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Israelitische Annalen · 1840-08-28 · Heft 35 (28.8.1840) · p. Seite 298

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 35 (28.8.1840)
Date
1840-08-28
Page
Seite 298 (sequence 6)
Language
German
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298 so würden wir ganz gewiß Herrn Rabbiner Feilbogen voll Rüstigkeit und Eifer an der Spitze der Unternehmung sehen. 10) Cibenschitz; 144 f. H. Gedurts- oder doch Jugendstadt des berühmten R. Jonathan Eibenschitzer.*) Eine der wohlhabendsten Gemeinden Mährens, was lheils in der Nähe der Provinzialhauptstadt Brünn, lheils in der gesegneten Gegend, in welcher E. situirt ist, seinen Grund hat. Sowohl der ehemalige Rabbiner (R. Moses Präger aus Proßniy, gest. zu Boskowitz 1837) als auch der dermalige, R. Beer Oppenheim aus Straßnitz (Nachkomme des Prager Oberrabbiners und Biblivphilus R. David Oppenheim) zeichneten sich jederzeit durch ein humanes, von aller Frömmelei und Eiferung entferntes Betragen rühmlich aus. Dagegen hätte das nachbarliche Verhällniß zur ersten und gebildetsten Stadt des Landes, noch mehr der rastlose Verkehr, in welchen die Eideschützer Gemeindeglieder mit den Bewohnern Brünns stehen, schon längst ein Streben nach pädagogischer (wenn auch nicht ritueller) Neugestaltung anregen sollen. Jndeß hat die Gemeinde in dem Besitze des ehrenwerthen Normal-Schullehrers, Herrn Nathan Pollak, eines der hebräischen wie der deutschen Sprache vollkommen gewachsenen und auch sonst sehr erleuchteten Mannes (desselben, der bei der obenberührten Landrabbinerwah! das Amt eines Secretärs versah) eine provisorische Sicherung vor pädagogischen Fehlern, und wäre nur zu wünschen, daß eben der Arm dieses zwar bejahrten, aber noch immer in jugendlicher Thatkrast vor uns stehenden Schulmannes von dem einsichtsvollen Gerichtsvorstande der Gemeinde dazu benützt würde, um für die zweckmäßige Umformung des gesammten Erziehuud Lehrfaches geeignete Maßregeln zu treffen. Bei den materiellen Mitteln, welche die Gemeinde zu Gebote hat, und bei dem toleranten, wohlwollenden Sinne des ehrwürdigen Rabbiners ist die Errichtung eines dießfälligen Instituts sehr leicht ausführbar, und die hohe Behörde würde jedenfalls die Sanction nicht versagen, wenn es auch zweifelhaft bleibt, ob man zugleich höhern Orts die Oberaufsicht übernehmen, oder diese den Gemeinde- und Religions-Vorstehern anheim stel. len würbe. 11) Gewitsch; 138 F. H. Schon vor drei Decennien erhielten die hermeneutischen Synagogen- Vorträge in dieser Gemeinde eine veredelte, lickt- und geschmackvolle Form, durch den damaligen Rabbinen Joachim Deutsch mann (geb. zu Reichenau um 1760, gest. zu Kolin 1837.) Dieser würdige Gottesgelehrte, aus den humanen Sckulen der R. R. Ezechiel Landau und Samuel Kelin (Vers, des eben so brauchbaren als zweckmäßig bearbeiteten Machzith-Haschekel) *) In der Gallerie ausgezeichneter Israeliten, 1. Th. S. 76 findet sich eine geographische Fahrlässigkeit, wie sie wohl öfters den Franzosen eigen ist, aber in Deutschland zu den Seltenheiten gehören dürste. Hier macht R. Jonathan seine ersten Studien zu Eibsckütz in Galizien (?) und degiedtsich von dort nach Nickelsbcrg (anstatt Nikolsburg.) Bei dieser Gelegenheit erfahren wir auch von einem Werke Megole hyamüloth u. m. dgl. Ueberhauvt wimmeln die ersten drei Hefte von den possierlichsten Schreibfehlern dieser Gattung. hervorgegangen, war es auch, der bei seinen zahlreichen Schülern (in den Rabbinatssitzen zu Reichenau, Gewitsch, Trebitsch und Kolin) ein klares, mehr logisches