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Israelitische Annalen · 1840-08-07 · Heft 32 (7.8.1840) · p. Seite 273

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 32 (7.8.1840)
Date
1840-08-07
Page
Seite 273 (sequence 5)
Language
German
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273 Verständnisse nicht durch eine klar ausgesprochene Interpretation der Stellung, welche die Synagoge als kirchliche Anstalt im Staate einnimmt, und der von der Zeit nothwendig geforderten, vergeblich nicht sowohl von Finsterlingen, als von Unruhigen stets angefeindeten Institutionen, welche von den Angreifenden selbst innerlich gar oft gebilligt werden. Was in dieser Hinsicht geschehen könnte, ist unsrer unmaßgeblichen Meinung zufolge, die Errichtung einer kirchlichen Oberbehörde für die Juden des ganzen Staates, unter der obern Leitung und dem Schutze der Regierung, nach Art des Badischen Oberraths oder der Württembergischen Oberkirchen - Behörde. Ein solches Collegium, es möge benannt werden, wie es wolle, besoldet von sämmtlichen Gemeinden, ernannt und bestätigt von der Regierung, allenfalls nach Auswahl einer dreifachen Zahl von Candidaten, als Behörde beauftragt, selbstständig und ungehindert nach religiösen Gesetzen und mit Berücksichtigung der Zeitinteressen allmählich und unter Schonung der Gewissen die nöthigen Anordnungen zu treffen, manche minder bestimmten Gebrauche feftzustellen, Rabbinen und Religionslehrer einzusetzen rc. wäre jetzt das erste Miftel zum Zwecke, insbesondere schon deshalb, weil es der hohen Regierung das Geschäft und den Einblick in die Gesammtverhältnisse erleichtern und das Ganze auch in anderer Hinsicht zu vertreten geeignet sein würde. Wir begnügen uns für jetzt mit diesen Andeutungen, bereit/sobald es nützlich sein möchte, den Gegenstand wieder aufzunehmen. Fragen von M. Heß in Trier (beantwortet.) In Ihrer „Allgemeinen Geschichte des israelitischen Volkes" (Berlin 1832) kommen einige Bemerkungen vor, die wohl einer näheren Beleuchtung bedürfen. Da Sie sich nun im Vorworte zu jenem Werke bereit erklären, wofern eine nähere Begründung dessen, was hier nur kurz dargestellt worden, verlangt wird, solche an einem geeigneten Orte nachzuliefern, so wage ich, den Wunsch hier zu äußern, in diesen Blättern, als an einem gewiß sehr geeigneten Orte, über folgende Punkte näheren Aufschluß zu erhalten, wofür Ihnen alle aufmerksamen Leser Dank wissen werben. ,1) Th. 1. S. 89. bemerken Sie „Aehnlich ist der Ausdruck, Moseh sei achtzig Jahre alt gewesen, da er vor Pharaoh stand, nur von seinem letzten Auftreten zu verstehen, weil er eben damals erst achtzig Jahr alt war. Die sogenannten zehn Plagen können daher mehrere, vielleicht gav viele Jahre umfaßt haben. Exod. vn.? ist anticipirt, wie die Rechnung zeigt." Haben die zehn Plagen wirklich mehrere Jahre umfaßt, was Sie doch nur als möglich annehmen, so muß Exod. vn. 7 anticipirt sein. Aber ersteres ist noch nicht erwiesen; oder verstehen Sie unter der Rechnung, welche dieses zeigt, noch etwas Anderes als die Dauer der zehn Plagen? Antwort: Allerdings. Mose erreichte ein Alter von 129 Jahren, davon 40 Jahre des Zuges, bleiben 80 beim Auszuge. Da nach der Schilderung der Plagen, und besonders in so weit Hagel und Heuschrecken bas Gewächsreich zerstörten, nicht alles auf die Wintermonate zusammen zu drängen ist, so gilt offenbar die Altersangade nur vom letzten Auftreten. — 2) Das. S. 38. „Erstlich heißen die Hirtenvölker allesammt Ebräer, ohne unmittelbare Beziehung auf Israel, dessen Familie klein war, und sind als Hirten den Aegyptern verhaßt." Wodurch wird ersteres begründet? Von den angeführten Stellen beziehen sich die ersten drei blos auf Joseph, die vierte auf seine Brüder und die übrigen bestimmt auf die Israeliten. Wie läßt sich daraus schließen, daß alle Hyksos Ebräer hießen? Es würde mich freuen, wenn Sie diese Hypothese noch besser unterstützen könnten. Antwort. Gen.XXXIX: 14 „Ein edräischerMann," hatte offenbar keinen Sinn für die Sklaven des Hauses, wenn man nicht darunter einen Volksnamen verstand; denn die Familie Jakobs war ja Niemanden bekannt. XQ. 15. Das Land der Ebräer, macht dies noch deutlicher. Eben so XLI, 12. Ein ebräischer Sklave. XLiil. 32 kann sich nicht bloß auf die Brüder beziehen, sonst hätten sie ja sogleich Joseph erkennen müssen, weil auch er besonders aß. Dies könnte seiner Würde zugeschrieben werden, allein da sie auch wohl erfahren hatten, er sei ein Ebräer, so lag ja jede Entdeckung zu nahe, als daß sie zweifeln durften. Zudem ist die Hinzufügung des Grundes, verglichen mit Xl-Vl. 34. ein klarer Beweis für den Sinn des Wortes Ebräer. — Der Ausdruck Exod. I. 15. 16. 18. Ibrioth statt Israeliten giebt deutlich an. daß die neue Dynastie (U. 8.9) die Israeliten als Staatsfeinde unterdrückte, nicht aber als Israeliten. — Exod. IX. (nicht Vlll.) ist freilich kein schlagender Beleg; allein immer ist Ibrim. etwas anderes und umfassenderes als: Kinder Israels. Selbst Gen. XIV. 13. beweist dies. Exod. XXI. umfaßt wahrscheinlich alle, die zu Israel gehörten, wenn auch nicht Descendenten Israels. 3) Das. S. 9? werfen Sie die Frage auf: „Kann man sich denken, daß die Feinde der Viehhirten solche Feierlich. Feiten zugelaffen hätten?" Also die bamaligen herrschenden Hyksos oder Viehhirten waren es, die diesen Trauerzug begünstigten. Wie konnten Sie dann fortfahren. „Sogar der Ort in Canaan, wo der große Trauerzug eine siebentägige Feier hielt, ward von den Einwohnern Aegypler-Trauer genannt, weil hierbei die ganze Feier Aegyptisch erschien."

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