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Israelitische Annalen · 1840-07-31 · Heft 31 (31.7.1840) · p. Seite 267

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 31 (31.7.1840)
Date
1840-07-31
Page
Seite 267 (sequence 7)
Language
German
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267 öffentlichung eines deßfallsigen hohen oberrathlichen Rescripts, nicht ungern eine Spalte in Ihrem geschätzten Blatte gönnen werden. Am 17. d. M. wurde die fünfte Generalversammlung dahier abgehalten, bei welcher Gelegenheit zur freudigen Ueberraschung der anwesenden Mitglieder, 22 an der Zahl, Gr. Rabbinat folgendes Rescript cröffnete: Großhcrzoglich Badischer Oberrarh der Israeliten. Carlsrube den 18. Februar 1810. Bericht des Bezirksrabbiners Geismar in Sinzheim vom 29. Dezember v. I. Nr. 103, den in dortigem Bezirke gestifteten Gesangverein betreffend. Beschluß. „Dem Bezirksrabbiner Geismar wird hierauf eröffnet, daß wir mit besonderm Wohlgefallen aus dem Eingangs erwähnten Berichte, die durch dessen Vermittelung erfolgte Constituirung eines, aus den israel. Lehrern des dortigen Bezirks bestehenden Gesangvereines, vernommen haben, welcher hauptsächlich zum Zwecke hat, die für den Synagogengottesdienst bestimmten Choralgesänge einzuüben und deren Ausführung als Unterrichtsgegenftand für die Schuljugend zu behandeln; und wir erkennen diese Veranstaltung, als eine für die Realistrung der erwähnten, zur Veredlung des israel. Cultus so wichtigen Maßregel, sehr zweckmäßige Vorbereitung. " „Es versteht sich übrigens von selbst, daß durch die Zusammenkünfte der Vereinsmitglieder der Iugendunterricht keine Störung erleiden darf." — Es ist leicht der ersprießliche Einfluß zu ermessen, den diese Anerkennung uüd ausgesprochene Protektion auf den Fortbestand des Instituts und dessen gedeihliche Entwickelung haben muß. Vereine zu rein humanen Zwecken bedürfen, vermöge dieser ihrer höhcrn, nicht allgemein faßlichen Be. Deutung noch eines permanenten Impulses, um die betheiligten Kräfte alle in stätiger Thätigkeit zusammen zu halten. Einen nachhaltigem aber als diese offizicLe Anerkennung, dürfte cs für den unsrigen kaum geben; denn außer der ehrenden Aufmunterung involvirt jenes Rescript nicht undeutlich eine hochdienliche Maßgabe für die fernerhinnige Berufsbildung von Vorsängern und Lehrern, welche die Vereinsmitglieder als Bedienstete in dieser Eigenschaft gewiß zu beherzigen nicht ermangeln werden. Vermöge der Dignität, die gedachtes Rescript mit Recht dem Cboralgesang vindizirt, kann man füglich unterstellen, es müsse höhern Orts bei Beförderungen, überhaupt bei Vergebung der Lehrer- und Vorsängerstesten, die musikalische Befähigung und Gesangbildung der Concurrenten künftighin sehr in Betracht kommen. Die Demonstration muß cinleuchten, und zumal Aspiranten, was im Grunde, vermöge ihrer zeitigen Stellung nach alle Religionslehrcr und Vorsänger noch sind, nachdrücklich von dem Wcrthe des Vereinszwecks überführen, und zu dessen Realisirung kräftig ancegen. Für die Förderung moralischer Erfolge ist es immer ein sehr wesentlicher Behelf, wenn derselben zugleich ein materielles Interesse inhärirt. Es neigen und kehren sich die Menschen alle um so lieber, und ganz unwillkührlich, gleich einer Pflanze dem Lichte zu, wenn ihre Subsistenz gleich wohlthuend davon berührt wird. Dankbar müssen wir auch die Theilnahme rühmen, welche das sehr würdige Mitglied jener hohen Behörde, Herr Oberrath Epstein, der vielverdiente Veteran der Reform unserer bürgerlichen und kirchlichen Zustände, dem Vereine, gleich von seinem Entstehen an, so freundlich geschenkt; was fürwahr nicht wenig zu dessen festern Begründung beigetragen. Gleiches müßte bas entschiedene Gutheißen bewirken, welches die verehrliche Redaction (Annalen Nr. 4) in Ansehung dieses Instituts, als das zweckdienlichste Mittel zur Veredlung unseres öffentlichen Gottesdienstes, ausgesprochen. Autoritäten von solcher Geltung würden mittelst ihrer Anerkennung der guten Sacke Bestand und Haltbarkeit verschaffen, unter schwierigen Umständen selbst, wie sie hier gar nicht vorhanden sind. Im Gegenthcil erfreut sich dieselbe nach innen und außen eines ungestörten, erwünschten Fortgangs. Unter den Mitgliedern herrscht der regste Elfer, der sich besonders dermalen im Fleiße zur Erwerbung der nöthigen musikalischen Kenntnisse bethätigt. Don den vierstimmigen Gesangstücken, welche bei dieser Generalversammlung abgesungen wurden, war die Ausführung wirklich gelungen zu nennen. Ueberraschen mußte der gemüthliche, erbauliche Vortrag von diesen Novizen der höhern Gesangkunde; überraschen dieser Ausdruck nie zuvor geahnter liturgischer Weihe, deren Wirkung sich unverkennbar in der andächtigen Rührung der versammelten Zuhörermenge kund gab. Auch bei den Filialversammlungen, die unter jeweiliger Abwechselung des Versammlungsortes wöchentlich abgehalten werden, manifestirt sich Seitens der Gemeinden die freundlichste Theilnahme für den Choralgesang. Weder begegnet man hier jenen religiösen Torys, die an altem Uebelstanbe auch als solchen absolut festhalten, noch jener dünkelhaften Indolenz, die sich um alles gar nicht kümmert. Allerorten schließen sich bereits Gemeindeglieder, ledige und verheirathete, mitwirkenb den Chorgesängen an, und nehmen das größte Interesse davon, die Essektuirung dieses veredeltern Cultus möglichst bald herbeizuführen. Das sind die freundlichen Auspizien, die hierseits diese neue Aera unseres Cultus eröffnen. Auf so gutem Boden wird der Segen der guten . Sache gewiß nicht ausbleiben. Dem gesunden, religiösen Sinne ist das Alte als solches ein Heiliglhum, die zeitgemäßere Form aber hinwieder ein vollkommener Dolmetsch, das Verstandniß und Bewußtsein jener Wcihcfulle dem idioten Gemüthe zu vermitteln. Die einzigen Elemente zu wirklich heilbringenden Cultusformen sind: Intelligenz, Pietät und religiöses Vertrauen zu der obersten Autorität, von welcher dieselben aus-

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