden symbolischen Form, möglicherweise ausgesucht; auch insbesondere der Zustand des Rituals in jeder Epoche kur; angedeukct. Es liegt wohl in der Natur dieses Zwanges, den der Vf. für wesentlich hielt, um jeden Schein einer Willlührlichkeit zu meiden, daß dadurch an einzelnen Stellen die Schilderung ein wenig schillert, so daß die Färbung nicht klar werden läßt, wie man das Thatsächliche aufzufassen habe. Mindestens erscheint uns die Geschichte Noe's, und besonders eine Stelle in dem Ren Cap. S. 11. Mitte, eben so S. 21 sehr schwierig, und gewissermaßen dunkel gehalten. Auf manche interessante Einzelheit wird insbesondere hingewiesen, bei Gelegenheit der ersten gesetzlichen Ritualien (S. 13ff); Exod. XV. 25. giebt hier (©.17) zu Conjecturen Raum, die immerhin Erwägung verdienen. — Wir fügen hinzu, baß die außerordentliche Gedrängtheit des Styls, und die Häufung des überreichen Materials ein langsames Lesen zur Pflicht macht, wenn man der Fülle der Gedanken folgen will, die hier mit kühnem Blicke zur Uebersicht gebracht werden. Selbst ihre jedesmalige Folgerichtigkeit zu beurtheilen erfordert eine starke Durchdringung des Materials.

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