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Israelitische Annalen · 1840-08-07 · Heft 32 (7.8.1840) · p. Seite 274

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 32 (7.8.1840)
Date
1840-08-07
Page
Seite 274 (sequence 6)
Language
German
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274 Nach dem Angeführten müßte sie ja noch eher antiägyptisch gewesen sein? Antwort: Aegyplisch nur, als von Aegyptern begangen. Die Cananiter, welche dort wohnten, waren so genau nicht mit den Kunstausdrücken, baß sie erst den Charakter der Feier hätten prüfen sollen. 4) Das. S. 114. Anm. 4 lassen Sie es noch dahin gestellt, „ob Ebräer hier (Exod. 21, 2) nicht einen weitern Begriff, als Israelit umfasse." Allein Jer. 34, 9 wo es bei demselben Gegenstände heißt: „Daß nicht ferner unter ihnen mit einem Iehubi, seinem Bruder, irgendein Mann arbeite," scheint doch zu beweisen, daß Idri hier im engern und gewöhnlichen Sinne genommen werden müsse. D. 13 u. 14 das. bezeugen ganz deutlich, daß es sich auf Exod. 21, 2 beziehe. Antwort. Auch dort ist Jbri mehr als Iehudi, doch wahrscheinlich nur solche umfassend, die zu Israel gerechnet wurden, also angesiedelte Fremdlinge, Freigelassene und alle, die man als Volksgenossen ansah. 5) Das. S. 237. Anmerk. 3. Aus der Stelle Jud. X 12. geht nicht hervor, daß sie „anerkannte Schreibfehler hinschrieben;" denn die Septuaginta las anstat pjjbl — piDI Sie übersetzten v.oli Madtafi. Nun ist allerdings möglich, daß sie den Text verbessern oder verdeutlichen wollten; indessen kann es auch sein, daß sie ihn vor sich hatten, ehe sich ein Schreibfehler eingeschlichen hatte. Dasselbe ist der Fall, 1. Sam. 12, 11. wo sie anstatt n2 — lasen. Ebenso 2. S;un. i), 11. wo sie in jnbw bv übersetzten. In der Stelle 2. Sam. 21, 8. stimmt ihre Leseart mit der unsrigen überein. — Antwort: LXX. beweisen in derThat nicht viel. Wir ' müssen in Betreff unsrer Behauptung auf die Eimleitungcn zum A. T. verweisen. Nachrichten und Correspondenzen. Würzburg, im Juni 1840. — Donnerstag den II. d. M. ward der neue DistriktS-Rabbiner M. Leb recht zu Niederwern feierlich installirt. Die Feierlichkeit war der Sache angemessen. Vor allem verdient die auf Veranlassung des Herrn Landrichters Ihl restaurirte Synagoge erwähnt zu werden. Verdient Herr Landrichter unfern Dank, daß er den Impuls dazu gegeben, so verdient ibn die Gemeinde wahrlich nicht minder, daß sie auf so befriedigende Weise der Aufforderung entsprach. Die Synagoge zu Niederwern ist zu einem prachtvollen Tempel umgestaltet und dürfte an Schönheit und Glanz, wenn auch nicht mit außerordentlichem Prunke ausgeschmückt, nicht leicht einer Synagoge in Baiern nachstehen. Man sah es der ganzen Verschönerung an, daß nicht unwilliger Gehorsam, sondern freudiges, auf Einsicht gestütztes Entgegenkommen sie hervorgerufen. Ein großes Auditorium, darunter sehr viele Fremde, hatte sich versammelt, und auf jedem Gesichte spiegelte sich das Gefühl ab, bewußt oder unbewußt: mit der Einsetzung eines wissenschaftlich gebildeten Rabbiners beginnt für den Distrikt eine neue Aera, öffnet sich eine Zukunft, der wir mit schönen Hoffnungen entgegen sehen dürfen. Zu dieser freudigen Stimmung trug freilich die herzliche Theilnahme und das liebevolle Interesse des edlen Herrn Landrichters, als Installations-Commissär, nicht wenig bei. Wir haben schon einige Mal Züge von dessen humanen und toleranten Gesinnungen in Ihrem geschätzten Blatte veröffentlicht. Wie sehr dieser würdige Akann unsere Dankbarkeit und die Achtung aller Gutgesinnten verdient, kann ich Ihnen nicht beschreiben; doch werden Sie mir einige Zeilen gerne einräumen, um unsere Gefühle einigermaßen öffentlich an den Tag legen zu können, und von seinem Eifer für unsere heilige Sache, so wie von einigen seiner herzerhebenden Worte in den von ihm bei der Wahl und der Installation gehaltenen Reden auch unsere entfernteren und späteren Glaubensgenossen in Kenntniß zu setzen. Mit der Leitung der Wahl eines Rabbiners für den fünften Distrikt beauftragt, hatte Herr Landr. Ihl diesem Gegenstände sogleich ein großes Interesse zugewendet, und so weit es mit seiner .Stellung als Beamte und Wahlcommissär verträglich war, dahin zu wirken gestrebt, sowohl, daß die Wähler in richtiger Erkenntniß und Beurtheilung ein würdiges Individuum berufen, als auch, daß das Verhällniß zwischen dem Rabbiner und seinen Gemeinden, schon vorher geregelt und festgestellt werbe. „Damit dieses neue,bisher ungewohnte Band § nicht regellos sich schlinge" — das sind seine eigenen Worte j — „ damit die neueren Verhältnisse, Rechte und Derdindlichi keilen recht zeitig geordnet seien, und künftig nicht Zweifel i und Anstände aller Art, oder gar Feindseligkeiten und Spal-! tungen die gute Sache bedrohen und das Band der Liebe und des Vertrauens zwischen dem Distrikte und künftigen I Rabbinen gefährden, damit Ordnung und so viel möglich i volle Ordnung werde, hatte das König!. Landgericht der Rabbinatswahl vorgängig eine reife Berathung über die eingreifenden Verhältnisse und Fragen für angemessen gefunden, und zu diesem Zwecke war am 12. März ein aus j Abgeordneten berufenes Berathungs-Comilö unter Leitung! des K. Landgerichtes dahier in Werneck zusammengetrelen." „ Ich batte mich nicht geirrt, wenn ich voraussetzte, daß die Cultusgemeinden zum Beirathe des K. Landgerichtes verständige Männer abordnen würden; denn unter diesem Beirathe ist nach langer, bis tief in die Nacht fortgesetzter Berathung ein Statut zu Stande gekommen, welches die Bezirksverhältnisse in umfassender, befriedigender Weise ordnet, und dem fünften Rabbinals-Distrikte Ehre machen wird. — Mit Einsicht und Wärme wurde das Wort geführt für die Ehre und Wohlfahrt der Sache und des Rabbiners, welcher eine geachtete, durch Nahrungssorgen nicht verkümmerte Stellung erhalten soll und muß; aber auch laut wurde die möglichste Schonung der häufig geringen Kräfte der concurrenzpflichtigen Israeliten und einzelner Cultusgemeinden in Anspruch genommen; ave Interessen waren vertreten; alle Meinungen wurden gehört und geprüft; es wurde für und gegen gesprochen; nach Möglichkeit ab- und zuge-

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