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Israelitische Annalen · 1840-08-21 · Heft 34 (21.8.1840) · p. Seite 290

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 34 (21.8.1840)
Date
1840-08-21
Page
Seite 290 (sequence 6)
Language
German
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290 Sprachen (die deutsche und französische) werden gleichsam beide als Muttersprachen der Jugend schon praktisch übergeben, auch die Englische soll gelehrt werben, und wahrscheinlich werden ave drei durch die Schüler aus den verschiedenen Landern schon bloß als Umgangssprachen allen gemeinsam erleichtert werden. Die Schule als solche wird außer dem geregelten Unterricht in blescn Sprachen, so wie in allen sonstigen Hähern Blldungsgegenständen, auch die hebräische Sprache und Literatur cultiviren. Die Führung des Ganzen wird sich den religiösen Formen gebührend anschließen Ein ausführlicher Prospekkus ist erschienen, und die Meldungen stellen eine baldige Eröffnung der Anstalt in Aussicht. — Berlin. Aug. — Die günstige Aenderung der Ansichten über die Art der Behandlung unsrer Angelegenheiten in vorkommenden Fällen darf, wiewohl noch nichts Bestimmtes als Beleg anzuführen ist, fast nicht mehr bezweifelt werben. Der intelligente Theil des Volkes hat stets jede Maßregel gut geheißen, welche einen Fortschritt der Humanität und eine Entfernung des immer gehässigen Kastengeistes bezweckten. Das beweisen die Wahlen bei allen Communaliachen im ganzen Lande, so wie besonders die vor einigen Jahren aus der Mitte unserer Gemeinden gewählten Schiedsmänner, welche leider, durch eine besondere Interpretation, selbst diesem Ehrenamte entsagen mußten. Was im Volke wurzelt ist aber nichts anders als die Wahrheit der ihm durch die in Preußen blühende Wissenschaft eingepflanzten Prinzipien, welche keine Auslegungsweise wieder verdrängt, vielmehr die Zeit nur stärker befestigt. Die gegenwärtige Regierung wirb sicherlich mehrere Uedelstände, welche durch Mißverständnisse seit dem Frieden sich in Beziehung auf unsre bürgerliche sowohl als kirchliche Leitung eingefunden haben, wieder zu beseitigen und die weitere Entwickelung der in den Jahren 1812—6 festgestellten Ansichten zu befördern wissen. Geböte Ließ auch nicht bloße Humanität und die Gerechtigkeit, so wurde der praktische Nutzen es um so mehr erheischen, als ein bedeutender Theil unserer Glaubensgenossen im ganzen Staate sich der besten Anerkennung erfreuet, und einzelne traurige Verhältnisse augenscheinlich nur aus der Nichrbefähjgung hervorgehen. Selbst diejenigen^ welche gegen eine allgemeine Gleichstellung stimmen zu müsien glaubten, gewinnen doch endlich die Ueberzeugung. baß der Einfluß tüchtiger Bildung und festen Charakters von unberechenbarer Wirkung sein würbe; sic geben also selbst dadurch das rechte Mittel an, wie der Staat diese erzielen könne. Vor einiger Zeit cireulirte hier in Abschrift ein Schreiben des bekannten Geh. Ober-Reg.-Ralh Streckfuß an den l)r. Geiger, welches immerhin nicht ganz gleichgültig erscheint. Aus der Feber eines so hochgestellten Mannes, der zugleich auch anderweitig der deutschen Lileratur angehört, lesen wir. so zögernd auch der Ausdruck lautet, die Bestätigung des Obigen. Das kleine Aktenstück möge hier Platz finden, da es einmal der Oeffentlichkeit angehört, und zum Tbeil dessen Inhalt unrichtig verbreitet worden. Es lauter wörtlich: „Ew. Wgb. wollen mir in Berücksichtigung meiner mannichfachen Geschäfte und der dadurch auf's Aeusserste beschränkten Zeit güligst verzeihen, daß ich erst jetzt Ihren Brief unter manchen unbeantworteten findend, Ihnen für die mir mit demselben übersandten beiden Schriften meinen verbindlichsten Dank abstatte. Liegt auch die größere und gelehrtere derselben ganz außer demKreile meines Unheils, so ist sie mir doch werth als ein Zeichen Ihres Andenkens. Die zweite dagegen giebt mir die angenehme Gewißheit, daß sie nach so mancher Widerwärtigkeit ihr Amt mit Freude und^ Muth angetreten haben, und vermehrt meine Hoffnung, daß Sie es zum Segen Ihrer Glaubensgenossen verwalten werden. Möge der Gott, der uns allen derselbe ist, wenn wir ihn auch unter verschiedenen Formen anbeten. Ihnen die Kraft geben, die edleren Herzen und gebildeteren Geister Ihrer Gemeinde zu befriedigen, zu erbauen und in allem