Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 34 (21.8.1840)
- Date
- 1840-08-21
- Page
- Seite 286 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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286 — geordnet und nach den bestehenden Grundsätzen un-! serer Sftetigion so eingerichtet werden, daß das Gewissen der übrigens nicht leichtsinnigen Reformisten sich dabei beruhigen kann. Daher ist man auf die Wahl gespannt, welche man treffen dürfte,' und auf die Energie desjenigen, welcher das schwierige Amt übernehmen wird, das Fahrzeug durch so mannichfache Klippen hindurchzufteucrn. Der Mann, welcher sich diesem Geschäfte unterzieht, wird viel Arbeit haben. Es genügt nicht, die nöthige Gelehrsamkeit zu besitzen, sondern er muß ein Mann von anerkannter Tüchtigkeit sein, der mit praktischer Umsicht und Klugheit auch einen kräftigen Willen, eine unerschütterliche Festigkeit der Gesinnung und eine unbczweifelte Rechtlichkeit verbindet, denn wo eine dieser Eigenschaften fehlt, würde die Congrcgarion selbst irre geleitet werden, und am Ende in der That nicht wissen, was sie eigentlich sei. Viele möchten ihr einen Mißgriff gönnen, damit das ganze Unternehmen wieder zerfalle. Die Mindergeblendeten aber, gleichweit entfernt von der Starrheit des Herkommens und von der Kühnheit übereilter Bewegungen, wünschen zu sehen, ob cs wohl gelingen dürfte, die Religion mit den weltlichen Verhältnissen auszusöhnen, und wünschen demnach der Idee eine Reife der Entwickelung, um danach späterhin selbst urtheilen zu können. Auf jeden Fall kann nur ein Mann von der beschriebenen Art wirken, und da man sich nach außen umsieht, auch nur ein solcher, welcher der englischen Sprache in einem hohen Grade mächtig ist; denn wer sich nicht gleich anfangs in dieser Hinsicht zu prasenriren versteht, mochte schwerlich auf guten Eindruck rechnen dürfen. Das Feld ist übrigens groß und kann mit der Zeit herrliche Saaten tragen. Vorläufig haben die Mitglieder Der zu bildenden Gemeinde bereits gegen 4080 Lft. zusammengeschosscn, welche zunächst zum Aufbau eines Tempels dienen sollen, dessen innere Einrichtung jedoch ebenfalls von dem anzusetzenden Geistlichen abhängen wird. *) *) Auf den Grund der früheren Aufforderung haben sich mehrere empehkenswürdigc Männer bei uns gemeldet. Es versteht sich, daß das Weitere Zeit erfordert, und Antworten nicht sobald erwartet werden dürfen. Die Redaktion. 3 u ft ä n - e der Israeliten in Constancinopek. Aus dem Schreiben eines französischen Beamten an vr. Carmoly in Brüssel*) Pcra bei Cpl. 17. Mai 1810. Endlich, m. l. H. C., habe ich Gelegenheit, Ihrem Wunsche, und wie ich hoffe, befriedigend zu entsprechen. Wenn ich bisher zögerte, Ihnen zu antworten, so liegt der Grund darin, daß ich nur einen Theil der Auskunft besaß, welche Sie von mir verlangten. Folgendes habe ich durch ihre Glaubensgenossen als zuverlässig ermittelt: Die Zahl der Israeliten zu Conftantinopel beläuft sich auf 45 — 50,000, Frauen, Greise und Kinder mit eingerechnet. Eine besondere Klassificirung derselben findet nicht statt. Die Israeliten genießen gleich den übrigen Raja's unter dem Namen Simmi**) die allgemeinen Rechte der Raja's. Sie ernähren sich vorzugsweise vom Mäkeln, und sind im ganzen Reiche die Geschäftsführer der fremden Nationen. Regiert werden sie durch eine ihnen eigenthümliche Verfassung von einem Triumvirate, bestehend aus dem Hakam-Baschi (Oberrabbiner) und zweien von der Nation gewählten Beisitzern. Dies Triumvirat hat die oberste Gewalt, giebt Gesetze und dient als Gerichtshof letzter Instanz. Es entscheidet über alle Civilftreitigkeiten, Ehesachen u. s. w. und hat die Macht, nach Gutdünken, wen es will, in's Gcfängniß zu werfen. — Ein Rath von sieben Mitgliedern, ebenfalls vom Volke erwählt, bildet einen andern Zweig der gesetzgebenden Macht. Derselbe beruft die allgemeine Versammlung, macht seine Bemerkungen bei'm Triumvirate, und giebt dessen Entschließungen die gesetzliche Kraft. (Vgl. D'Hosson Tableau de l’cmpire Ottoman). *) Das Original liegt vor uns. Wir übersetzen es getreu. Dabei befindet sich ein Register von Büchern, so inConstantinopel gedruckt. Die Charaktere sind durchaus ver. schieden von der gewöhnlichen Schreibart und oft schwer zu ermitteln. D. H. **) So heißen ave Fremden, welche dem türkischen Reiche unterthan sind und die Kopfsteuer (Charadsch) bezahlen. Die Fremden, welche nur vorübergehend auf türkischem Boden sich befinden, heißen Musteemin. Anmerk, des Derf.