Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 27 (3.7.1840)
- Date
- 1840-07-03
- Page
- Seite 235 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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235 Im Allgemeinen ist zu bemerken, daß seit der Einführung der Naturalisation in dieser Provinz (1834) die Gemeindezustände der Israeliten daselbst sich bedeutend gebessert, in Folge dessen auch die Organisation israelitischer Elementarschulen mit gutem Erfolg von Statten gegangen ist. Denn seit jener Zeit ist nicht nur die Autonomie der früher sogenannten Parnaßim geschwunden, sondern selbst deren Namen wurde vom Gesetze in's Bereich der Vergangenheit gedrängt, und an Repräsentanten und Vorsteher die Vertretung und Bewirthschaftung der Gemeinde übertragen. Die Funktion der ersteren besteht darin, alle 14 Tage unter Vorsitzung des Präses im Sessionssaale eine Sitzung zu halten, die Gememdeangelegenheiten zu besprechen, auf eingelaufene Suppliken, Beschwerden re. zu crwiedern, die nölhigen Etate zu entwerfen, eine Schuldentilgungscommission und einen Schulvorstand zu wählen, und beide mit den nöthigen Aufträgen zu versehen. Der Präses eröffnet und deschlleßt die Sitzung, die Verhandlungen werden von dem dazu bestallten Sekretär in reiner deutscher Sprache ausgeschrieben, in's Journal sowohl als in's Manual ordnungsmäßig eingetragen, und sodann »6 acta gelegt. Alle Beschlüsse, Vorschläge u. dgl. müssen aber erst den Vorstehern vorgelegt und von ihnen auch genehmiget werden. Diese haben ebenfalls ihre besondere Registratur, ihre Journal- und Manualbücher und außerdem noch die Pflicht, das Volksbuch zu führen. An Repräsentanten sowohl, als an Vorsteher müssen Eingaben, Bittschriften, Beschwerden u. dgl. in gefässiger Form und in reiner deutscher Sprache gemacht werden. Für die Gemeindekasse ist ein besonderer besoldeter Kassirer bestellt, der über Einnahmen und Ausgaben regelmäßig Buch führen muß; und dem auch die Eintreibung der jüdischen Abgaben, wie Schulgeld, Rekrutensteuer re. obliegt. Allmonatlich werden vom Bürgermeister und Diftriktskommissarius sammtliche Bücher revidirt und bei Vorgefundener Unregelmäßigkeit folgt eine gesetzliche Ordnungsstrafe. Alle Quartal und Semester werden vom Kreislanbrathc die Bücher wiederum revidirt und darüber an die Regierung Bericht erstattet. Die Wahlen zu neuen Repräsentanten, Vorstehern, Stellvertretern und Kassirern werden alle drei Jahre nach den gesetzlichen Bestimmungen von dem Bürgermeister und Distriktskommissarius vorgenommen und zur .Bestätigung der Regierung vorgelegt. Beschwerden gegen die Vorsteher werden an den Landralh, welcher gleichsam einen integrirenben Tbeil des Vorstandes bildet, emgereicht, und gegen diesen an die Regierung. Die Hauptinspektion über die jüd. Elementarschulen hat gewöhnlich der christliche Stadtprediger, welcher auch mit Zuziehung des Gemeindevorstandes, des Schulvorstandes und dem Bürgermeister, alljährlich die Schulprüfung abnimmt, und darüber an die Regierung berichtet. Dieß im Allgemeinen. Es knüpfen sich aber hreran einige besondere Bemerkungen, die nicht minder Beachtung verdienen und dle dem Historiker einst nicht ganz unwillkommen sein mochten. Sie betreffen den Gottesdienst, den Religionsunterricht, das Schulwesen, die Gestaltung des religiösen Lebens und die äußern bürgerlichen Verhältnisse der Israeliten jener Provinz. Was nun den Gottesdienst betrifft, so herrschen in ihm noch immer die alten Mißbräuche der Ordnungslosigkeit beim Gebete, das jämmerliche Getriller eines profanen Singsangs, bas stundenlange Versteigern der Mizwvth. Trotz dieser Mißftände ist cs ganz merkwürdig, baß die Leute reine erbaulich-belehrende Vorträge stark vermissen und ein sehnlich Verlangen danach fühlen. Das Volk sowohl, als einzelne Höherstehende lassen sich darum in manchen Städten von Privaten, die der Schriftauslegung kundig und die deutsche Landessprache besser zu handhaben wissen, als die dortigen Rabbiner, an Sonnabend Nachmittags belehrende Vorträge halten, und die Rabbinen, ihrer eigenen Schwäche in dieser Beziehung sich wohl bewußt, billigen diese Institution. — Rabbinats- und Predigtamlskanbidaten, welche aus der Fremde in ihre dortige Heimath wieder zurückkehren, sei cs zu Besuch, oder um da zu verbleiben, finden darum auch gute Aufnahme, werden