Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 25 (19.6.1840)
- Date
- 1840-06-19
- Page
- Seite 217 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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217 thuende geirrt hat, und nicht wieder in die Ordnung kommen kann (das. 34). Diese und ähnliche Thatsachen beweisen, daß die Gebete weder ausgeschrieben, noch sich stets gleich waren; ja mancher hielt eS sogar späterhin irrigerweise sür verboten, aus dem Buche zu beten (s. m. Ende.) — 3) Nicht einmal die Zahl und die Ordnung der Segensprüche in den Sabbath-, Neumond- und Festgedeten war festgestellt (Ber. 3». Erub. 40. Beza 17.) Man streitet (Ber. 12. b.) über die Schlußformel JOSti'On *]blon an den Bußtagen, über die Zahl und den Inhalt der Bibelverse zu den 3 Abschnitten nYO^D/ rvovot und nnBW des Neujahrstages, auch über die beste Stelle für die □vn ntynp (R. hasch. 32) und die Schlußformeln, sowohl des Neujahrs als der Sabbathe und Festtage. (Pes. 117. d.) 4) Betreffend die 24 Segensprüche an Fasttagen (Taanith 15. ff.) giebt die Mischna nur die Schlußformeln, nicht aber die ganzen sechs Segensprüche, die zu den 18 täglichen hinzukommen; sie bestehen nämlich in Bibelstellen, deren Wahl auch für's Neujahr, wie schon bemerkt, frei stand. Ja R. Juda erkennt diesen Zusatz der 6 Sprüche und folglich die Schlüsse gar nicht für obligatorisch an; woraus zu ersehen, daß sie nicht den Charakter der Unverletzlichkeit hatten, und folglich weder uralt noch allgemein waren. 5) Aus einer Stelle im Thalmud (Joma 36. b.) geht hervor, daß zur Zeit der Thalmubisten am Versöhnungstage eine Aboda im Gebrauche war, aber ohne feste Formel und nur den Text des Pentateuchs und die Aussprüche der Mischna als Norm habend. 8) Die Baraitha (8cl>ab. 115. b) entscheidet, daß ein tomus (Buch) mit Segenssprüchen nicht aus dem Feuer zu retten sei; die Commentatoren, (Raschi und nach ihm die Maimoniscken Berichtigungen, auch Karo zu Maimon. Schab. 23 §. 27 und ber Mein) verstehen darunter alle Arten von Segen (und Gebeten). Demnach war es verboten, solche aufzuschreiden. Ein Ungenannter behauptet in einem gelehrten Aufsatz im K. Chem. gegen diese Ansicht Raschi's. daß jener Ausdruck die 18 und andern Segensprüche nickt bezeichnen wolle. Ich will dem gelehrten Vf. jenes Aufsatzesseine Hauptthese, daß man in uralter Zeit in gewisse Segensprüche (z. B. bei Hochzeiten und Leichenbegängnissen) allerlei agadische Elemente einschob, nicht streitig machen. Das ist ganz wahr, allein dennoch behaupte ich mit Raschi, daß jene Stelle alle Arten umfasse, und zwar aus folgenden Gründen: a) Es ist nicht wahr, daß unter dem Ausdruck ßerachot, wie jener Anonymus meint, die 18 nicht begriffen wären. Das Gegentheil ist aus vielen Stellen erweislich, besonders Ber. 34. auch Hierof. Ber. I. Rosch hasch. 32. u. öfter), b) Das Wort tomus ist nicht gerade ein Band, wie jener meint, sondern ursprünglich Ablchnitt, in weichem Sinne es noch bei Martial vorkommt; erst die svätern Lateiner bedienten sich des Wortes in der Bedeutung: Band, wofür im Tdalmud stets für einen kleinern und für einen größern üblich. Der Hieros. hat statt tomus hier THDri' welches zeigt, daß mehrere an einander geheftete Stücke gemeint seien. Seltsam genug will der Anonymus auch dieß Wort mit Band übersetzen, während der THalmub selbst (BM. 20. b.) ihn anders erklärt, c) Endlich kann in ber Leseart des Bab. THalmud rnFQitf ninn rV'j’jtf sehr wohl (nach Raschi iSc Meiri) sich auf pjpcp und nicht auf Segensprüche beziehen, aber im Hieros. und der THosiphta, ist dle Redevon den. wie ber Anonymus meint, mit Agadoth vermischten Berachoth. Die übrigen, z. B. die 18, enthalten doch jedenfalls auch qw HVCTIN- — Es genügt dieß, um barzuthun, baß die 18 Segensprüche ungeachtet der vom altern R. Gamliel verfaßten und vom jüngern bestätigten