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Israelitische Annalen · 1840-07-10 · Heft 28 (10.7.1840) · p. Seite 239

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 28 (10.7.1840)
Date
1840-07-10
Page
Seite 239 (sequence 3)
Language
German
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239 werden, 1) dass die Leitung der Jugend nicht einem engherzigen Sparsystem überwiesen ist, vielmehr nach den Grundsätzen einer gesunden Erziehungsmethode gehandhabt wird , 2) daß unter den Beitragenden außer den Israeliten noch viele christliche Mitbrüder erscheinen, darunter mehrere hochstehende Staatsmänner; beides der Anstalt und den wohlthuenden Folgen gleich förderlich. Und das alles ging hervor aus dem bloßen Willen und der beharrlichen Ausdauer eines Privatmannes, welcher schon nach so wenigen Jahren sich der Früchte seiner Anstrengungen freuen darf und wer weiß wie viel noch leisten wird! Jetzt hat sich's gezeigt, was mit wenigem ausgerichtet werden kann; mögen alle diejenigen, welche das Bedürfniß einer bessern Erziehung der Armen in ihrer Mitte vorfinden, desgleichen thun, und Hand ans Werk legen; es wird sicherlich gelingen! Die Religionsweihe. ( Confirmation.) Noch immer gjebr es Länder und Ortschaften, wo bald ein Theil der Gemeinde, bald gar die Vorgesetzte Behörde die Einführung der sogenannten Religionsweihe, oder Confirmation, oder Einsegnung, der Knaben und Mädchen, nach zurückgelegtem Schulcursus des Religionsunterrichts stören oder gesetzlich untersagen. Das Wort Neuerung hat eine magische Gewalt und blendet oft selbst dieHellsehensten; daher wird es von allen denen, die ungern aus dem alten Gleise herausgehen, und lieber die gewohnten Beschwerden erdulden, als sich an das Bessere und Schönere gewöhnen, oft auf die dreisteste Weise gemißbraucht. Es ist noch nicht zwanzig Jahre her, daß man in einem der erleuchtetsten Staaten den Gebrauch der deutschen Sprache auf der Kanzel der Synagoge für unstatthaft erklärt und dies Verbot ist seitdem oft genug örtlich geltend gemacht worden, — obwohl jedermann weiß, daß ein Religionsbekenntniß, als eine Sache des Gemüthes und des Geistes, seinen Ausdruck unmöglich anders als in der üblichen Muttersprache finden kann; daß auch bei den Israeliten aller Länder die jedesmalige Landessprache im Gebrauche ist, wofern sie nicht als Colonisten an eine andere gewöhnt sind. — Als man die Lächerlichkeit, den Gebrauch der Landessprache bei Belehrung des Volkes zu verbieten begriff, stieß man sich an den Ausdruck Predigt, erklärte diese für christlich, also der Synagoge nicht angemessen, und nun hören die Israeliten in den. Synagogen statt deren nur Reden und Vorträge, und müssen es dulden, daß ihre Brüder in andern Gegenden Predigten hören. Wir lassen den Unterschied auf sich beruhen. Ein Geschichtschreiber, welcher dergleichen gedruckte Reden, Vorträge und Predigten (die jetzt in Unzahl erscheinen) zur Charakteristik unsrer Zeit prüfend durchmustert, wird seine Norh haben, die Begriffe gehörig zu sondern; noch schwerer wird es ihm aber werden, das Verbot eines alttestamentarischen Ausdrucks zu motiviren. Genug, dw Verbote und Störungen halten diejenigen Verbesserungen nicht zurück, welche durch die Zeitverhältnisse gefordert werden, und es ist nur Schade, daß man nicht lieber gleich daran gehr, sie zu regeln und vor neuem Mißbrauch, zu schützen, was sicherlich verdienstlicher ist als bas Streiten um Armseligkeiten. ' Die Confirmation, richtiger Religionsweihe genannt, ist streng genommen nichts weiter als ein alt-herkömmlicher Akt, womit Knaben nach zurückgelegtem 13ten Jahre eine öffentliche Feierlichkeit begingen, um darzuthun, daß sie mir der heiligen Schrift, mit liturgischen Gebräuchen und mit allerlei religiösen Studien bekannt sind. Mädchen, welche fast gar keinen Unterricht erhielten, waren wie in allem andern, auch hierin zurückgesetzt. Allein der Gebrauch artete in eine ganz inhaltsleere Form ans, welche dem Gemüth des Knaben gar keine Anregung gab. Daher sahen die Pädagogen unsers Jahrhunderts ein, daß es der wahren Weihe besser entsprechen würde, diesen Gebrauch gemüthlicher sowohl für den Confirmanden als für die Zeugen einzurichten. Kaum waren die ersten Versuche gemacht, als man über Neuerung schrie, und Rabbinen und christliche Geistliche in dieser Handlung eine unstatthafte Nachahmung der christlichen Kirche erblickten. Merkwürdig ist dabei, daß jedermann das Erbauliche und Erhebende der Feier anerkannte, und einzig und allein das Neu sch ritt ende solchen Schrecken verbreitete. Noch im Jahre 1836 hat ein Eifrer in den Rheinprovinzen die Behörden zur Aufrechthalrung des Verbots in Anspruch genommen, und noch giebr es Länder, 28*

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