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Israelitische Annalen · 1840-07-24 · Heft 30 (24.7.1840) · p. Seite 254

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 30 (24.7.1840)
Date
1840-07-24
Page
Seite 254 (sequence 2)
Language
German
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254 Es will die Religion dem Menschen das ewige Leben, daewige Heil sichern, aber auch im Zeitlichen ein veredeltes Dasein ihm nicht mißgönnen. Zm irdischen Paradiese stand neben dem Baume der Erkenntniß auch der Baum des Lebens in voller Blüthenpracht aufgepflanzt. Daher muß der Mensch auch geistlich-sittlich verkümmern, wenn die Schwungkraft seiner Seele gelähmt wird, wenn der Grundtrieb seines Geistes nach größerer Entfaltung seiner ihm von Gott verliehenen Begabung überall auf Hindernisse und Hemmungen stößt. Es muß ihm selbst die Religion, die allein den Menschen in seinen Bekümmernissen aufrecht hält, gleichgültig, ja vollends zuwider werden, wenn er in ihr die Feindin seines Rechtes, die einzige Wehr seines geistig-sittlichen Fortschritts erblicken muß. Man wende nicht ein, es habe Israel in seinen größten Bedrängnissen und Bedrückungen in der Religion einen festen Stützpunkt gewonnen; damit hat es eine andere Bewandtniß. So lange es den Menschen gelungen, den Bürgersinn in uns zu lähmen, das Gefühl für Freiheit und Recht in uns zu tödten, da konnte die Religion noch Trost und Erhebung gewähren. Mit der Aufiebung des Bürgersinns, mit der Erweckung des Rechtsgefühls muß selbst die Religion leiden, wenn jenem reinmenschlichen Verlangen keine Gewährung geschieht. Daher ist uns jetzt, in unserer gegenwärtigen Lage und Stellung, da wir alle Gaben der Gesittung in uns ausgenommen, der religiöse Gedanke in edler Verjüngung in uns aufgelebt, der Bürgersinn in uns freudig erwacht, die Liebe und Anhänglichkeit an Fürst und Vaterland in uns aufgeblüht, jeglicher Haß, jegliches Vorurtheil längst verschwunden, die Brust erweitert, das Herz erwärmt, die Arme geöffnet, mit denen wir unsere Brüder des gemeinsamen Vaterlandes umfassen möchten, nichts wünschenswerther, als uns völlig und rückhaltlos ausgenommen zu sehen in den Schoos des theuern Vaterlandes als seine treuen Söhne, uns von ihm erkannt zu sehen als seine natürlichen Kinder; uns ausgenommen zu sehen in den innigen Verband des gemeinsamen Vaterlandes, dessen Wohl und Wehe wir mitfühlen, dessen Lust und Schmerz, Hoffnung und Trauer wir redlich theilen; nichts ist wünschenswerther, als uns geöffnet zu sehen einen ausgedehntem Kreis von Pflicht und Recht, eine erweiterte Bahn der Ehre und des Ruhmes. Denn nicht die Theilnahme am größern Recht ist es allein, wonach wir streben, wiewohl auch dieses für den Menschen keiner Rechtfertigung bedarf, sondern auch und vorzüglich die Theilnahme an größern Pflichten, die aus dem Recht uns erwächst, die unbeschränkte Theilnahme an des Vaterlandes Ehre und Ruhm, des Vaterlandes, dem wir nicht nur mit unserm Gut und Vermögen, mit unserm Blut und Leben in den Tagen der Gefahr, sondern auch mit unserm Geist und Herzen bienen wollen in den Tagen des Friedens, das wir lieben, rückhaltslys lieben wollen als seine leidlichen Kinder, mit unsers Geistes besten Kräften, mit unsers Herzens edelsten Trieben. Gleich Moses, nach der sinnigen Darstellung unserer Alten, sehnen auch wir uns nach dem gepriesenen Lande der Verheißung eines unverkümmerten Rechts, nicht sowohl um dessen Früchte mit Behaglichkeit zu genießen, als vielmehr um der Pflichten theilhaftig zu werden, die in jenem Lande auf dem Baume des Rechts für uns wachsen, um die Gaben der Gesittung, die wir dem Daterlande verdanken, seinem eignen Gedeihen zu widmen, um so zu beweisen, daß unsere Sehnsucht nach erweitertem Recht in edler Gesinnung, in dem Verlangen eines verhältnißmäßig erweiterten Kreises der Pflichterfüllung wurzelt. So ist unser Streben, das unser Hoffen, unser Ziel!" So wahr diese Worte auch sind, so werden sie doch nur von wenigen in ihrem vollen Werthe aufgefaßt, und ähnliche Aeußerungen sind immer sogar von Staatsmännern dahin gedeutet worden, daß die Israeliten nach dem Mitgenusse der Staatsgewalten streben, daß sie in der Sphäre der ihnen gemachten Concessionen nicht zufrieden sind, obwohl diese, verglichen mit den Zuständen, wie sie zu Anfänge dieses Jahrhunderts waren, einen unermeßlichen Unterschied zu ihren Gunsten darbieten, und so mit die Gründe zur Klage wegfallen, und was der Reden mehr sind. Nein! Wahrlich, wenn irgend jemand diesen Unterschied dankbar anerkennt, so sind es die Israeliten, sie haben es sicherlich klar genug dargethan, in der freiwilligen Entsagung so mancher behaglichen Besonderheit, in den bereitwilligen Opfern,. die sie in allen Städten und Dörfern dem Gemeinwesen bringen, obwohl sie vom Mitgenusse ausgeschlossen sind, und in der Lenksamkeit, mit welcher sie die Hand reichen, so oft ihnen zu innern Verbesserungen auch nur der geringste Beistand von oben gewährt wird. Ihre Wünsche sind auch nicht so ungemesscn, daß ihnen manche, der ober» Staatsansicht nothwendig erscheinende Ausnahmen allzubeschwerlich fallen möchte, — vielmehr würden die preußischen Israeliten, namentlich bei den Bestimmungen des Edikts vom 11. März 1812, sich unter den seitdem etwa nothwendig gewordenen Modificarionen beruhigen können, wenn dasselbe noch in seiner Kraft ausgeübt und auf alle preußischen Staatsbürger angewendet würde, und die seitdem wirklich hinzugekommenen Modificationen nicht das ganze Prinzip desselben wieder verleugneten. Mit einem Worte, cs handelt sich hier nicht um eine Brosame Recht mehr oder weniger, und niemand streitet über die Quantität der Zugeständnisse; die Rede ist von einem legislativen Princip, welches in jedem Mitgliede des Staates leben und den Kern seines Bewußtseins als Staatsmitglied ausmachen muß.

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