Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 26 (26.6.1840)
- Date
- 1840-06-26
- Page
- Seite 223 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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223 Simon Mayer Dalmbert*) WicerPräsidenr des israelitischen Central - Cvnsistoriums zu Paris und Ehren - Mitglied dcS Pariser Consistoriums. tGeb. 1776, gest. 11. Mai 1840.) Dem Verdienste seine Kronen. Der Obengenannte ist auch in Deutschland vortheilhaft bekannt, und hat stch überall, wo er sich einige Zeit aufhielt, Achtung und Zuneigung erworben; um so mehr durften folgende Notizen auch dem deutschen Publikum willkommen sein. S. M. Dalmbert war zu Mutzig (Elsaß, Niederrhcin) geboren. In den Kriegen gegen Deutschland diente er erst in der Kavallerie, dann in der Infanterie. 1809 besetzte er sich in Cassel, und übernahm Geschäfte für das Militär. 1813 zog er nach Paris. Er war Ritter der Ehren-Legion und des weftphälischen Ordens, in Cassel Maire-Adjunkt, und Mitglied des Consiftoriums; nachmals zu Paris Bataillonschef der National-Garde, und Vice- Prasident des Ceniral-Consiftoriums, so wie Ehren- Mitglied des Pariser Consistoriums; auch die Leitung des Pariser Tempels der Israeliten stand unter ihm, und verdankte ihm manche treffliche Einrichtung , die leider nicht von Bestand war. Er war ein eigcnthümlicher Charakter,, voll Energie und Lebendigkeit, oft etwas rasch von der Gewalt seiner Phantasie fortgerissen, die nach den besonder« Richtungen, welche sie nahm, zu verschiedenen Zeiten auf seine Thätigkeit stärker influirte, als die Klarheit eines vorgcstcckren Zieles. Er hatte große Verdienste um seine Glaubensbrüder. Im Jahr 1816 trat er in's Consiftorium ein. Alsbald ergriff er die Gelegenheit, seine Brüder von einer drückenden Schmach zu befreien. Damals herrschte noch in Frankreich das berüchtigte Dekret vom 17. März 1808, wodurch Napoleon einen Theil der französischen Israeliten, vorläufig auf 10 Jahre, der Gesetzesgleichheit entzog. Eine Verlängerung desselben war zu erwarten. Dalmbert ließ nicht nach, bis es ihm gelang, dieser Verlängerung vorzubeugen. So erlosch das Dekret, (und blieb leider als ein trauriges Erbstück noch in den an Deutschland gekommenen Rheinprovinzen gültig!) Da die kaiserlichen Gesetze, betreffend den israelitischen Kultus, nicht mehr mit den jünger« Verhältnissen *) Nach S. Cahen's Archives Israelit es de France Nr. 5. May, worin wiederum mehrere höchst interessante Piecen. Frankreichs übereinftimmten, so widmete er diesem Gegenstände seine ganze Aufmerksamkeit. Der Erfolg seiner rastlosen Thätigkeit war zunächst die Ordonnanz vom 29.' Juni 1819 betreffend die Elementarschulen; — zufällig erschien unter demselben Datum die Ordonnanz, betreffend die Errichtung des Tempels zu Paris. — Jene reichte indeß lange nicht aus, um die beabsichtigte Umgestaltung zu bewirken. Noch immer war seit den Sanhedrin von 1806 und den kaiserlichen Dekreten von 1808 der ganze Einfiuß auf die jüngere Generation allzusehr den Rabbinen überwiesen, welche bei ihrer Schüchternheit dieser Aufgabe, die energisches Eingreifen fordert, nicht entsprechen konnten. D'ie Vorbereitungen zur völligen Veränderung der legislativen Verhältnisse beschäftigten die ganze Thätigkeir unsers Dalmbert, welcher gegen unzählige Hindernisse kämpfte, bis er endlich die Ordonnanz vom 20. August 1883 erzielte, welche die kirchlichen Verhältnisse nach einem durchaus neuen System ordnet, das in seinen Grundlagen noch jetzt besteht. Endlich entwarf er noch einen wichtigen Plan, der seiner Verwaltung die Krone aufsetzen sollte. Nachdem einmal der Cultus der französischen Israeliten selbstständig eingerichtet war, schien es ihm vorzüglich wünschenswerth, eine Schule für künftige Geistliche zu errichten, einerseits damit überhaupt man nicht stets Rabbinen vom Auslande herbeiholen müsse, um von ihnen die Pflichten eines Franzosen zu lernen, andrerseits damit man kenntnißreiche und zu allen Tugenden herangebildete Geistliche erlangen könne, welche durch eine würdige Haltung die Gesittung besser zu befördern im Stande seien, als die früheren Rabbinen. Dieser Plan stieß auf finanzielle und politische Schwierigkeiten; Dalmbert besiegte 'alle, und im I. 1829 ward die Rabbinische Central-Schule zu Metz genehmigt. In den 10 Jahren ihres Daseins hat diese Schule bereits mehrere Geistliche und sogar Consistorial-Rabbinen ausgebildet, und ihre Wirksamkeit läßt bedeutende Fortschritte erwarten. Als Mensch darf S. -M. Dalmbert den edelsten zugezählt werden. Er war unermüdlich im Wohlthun und ein Menschenfreund, wie man sie selten findet. — Herr Polak hat einen Abriß seines Lebens in einer kurzen Leichenrede gegeben, welche sicherlich einen gemüthlichen Eindruck hinterlassen har. 26*