Thalmudstudium, überhaupt ein naturgemäßes Denken zu begründen strebte. Wie sehr ihm dieß gelang, beweisen die zunächst aus seiner Schule hervorgcgangenen Männer: Löw Schwab, Joachim Pvllach und Hirsch Fasse! und noch manche andere Namen von gutem Klange. Der eben genannte Herr Schwad ward, nach längerer Zwischenzeit, der Nachfolger Deutschmanns in G., unter nicht geringen Kämpfen, die seine Freunde mit dem sel. OLR. Benedikt (einem höchst redlichen, aber der modernen Schule Deutschmanns nicht befreundeten Manne) dieserwegen zu bestehen hatten. *) Rühmenswerthe Erwähnung verdienen bei dieser Gelegenheit unter Schwab's Freunden die wackern Brüder Bernad und Moses Wolf, dieser als Normallehrer und Gemeindenotar daselbst angestellt. Aus dem Munde Schwads hörte man nun noch glänzendere Kanzelreben, als die seines Vorgängers waren. Seitdem Schwab nach Proßnitz und von dorr nach Pesth schied (bei welcher letzten Gelegenheit er von G. abermals in einem trefflichen Vortrage den rührendsten Abschied nahm) steht die Kanzel dieser Gemeinde ganz verwaiset; dock warb mittlerwelle die zeitgemäße Einrichtung getroffen, daß die Aufstellung des Brauthimmels nicht mehr auf offener Straße, sondern in der Synagoge statt zu finden habe. **) Hier können wir nicht umhin, eines vor wenigen Wochen vorgefallenen Ereignisses zu erwähnen. Nach dem Allerhöchsten Gesetze hat die Trauung israelit. Brautleute von dem Ortsrabbiner des Bräutigams vorgenommen zu werden, obwohl die Hochzeiten gewöhnlich im Wohnorte der Braut statt finden. So traf kürzlich ein fremden Orts immatrikulirter Bräutigam mit dem dortigen Rabbiner zu G. ein, um sich von diesem mit einem Gewitscher Mädchen trauen zu lassen; allein der Rabbiner, in dessen Gemeinde die Eopulation nicht in der Synagoge vollzogen wirb und der sich mit dem Landesrabbinen (von dem dieser Brauch verboten ist) nicht anlegen mochte, weigerte sich, die Ceremonie vornehmen zu lassen, so daß der Vorstand den Act wie früher vorder Synagoge geschehen ließ. Aus diesem sonderbaren Falle ergeben sich z w e i Rügen, wovon die eine dem Vorstande, die andre dem Rabbmen zu machen ist; jener hat eine unverzeihliche Schwache in Festhaltung einer bereits eingeführten Verbesserung kund gegeben; dieser aber hätte durch Ertheilung der Vollmacht an einen der anwesenden Morenu's sich sehr wohl verwahren und die Gemeinde bei ihrem Brauche lassen können (von dessen Zweckmäßigkeit er so gut als Schreiber dieses überzeugt ist); er hatte daher die Achtung gegen die Ortssilte nicht verletzten und lieber durchaus aus die Trauung verzichten sollen. (Fortsetzung folgt.) *) Vergleichungsweise bemerken wir, daß bei dieser Gelegenheit auf keiner Seite bas Gesetz der Solidität und Anständigkeit verletzt wurde; vielmehr blieb diese sonst sehr ernste Debatte auf den Briefwechsel zwischen Gemeinde unb Landesrabbiner beschränkt, während Schwad ungestört die rabbinischen Funktionen versah, bis endlich der OLR., nach mehrjähriger Beobachtung des frommen Wirkens und der Berusslhätigkeit Schwab'S, diesem die förmliche Hattoroh in sehr ehrender Zuschrift erlheilte. Möchten doch in dem obenerwähnten Rausnitzer Stritte beide Partheien hieran ein Muster nehmen! **) In Mähren hat Schwab mit dieser kleinen Reform zu Proßnitz den Anfang gemacht; diesem Beispiele folgte die Gemeinde zu Loschitz unter Neuda. Vergl. Geiger's Zeitschrift, Band 4. S. 36 — 39. In Krakau, der alten und orthodoxen Polengemeinde, wird dieselbe schon lange nicht unter freiem Himmel errichtet.

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