Formel, doch nur mündlich, veränderlich und, gesetzlich wie auch faktisch, innerhalb gewisser Gränzen frei blieben, so lange überhaupt die Schulbisputationen und der Thalmud mündlich fortgesetzt wurden, auch daß man es für unerlaubt hielt, sie festzustellen und aufzuschreiben. — (Forts, f.) Bemerkungen zu des Hrn. Vr. Creizenach's Aufsatz in Nr. 15 u. 16 der Annalen über den Schaltmonar. Man hat schon oft versucht, die Ursache zu finden, warum die Ausgleichungsmonate gerade in der hier angegebenen Ordnung eingeschaltet werden, und ber Vermuthung Raum gegeben, daß hier Willkühr obwalte. Schon längst wurde die Ursache angegeben, man lese nur mit genauer Aufmerksamkeit Maim. Kidusch hachodesch §.9 — 10 wegen der Ausgleichung des Mondjahres von 354 Tagen, 8 Stunden und 876 Theilchen mit dem Sonnenjahr von 365 Tagen, 6 Stunden, welches also größer ist um 10 Tage, 21 Stunden und 204 Theilchen; durch die geordneten Einschaltungsjahre nämlich wird Alles ausgeglichen. (Man sehe hierüber das Buch Ebronos, Frankfurt a. d. O. 451. Seite 17* und 18', wo Alles ausführlich abgehandelt wird.*) Ferner erklärt Herr vr. Creizenach: „Bezeichnet man die Zahl im Cyclus durch n, so wird bas Jahr vergrößert, wenn zwischen 7u-j-l und 7n — 6, die erste Grenze mit inbegriffen, eine Zahl durch 19 theilbar ist u. s. w." Dieses aber ist kein richtiger Grund, ist sogar falsch, weil cs bei einem anderen (?) Schaltjahr nicht als Norm anwendbar ist, selbst nicht bei dem geendigten Cyclus des Jahres 19. Der gelehrte L. Bendavid hat nach genauer Untersuchung schon früher (in seiner vortrefflichen Abhandlung: Berechnung und Geschichte des jüdischen Kalenders. Berlin, 1817, Nicolai'sche Buchhandlung) Seite 33 mit diesen Worten bemerkt: „Ein algebraischer Ausdruck für alle sieben Schaltjahre kann nicht gegeben werden, für die 4 mittlere Glieder ist es 3. n —1, wo n nach und nach die Werthe 3. 4. 5. 6. bekommt; in 8 Jahren ist beinahe Alles wieder ausgeglichen." Auch was vr. Creizenach ferner sagt: „daß man beim Beginn des Cyclus um '/,**) zurück ist." ist fehlerhaft; denn der Rest beträgt 1 Stunde und 485 Theilchen. Ferner sagt Herr vr. Creizenach: „in zwei wesentlichen Punkten weichen die Kalenderbestimmungen in dem P. R. E. von dem ab, was bei uns üblich ist u. s. w." Ich habe in drei verschiedenen Auflagen des P. R. E. nachgeschlagen, aber nirgends eine geordnete Reihe gefunden, sondern bas meiste mit unserer Rechnung übereinstimmend. — Er macht auch die Berechnung, „daß die 10 Tage :c., welche das Sonnenjahr mehr als das Mondjahr hat, wenn bas Schaltjahr in den kleinen Cyclus kommt, ausgeglichen werden. Der Monb-Noled, kommt in 12 Schaltjahren, dann kommen Sonne und Mond Anfangs der Mittwochnacht wahrend der Regierung des Saturns zusammeu; zwischen einem Moled und dem andern ist nur 36% Stunden und 93 Theilchen u. s. w." Hier ist zu erklären, was er unter 12 Schaltjahren verstehet, indem er sich sehr unverständlich ausdrückt; der kleine Cyclus von 19 Jahren enthält 7 kleinere, von 3 und und 2 Jahren, nämlich 3. 2. 3. 3. 3. 3 und 2. Es ist mir sehr auffallend, daß sowohl Herr Bendavid als Herr Creizenach die schwierige Stelle im Thalmud (Erachin V. 9'.2.) unberührt lassen, wo es heißt: .. Rabina fragt nach ber gegebenen Regel des Acherim , welcher der Meinung ist, daß zwischen einem Rosch hoschauah und den andern nicht mehr als 4 Tage und in einem Schaltjahr *) Der Grund der Reihenfolge 3. 6. 8. 11. 14. 17. 19. wirb dort nicht so uachgewiesen, wie in der von Herrn vr. Creizenach gegebenen Erklärung, welche allein eine bestimmte Formel für die Einrichtung angiebt, die man noch im Comm. zu Maim. K. H. ed. Francf. 1720. Absch. I. vergebens sucht. D. H. **) Da das Sonnenjahr größer ist als das Mondjahr um 10 Tage 8 Stunden und 876 Theilchen, so wäre %, 13 Stunden und beinahe 261 Theilchen.