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Israelitische Annalen · 1840-07-24 · Heft 30 (24.7.1840) · p. Seite 255

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 30 (24.7.1840)
Date
1840-07-24
Page
Seite 255 (sequence 3)
Language
German
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255 damit er in jeder Berührung mit gemeinsamen In reressen sich als Bürger fühle und wisse und seine Thätigkeit entfalten könne; nicht aber bald hier, bald dort seinem innersten Streben der Ruf entgegentrete: Zurück! Du gehörst diesem Kreise nicht an! Du bist nur zum Scheine Staatsbürger, um alle Pflichten eines solchen zu leisten; aber dem Wesen nach bist du ein Fremdling! Ein passives Ding, nicht fähig, mitzuwirken, außer wo es aus Gefälligkeit und Menschenliebe nachgegeben wird! — Daß aber die spärern Modificariouen das Edikt von 1812 in seinem innersten Princip erschüttert haben, steht außer Zweifel, wenn gleich niemand behaupren möchte, daß das in der Absicht lag. Viele Wirkungen der Gesetzgebung werden erst spät erkannt, nachdem sie sich wiederholentlich und in verschiedener Anwendung versucht hat, und die Gesetze, welche den edelsten Gesinnungen ihre Entstehung verdanken, sind oft diejenigen gewesen^, welche man am Ersten umgestalten mußte, weil sich in der Ausführung die Kurzsichtigkeit des Menschen bewährte. (F. f.) Flugschriften über -as Creigniß von Damask. (Schluß.) „Die schändlichen Behandlungsweiftn hatten keinen andern Ursprung als die unersättliche Herrsch¬ und Geldgier jener Zeiten überhaupt, in welcher die frommen christlichen Großen ihre eigenen christlichen Brüder in der großen Eunuchenfabrik zu Verdun verstümmelten und dann an die spanischen Edelleute verhandelten oder gar an arabische Fürsten verschenkten!" — Er erwähnt die Leiden der Israeliten im merkwürdigen Jahre des ersten Krenzzuges 1096, deren Vertreibung aus den Ringmauern von Paris in ein oft von Feuer verzehrtes Ghetto, die weitern Plackereien, die bereits durch die Geschichtswerke bekannt sind. — Unter Philipp August vernimmt man zum ersten Mal (im 1.1182) die Anklage von einer alljährlichen Kreuzigung eines Kindes; und darauf erfolgte, ohne weitere Prüfung, die Austreibung der Juden, unter den schändlichsten Mißhandlungen, die wir hier nicht wiederholen wollen. Niemand dachte daran, daß die Christen selbst mehrere Jahrhunderte zuvor ähnlicher Unthaten beschuldigt worden waren, wie der Verf. aus Fleury's Kirchengeschichte nachweift, welcher den Verdacht noch obenein dadurch rechtfertigt, daß die Christen dem Ausdrucke nach „den Leib Christi essen und das Blut Christi trinken" — und daß wohl einzig und allein aus diesem allegorischen Ausdrucke der ganze Wahn herrühren möchte. — Der Vf. laßt sich darauf ein, die Juden jener Zeit selbst von dem ihnen zur Last gelegten Wucher und den damit verbundenen Fehlern zu reinigen. Dies halten wir für überflüssige Mühe. Er erzählt hierauf die weitern Vorfälle in Paris, die Wiederaufnahme 1198, die fanatische Bulle des Jnocenz 111. im I. 1212 u. 1213. Das Edikt Philipp August's von 1212, die Thalmud-Verbrcnnungen unter Ludwig IX. d. Heiligen, die Anheftung eines Kennzeichens seit 1215, die Verbote, christliche Dienstboten zu halten, die Leibeigenschaft und die Verschenkung der Personen, die Verbannung und Ausplünderung der Juden unter Philipp dem Schönen; und nach einem kleinen Zwischenakt die weitere Geschichte der Juden in Frankreich, die Wiederaufnahme 1315, die Hirtenverfolgung 1321 u. s. f., wie solches bereits in der jüdischen Geschichte zu lesen ist. Ein kleines Beispiel von der damaligen Justiz bildet das Zwischenspiel, da diese Curiositar unsers Wissens in Deutschland noch nicht bekannt sein mochte, so darf diese Erzänzung der Historie wohl hier Platz finden. Im Jahr 1313 kamen sieben Juden, Namens Samuel le Ny, Bellevigne de l'Estoile, Anguin du Boure, Raphael Abraham, Moreau de Laon, Abraham de Sannis und Joseph du Pont-de-Vaule nach Paris, um gegen Donys de Machault, welcher Jude gewesen und zum Katholizismus übergegangen war, einen Civil-Proceß zu führen. Während der Verhandlungen machten sie ihm wegen seines Ueberk tritts Vorwürfe und rührten sein Gewissen so sehr, daß er die Flucht ergriff. Alsbald wurden die sieben Verführer verhaftet; das Prevot von Paris machte ihnen den Prozeß, und sie wurden verurtheilt, auf dem Greveplatz lebendig verbrannt zu werden. Sie appellirten an das Parlement, und der Prevot ward aufgefordert, die Gründe seines Urtheils anzugeben. Er rechtfertigte sein Urtheil folgendermaßen: 1) Das Gesetz belegt mit der Strafe des Feuertodes jeden Juden, welcher einen Bekehrten mit Steinen wirft oder sonst mißhandelt. — Wenn nun eine dem Körper des Neuchriften zugefügte Ge- 30*

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