Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 32 (7.8.1840)
- Date
- 1840-08-07
- Page
- Seite 275 (sequence 7)
- Language
- German
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275 geben, und über die meisten Fragepunkte wurden einstimmige, somit genugsam verbürgte Beschlüsse erzielt, und nur in einigen wenigen Punkten wurde durch Stimmenmehrheit entschieden, und gewiß würde auch in diesen Punkten Stimmcn-Einheit erzielt worden sein, hätten nicht einzelne Bevollmächtigte in ehrenhafter Weise strenge an ihren beschränkten Vollmachten halten zu müssen geglaubt. Uebrigens lege ich für alle Mitglieder des Berathungscomites das Zeugniß ab, daß sie redlich ihre Schuldigkeit gethan, und darum die allgemeine Billigung und den vollen Dank ihrer Gemeinden verdienen, wenn gleichwohl bei Ordnung der gemeinsamen Angelegenheit nickt alle kleinsten Interessen der Einzelnen die gewünschte Berücksichtigung erhalten konnten." Seine Ansichten von der Aufgabe des Rabbiners und der Wichtigkeit der Wahl sind als die eines christlichen Staatsbeamten sehr beachtenswerth, und ich nehme mir die Freiheit, Ihnen Nachstehendes anzuführen: „Jeder verständige Israelit muß anerkennen, daß die Wahl der Distrikts-Rabbiner nicht nur für die feste Begründung des wahren Iudenthums in Glaubens- und Sittenlehre, und für die Veredlung des Cultus, sondern mittelbar auch für die staatsbürgerliche Stellung der Israeliten von der größten Wichtigkeit sei, und daß diese Wichtigkeit besonders sich erhöhe bei der Wahl eines ersten Rabbiners, welcher festhaltend an dem wahren, alten israelitischen Glauben die neue, veredelte Ordnung der Dinge ins Leben rufen soll, und zu diesem Zwecke bei weitem höhere Kenntnisse besitzen und eine bei weitem höhere Thätigkeit entfalten muß, als die künftigen Rabbinen bedürfen, welche hoffentlich einen geordneten, und jedenfalls einen mehr als jetzt geordneten Zustand in dem religiösen und sittlichen Leben ihrer Glaubensgenossen antreffen werden, und sofort mit bei weitem größerer Leichtigkeit ihrem Berufe fruchtbringend obliegen können. Darf dieses Anerkenntniß von Seite der Wähler vorausgesetzt werden, so müssen sich dieselben auch, wenn ihnen ihre und ihrer Nachkommen innere und äußere Wohlfahrt am Herzen liegt, aufgefordert fühlen, nach ihrer besten Einsicht und Gewissenhaftigkeit ihre Wahlstimmen nur solchen Männern zu geben, von denen sie mittel- oder unmittelbar die Ueberzeugung haben, daß der Gewählte seinem wichtigen Berufe in einem so bedeutenden Distrikte entsprechen könne und entsprechen wolle. — Und was ist dieser Beruf? Was ist das Amt des Rabbiners? (F. f.) Literatur. irro pN über die israelitische öffentliche Religions- Prüfung oder Confirmarion. Eine Schrift für israelitische Eltern, Lehrer, Schulvorstände und Alle, welche sich für religiöse Bildung und Erziehung interessiren, von vr. M. Büdinger, Oberlehrer an der israelitischen Schul- und Schullehrerbildungsanstalt zu Cassel. — Cassel 1840 bei Krieger. 60 S. gr. 8. Diese kleine Schrift zeigt wiederum den denkenden und zugleich den praktischen Schulmann, wie solcher sich in allen seinen Arbeiten bereits bewährt hat. Hier gilt es die Würdigung eines Gegenstandes, welcher noch vielfach mit Unrecht bestritten wird, wie wir solches kürzlich in den Annalen noch besonders nachgewiesen haben. Der Herr Verfasser verbreitet sich hier über die Ursache und Entstehung der israelitischen Confirmation, über ihre Nolhwendigkeit, ihre Form, über Gegensätze (soll beißen: Einwendungen), und spricht dann noch über die religiöse Erziehung im Allgemeinen. Den Schluß macht eine Confirmationsrebe. Alles ist hier mehr aus dem praktischen, als aus kirchenhistorischen oder sonst theoretischen Gesichtspunkten aufqefaßt, und das ist ganz in der Ordnung. In dem ersten Capitel setzt der Vf. die Leistungen der neuern Schulanstalten recht deutlich auseinander, und macht