Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 23 (5.6.1840)
- Date
- 1840-06-05
- Page
- Seite 203 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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203 suchung der Principien, welche die Begründer und Erhalter unsers Ritual-Coder beseelten, wird Jedem zur Pflicht, welcher dessen Anwendung in's Klare zu bringen beabsichtigt. Finden wir, daß die Verfasser des Thalmud ihre Anordnungen nach den Bedürfnissen ihrer Zeit eingerichtet haben, und baß ihre Absicht dahin ging, baß man auch in der Zukunft ebenmäßig verfahren solle, so dürfen wir daraus den folgerechten Schluß ziehen, daß jetzt, da die Umstände so dringend es fordern, eine heilige Pflicht uns nöthigt, jene Bücher auf die heilsamste Weise zu benutzen, damit alles Gute, bas sie darbielen, aus ihnen hervorgehe; und aus ihnen und nicht aus neuen, schon ihrer Neuheit wegen gebrechlichen Principien, haben wir unsrer Religion neuen Glanz zu geben, sie in der Brust unsrer Zeitgenossen zu befestigen, und in den Augen der Nachwelt ehrwürdig zu machen, wie sie cs verdient. Dieser Geist durchdringt mich bei meinen thalmudischen Studien, von denen ich hier eine Probe mittheilen will. Der Streit über die Gebeteformeln erscheint mir höchst wichtig, und der Thalmud ist der erste, welcher ihn vorführt. Die philosophische Kritik und die Schlüsse, welche aus den bisher nicht beachteten oder unter andern Gesichtspunkten betrachteten Principien folgen, mögen wohl bei denen, die bisher Alles, was zu den Religionsgebräuchen gebärt, materiell aufzufassen gewohnt waren, und sich darum nicht kümmerten, ob manche unsrer Denkart und Sitte gar nicht mehr nahe liegenden Gegenstände eher Widerstreben als Erbauung gewähren, wohl manchen harten Tadel zu erwarten haben; allein die Wahrheit muß endlich einmal doch sich Beifall erwerben. Ist es mir auch vielleicht nicht verliehen, sie zu entdecke», so wird es mir genügen, manchem Gelehrten zur nähern Erforschung der Objekte, welche zu behandeln ich mir vorgesetzt Hobe, den Impuls gegeben zu haben. (Forts, folgt.) Nachrichten und Correspondenzen. Frankreich. — Das so eben eingegangene April-Heft der Archives Israelites de France, einer Zeitschrift, welche insbesondere wegen der höchst interessanten Dokumente, sowohl der Akten der Französischen Israelitischen Consistorien, als der an dieselben gelangenden authentischen Mittheilungen, die allgemeinste Aufmerksamkeit verdient, bringt uns unter andern wiederum mehrere wichtige Beiträge zur Tagesgeschichte, namentlich zu der leider vielfach besprochenen Jammerscene von Damaskus und der minder bekannt gewordenen von Rhobus. welche an Schauderhastigkeit jener nichts nachgiebt. Ein Brief der Gemeinde zu Rhobus an den Oberrabdiner zu Constantinopel giebl über dieselbe Auskunft. — Alle Europäischen Consuln, außer dem Oesterreichischen, haben vom Pascha Einsicht in die Procedur gefordert, und erlangt. Sie haben selbst die Zeugen vernommen. Ein Jude war beschuldigt worden, den 10jährigen Sohn eines Griechen durch den Strang getödtel zu haben. Er bewies sein Alibi. Dennoch schritten die Consuln zur Tortur; Bastonnaden wurden angewendet, ein eiserner Drath durch die Nase gezogen, brennende Knochen aufs Haupt, ein schwerer Stein aufs Herz gelegt. Erst nach unerhörten Qualen nannte er, überwältigt vom Schmerz, andere, die meist abwesend waren. Die man ergreifen konnte, wurden ebenfalls gefoltert. 