allseitig aufgefvrdert in Synagogen oder in Betstuben zu predigen, und werben allerdings gern gehört und wicderholentlich gehört. — - So sind z. B. in Bromberg, Inowraclaw, Thorn, Gnesen, Neustadt bei Pinne, Meseritz, Tirschtigel, Kornik. Santomiche, Schroda, Krotoschin, Goschlin und in andern Städten schon deutsche Predigten von studirten jungen Leuten gehalten worben. In Kornik wurde sogar ungefähr vor 4 Wochen an einem Sabbathe die Confirmation eines Knaben von dem dortigen Elementarlehrer, Herrn Kletschow, in der Synagoge vollzogen und der Confirmanb von dem dortigen Rabbinatsverweser— einem Manne ganz aus der alten Schule — öffentlich eingesegnet. Ein Umstand, der gewiß einer ganz besondern Erwähnung verdient, und der hinlänglich beweist, daß der Geist der Zeit über alle seinen Einfluß hat. — (Schl, f.) Frankreich. — Während die Reorganisationssache auf ruhige, gesetzlich geregelte Weise ihre Erledigung erwartet, die übrigens Zeit erfordert, treten einzelne Kampflustige noch immer hervor, und unterhalten ein müßiges Publikum,— ein besser Beschäftigtes mag schwerlich dies Treiben mit arischen — mit Neckereien, Herausforderungen, Beschimpfungen und ernsten Raufereien. In einem Lande, wo die Presse schon so lange ziemlich frei waltet, sollten die Schreibkundigen wohl schon zu der Erfahrung gelangt sein, was sich wohl für die Oeffentlichkeit schicke, und was nicht. Allein die Schmähschriften scheinen doch ihre Leser zu finden, und der Beifall des Pöbels muß Reiz genug für die Skribenten haben, um sie zu immer neuen Kunftleistungen aufzumuntern. Da ist schon wieder eine Broschüre erschienen, ganz den schon erwähnten ähnlich, nur noch verstärktem Inhalts. Sie führt den Titel: La vengeance d’Israel. Guerre! Guerre ouverte et a outrance pour venger les manes de R. Israel Cohen Hezir, contre Tsarphati le diffamateur, qui l’a outrage dans Je Courrier de la Moselle | 7 mai 1839) Guerre dt-claree^ p. Moise Israel Biding, prof. d'Hebreu, traduit p. L. — (ä Metz chez l’auteur etc.). Fin d’Avril 1840. Sie weist die verschiedenen Bemerkungen des Herrn Terquem, welcher in jenem Artikel die vormalige Erziehungsweise gegen die jetzige mit grellen Farben aüsmalt, mit beständigem Schimpfen zurück. Fast erscheint die Sache nur als ein Privatstreit, in welchem es sich darum handelt, ob Rr. Israel, ein ehemaliger Iugendlehrer zu Metz, ein guter ober schlechter Padagog war, und ob sichs der Mühe verlohne, das. Andenken eines langst verstorbenen, übrigens tugendhaften Lehrers, im Courrier de la Moselle zu verunglimpfen. Allein der Gegenstand hat zugleich eine größere Bedeutung. Der Angreifer hatte nämlich offenbar die Absicht, das ehemalige Schulwesen mit allen seinen entsetzlichen Verkehrtheiten nicht dem bloßen Unverstände, sondern den damaligen politischen und religiösen Verhältnissen zuzuschrciben, und insbesondere darauf hinzuweisen, daß jetzt, nach erlangter voller Freiheit eine völlig verschiedene Behandlungsweise die nothwendige Folge sei, daß daher die anders erzogene Jugend auch anderer Eeremonien bedürfe, um andächtig zu sein, als die, welche früher befriedigen konnten... Herr Bi ding behauptet nun, alles was Hr. T. gesagt habe/ sei Lüge und absichtliche Verleumdung oder Entstellung. Man kann ihm einigen Geist nicht absprechen, und feine Argumentation könnte leicht glauben machen, das Recht sei auf seiner Seite; aber er hat, was die Thatsache betrifft, völlig Unrecht. Die Beschreibung der Kinderdehanblung, wie T. sie gab, ist nicht bloß buchstäblich wahr von dm ehemaligen Schulen im Elsaß und in Lothringen, sondern das Bild der traurigen Vorzeit ist noch jetzt an andern Orten lebendig zu sehen, und bezeugt somit, baß es nicht aus krankhafter Erinnerung entsprungen. Allein darin muß man ihm beipflickten, daß dergleichen Schilderungen nicht in die Moselzeitung gehören, auch daß sie keinesweges zur Verkleinerung der Religion dienen oder benutzt werden dürfen. Selbst die freieste Religionsansicht kann schlechte Jugendschulen haben, und der Fanatismus wird oft durch die zweckmäßigst eingerichteten Schulen genährt. Die Erziehung hängt von den Zeitverhäitnissen und von Oertkichkeiten, sa wie von der Erfahrung, Hebung und Geschicklichkeit der Lehrer und Erzieher, oft auch von Geldmitteln ab. Da in unserer Zeit alles eine beyere Wendung nimmt, so war es um