es jedem Verständigen klar, wie manche Neuerung durch den verbesserten Religionsunterricht unvermeidlich war, und sich trotz alles Widerspruchs Geltung verschaffen werbe und müsse. ,Rec. gesteht, daß die Argumente, welche hier und im folgenden Capitel zur Darlegung der Nothwendigkeit einer Confirmationsceremonie angewendet worden, nicht ganz erschöpfend erscheinen dürften, und daß zu diesem Zwecke auch die kirchenhistorische Seite etwas stärker hätte beleuchtet werden können. Eine sehr reifliche Erwägung verdient die Auseinandersetzung im dritten Capitel, wo der Herr Verfasser die Confirmation durchaus der Schule zu vindiciren sucht, damit sie nicht am Ende als priesterliche Handlung ganz zur Form werde, und ihres eigentlichen Zweckes verfehle. So beachtenswerth die Argumentation sein mag, so möchten wir doch glauben, baß eme feierliche kirchliche Handlung, wofür der Derf. selbst sie erklärt, ihre volle Weihe nur eben durch ihre kirchliche Ausführung erhalte, demnach irgend ein positives Vcrhältniß des Geistlichen zur Confirmation der Jugend nvthwendig ermittelt werden müsse, wenn sie nicht gänzlich als profan angesehen werben soll. Hiernach werden denkende Leser die Betrachtungen des Herrn Verfassers wohl auch noch von andern Seiten zu beleuchten Gelegenheit finden. Ein tieferes Eingehen in die vielen Ideen, -welche diese Schrift anzuregen bestimmt ist, würde die Gränzen dieser Blätter überschreiten; wir glauben aber, daß sie in praktischer Hinsicht manches Dorurthefl beseitigen und recht nützlich wirken werde. Die S. 52 eingerückte an Rabbinen gerichtete hebräische Apostrophe, welche dieselbe auffordern soll, den Reformen sich geneigter zu zeigen, setzt unsrer Ansicht nach etwas zu viel Kraft in den hebräischen Ausdruck, wenn diese kurze Rede mehr ausrichten soll, als die 30 Seiten deutscher und klarer Zergliederung der Ideen, und zu wenig Empfänglichkeit bei den Rabbinen voraus, wenn anzunehmen ist, baß diese immer erst des hebräischen Mediums bedürfen. Wir halten es für nachtheilig, wenn solche hebräische Floskeln in deutschen Büchern zu Hülfe genommen werden. Zudem dürfte auch der Inhalt nicht allen Kennern Zusagen. Diese Bemerkungen sollen übrigens nur unsre aufrichtige Achtung vor den stets schätzenswerthen Leistungen des Herrn Verfassers beurkunden, und können wir nur wünschen, daß er den Schulmännern noch recht vieles aus seinen Beobachtungen mitthcilen möge. tmpy 'D Grund-und Glaubenslehren der mosaischen Religion, von R. Joseph Albo. Nach den ältesten und correcresten Ausgaben in's Deutsche übertragen und mit Anmerkungen begleitet von W. und L. Schlesinger. Drittes Heft. S. 321 bis 496. (gr. 8. jedes Heft Ist. 12 Kr,. Schrbp. 1. 36.) Frankfurt a. M. bei den Verfassern und in der Schmerber'schen Buchhandlung. Dieses Heft des von uns schon früher angezeigten und näher charakterisirten Werkes umfaßt den noch fehlenden Theil des dritten Abschnittes, nebst einem ansehnlichen Theile des vierten, so daß mit dem vierten Hefte das Ganze beendigt sein wird. — Die Herren Uedersetzer baden es an Fleiß nicht fehlen lassen, das Werk nach ihren besten Kräften ins Deutsche zu übertragen, und wenn wir nicht irren, auf gegenwärtiges Heft stärkere Sorgfalt verwendet, als auf die Hühern. Das Werk selbst har fern Hauptinteresse mehr m seiner eigenthümlichen Scholastik, die uns in das Mittelalter zurück versetzt, als in der strengen Festhaltung und Sicherstellung der Tradition, welche, wie man leicht erachtet, nur durch den Glauben ihre Unerschütterlichkeit behaupten kann, wiewohl man nicht leugnen darf, daß der berühmte Albo kein Argument außer Augen ließ, um die Angriffe des Christenthums auf die jüdische Lehre nach dessen eigener scholastischer Form zurückzuweisen. Wir dürften schwerlich diese Art der Argumentation heut zu Tage zweckmäßig finden, zumal die Angriffsweise sich verschieden gestaltet; aber von histori-