Guten zu stärken, die schleLtern und rohern aber zu sich emvvrzuziehen, ohne daß sie selbst es merken und sich, deßhald zum Widerstand aufgefordert finden. Nur auf diesem Wege und durch Männer Ihrer Art kann es gelingen, die Christen zu zwingen, daß sie ihre Meinung gegen die Juden alö Vorunheil anerkennen und aufgeden, und sie in jeder Beziehung als Gleiche anerkennen müssen. Mir würde es die größte Freude sein, dieses Resultat zu erleben, was ich jedoch nicht zu hoffen wage. Mit ausgezeichneter Hochachtung rc." (Berlin 28. April.) Warum der Staatsmann nicht zu hoffen wagt, was er realisirt zu sehen wünscht, ist leicht zu begreifen. Zur Zeit der Abfassung dieses Schreibens herrschte noch immer die Ansicht, daß die obersten Behörden nichts Besseres thun können, als die Integrität der Synagoge zu Gunsten aller der lächerlichsten Mißbrauche in Schutz zu nehmen, und jeden Anflug von Verbesserung als fremdartig zu verwischen, höchstens dem dringenden Ansuchen einer Gemeinde nach vielfachen Beweisen einer strengen Richtigkeit der Form und nach Entfernung jeder Besorgnis einer Reform in der Wahl eines verständigen und wissenschaftlichen Geistlichen nachgebend. Anders muß sich seine Hoffnung gestalten, sobald der Grundsatz sich geltend macht, daß es wohlgethan sei, überall die Anstellung charakterfester, tüchtiger und gebildeter Volkslehr rer zu begünstigen ober wo möglich von oben herab zu veranlassen, so daß eine Besserung der Zustände nicht bloß keinem Widerstand begegne, sondern auch Beifall und Aufmunterung finde. Und bas dürfte wohl auch die nächste Folge der jetzt eintretenden Betrachtungsweise sein. Bald dürften einige Beispiele die Wahrheit dieser Aussichten bewerfen. Baiern, 4. August. — Während nicht bloß in einem der größten Staaten Deutschlands endlich die Verheißungen eines seiner Zeit mit Begeisterung aufgenommenen, nachher leider wieder, geschmälerten Ediktes, der Erfüllung entgegen reifen, sondern selbst in unserm Vatcrlande, in welchem wir noch immer eine Gesetzgebung erwarten, die dem Elende neuere, sich doch die Keime einer bessern Zukunft bereits hier und da entfalten — (s. die jüngsten Berichte aus Würzdurg) — sehen wir mit tiefem Schmerze neue Mißverständnisse sich erheben, durch welche wir mit allen edleren Bestrebungen um mehr als ein Menschenalter zurückgeworfen werden. Eine höchste Ministerial-Entschließung vom 22. Juli c. verfügt: baß die Fortsetzung der von dem Rabbiner vr. Loewi in Fürth eingerichteten kirchlichen Feier einer gemeinschaftlichen Großjährigkeitserklärung derjenigen, welche iw. Laufe des Jahres das hierzu vorgeschriebene Alter erlangen, nicht gebilligt werden könne. Was eine solche Verfügung in unsrer Zeit, die es sich zur ersten Aufgabe macht, den religiösen Sinn möglichst zu stärken und die Beziehung des Lebens auf Grundsätze der Religion und umgekehrt auf alle Weise auszudehnen, Hervorrufen konnte, ist um so weniger begreiflich, als dieser Gebrauch, der durchaus nichts antttradilionelles enthält, vielmehr dem Herkommen nur eine bessere Weihe giebt, sich in allen deutschen und den Nachbarländern »mmer mehr anempfiehlt, und seine allgemeine Annahme mit Bestimmtheit vvrauszusetzen ist. Worin liegt denn hier das Unstatthafte? Der Ausdruck Großjährigkeit mag auf sich beruhen. Mit dem zurückgelegten I3len Jahre tritt der junge Israelit in alle Religionspflichten ein, wirb in kirchlichem Sinne zurechnungsfähig und ist für sein Thun verantwortlich. Dies ist also der Zeitpunkt, um dem jugendlichen Herzen eine Gesammtübersicht der bisher bei'm Religionsunterricht gewonnenen Lehren, besonders die Pflichten als Mensch und als Mitglied des Staates, wie seiner Gemeinde, feierlich nahe zu legen und zur Beherzigung mit auf den Weg des Lebens zu geben. Daß dieses in einer zahlreichen Gemeinschaft und bei größerer Theilnahme der versammelten Zuhörer und in dem gottesdienstlichen Raume mit erhebenderer Feierlichkeit, Innigkeit und Wirkung auf die Jugend sowohl als die Erwachsenen geschehe, bedarf keines Beweises, und die Erfahrung hat in den vielen Jahren, seitdem der würdige Geistliche, Herr vr. Loewi, diese Form hier eingeführt hat, es genugsam bestätigt; auch haben fast aßf baierischen Rabbiner in ihren Gutachten bei Gelegenheit

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