7 erwarten so den schmachvollsten Tod. Das Ghetto war gesperrt, drei Tage ließ man keine Lebensmittel hinein. Eine Supplik an den Pascha zu senden, ward verweigert! — Das haben Europäer gethan! — Näheres ist noch nicht bekannt. Straßburg. — Ueber die äußerst zweckmäßige Anstalt zur Bildung junger Israeliten zu Handwerkern haben wir in den Annalen des vorigen Jahres S. 78 ausführlich Bericht erstattet. Sie hat in diesem Jahre durch ein außerordentliches Mittel sich einen Zuschuß verschafft, welches sowohl dem Hrn. Ratisb on n e, als allen, die seinem Wunsche willfahrt haben, zur Ehre gereicht. Er hat nämlich viele Jsraejiten des In- und Auslandes zu Beiträgen an Kunst- und Jndustriesachen aufgefordert, um durch deren Verloosung der Armenanstalt eine ansehnliche Summe einzudringen, wie solche von Geldbeiträgen nicht wohl zu erwarten stand. Er fand überall Anklang. Von allen Seiten gingen sehr schöne Gegenstände ein, vom Auslände namentlich aus Frankfurt a. M., Carlsruhe, Stuttgart, Cöln, Hanover, Brüssel, Livorno; und sehr viel aus Paris und andern französischen Städten. Man hat sie unter 585 Gewinne auf 6500 Loose ä 2 Fr. vertheilt, und am Listen März wurde die Lotterie gezogen. Dies brachte 13,000 Fr. Es liefen aber auch Geldbeiträge ein, so baß 14,012 Fr. eingenommen wurden, von welchen nach Abzug der Kosten, und 300 Fr. an andere Armenanstalten vertheilten Gaben, 12,393 Fr. 65 C. als reiner Ertrag übrig blieben. — Ein gedruckter Prospeclus ist erschienen, welcher die Details enthält. — Zweckmäßiger kann die Mildthätigkeit nicht verwendet werden, als wenn man junge Leute für das bürgerliche Leben und zu geregelter Arbeit erzieht und ausdildel. Würtemberg (Actenmäßig). — Immer mehr haben wir Anlaß uns von der humanen Gesinnung unserer Regierung und den ihr suborbinirten Behörden, und von deren milden Gesetzes-Interpretationen zu überzeugen. — In früheren Zeiten, des für die Israeliten so zu nennenden rechtlosen Zustandes, war der Vorsteher (Parnas), der einen Gemeinde von der Personalfrohnpsticht befreit, während der der andern Gemeinde sie zu leisten schuldig war. Als im Jahr 1828 das Parnasim-Institut aufgehoben und seine Macht äuf mehrere Mitglieder, nach Verhältniß der Scelenzahl übergangen war, entstand die Frage, ob nun sämmtliche Vorsteher von der Frohnpflicht frei sein sollen ober nicht. Die Regierung des Neckarkreises in Ludwigsdurg hat nun in einem Specialfall diese Frage dahin entschieden, daß, sowie die Gememderäthe und Diener der christlichen Gemeinde von allen Frohnlasten befreit sein , auch die israelitischen Kirchenvorsteher, als analoge Behörde in ihrer Res-! fort, von der Personalfrohnleistung befreit seien, wovon nun i sämmtliche israel. Kirchenvorsteher des ganzen Landes Gebrauch j zu machen nicht ermangeln werden. R. Hamburg, betreffend die Predigerwahl. — Mit Beziehung auf den Bericht des Hrn. I)r. Kley in Nr. 20 der Annalen und zur Beseitigung etwaiger Mißverständnisse und die Wahrheit entstellender Gerüchte, halten! wir es für angemessen, hier ein Schreiben der Direction! des israelitischen Tempels in Hamburg an Hrn. Dr. Heß, Großherz. Sachs. Weimarischen Landradbiners, d. d. 27. Fcbr. c. nachträglich mitzulheilen. Dasselbe lautet also: Auszug aus einem Schreiben der Tempeldirection. Zufolge Ihrer geehrten Zuschrift u. s. w. ward eine statutenmäßige Versammlung der Direction und Deputation des Tempels der beiden Prediger und einem außerordentlichen Comite veranstaltet. Nach einer mehrstündigen Diskussion wurde beschlossen: Hr. Dr. Heß ist im Namen der Verwaltungsbehörde des Tempels und des außerordentlichen Comite angelegentlich zu ersuchen, daß er seine Bewerbung nicht zurücknehme. Dieser Beschluß gründet sich auf die beifällige Aufnahme, welche Ihre beiden Vorträge an unserm Tempel gefunden haben; auf die ausgezeichnete Achtung, welche sich bei den notabelsten Mitgliedern des Vereins von Ihrem Charakter aussprach .und auf den Wunsch der Verwaltungsbehörde, Sie den Ihrigen nennen zu dürfen. Es ist der demokratischen Verfassung unsers Tempelvereins zuzuschreiben, daß Ihre definitive Wahl nicht sofort statlfand. Sie verlassen uns unter unseren besten Wünschen und von unserer Hoffnung begleitet. Sie noch im Laufe dieses Jahres zu einem segensreichen Wirken wieder hier zu sehen. Genehmigen Sie im Namen der Direction und Deputation .des Tempelvereins die Versicherung der ausgezeichneten Hochachtung und Ergebenheit. .Hamburg, den 27. Febr. 1840.