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Israelitische Annalen · 1840-05-29 · Heft 22 (29.5.1840) · p. Seite 190

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 22 (29.5.1840)
Date
1840-05-29
Page
Seite 190 (sequence 2)
Language
German
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190 muß ohne viel Umschweife heran», und am Sitz des Uebels muß die Heilung beginnen. Gebe der Himmel, daß die durch die Rapoleon'sche Reaktion leidenden, nun abgesonderten Zweige in Deutschland bald von der betrübenden Ansteckung des herabwürdigenden Patentwesens befreit werden, Don welchem der Elsaß längst frei geworden! — Jetzt ist eS gerade ein Jahr her, daß da» israelitische Consistorium in Colmar ein Rundschreiben an die Gemeinden des Ober- Elsaß erlassen, — merkwürdig an sich als historisches Aktenstück, und noch mehr als vollgültiger Beweis von den vortrefflichen Wirkungen der Emanzipation und der Einsetzung innerer leitenden Behörden zur Heranziehung tüchtiger und achtungswerther Staatsbürger. Wir theilen hier dies Rundschreiben mit, an dessen Uebersetzung, die neben dem Originale erschienen ist, wir nur die Gallizismen berichtigt haben, welche ohne das beigesetzte Original den Inhalt verdunkeln. — Den Erfolg «erden wir demnächst berichten. Rundschreiben der Central - Commission der Wohlthätigkeit, eingesetzt vom israelitischen Consistorium zu Colmar an die Gemeinden dieses Bezirks. Colmar, den 30. Mai 1839. Meine Herren! Wir haben die Ehre zu Ihrer Kenntniß zu bringen, daß eine Commission, deren Mitglieder wir sind, durch Beschluß vom Sten Mai 1839, unter dem Namen Untersuchungskommission zur Vertilgung des Wuchers und Centralcommission^zur Gründung einer Kunst- «nd Handwerksschule und zur Abstellung des Bettelns, ernannt worden. Das Consiftorium ist bei Aufstellung dieser Commission dem Gefühle der Menschlichkeit gefolgt, das uns allen jene unglückliche Classe unserer Religionsgenossen einfiößen muß, welche die Mittel zu ihrem Unterhalt nur in der wohl oder übel verstandenen Wohlthätigkeit einiger von uns findet; das Consistorium hat sich außerdem dazu bewogen gefunden, durch die peinliche Empfindung, welche die durch eine kleine Anzahl der Unsrigen befleckte Ehre in uns erregt, die sich dem schimpflichen Gewerbe des Wuchers hingeben. Die öffentliche Klage, die seit einiger Zeit über dergleichen Handlungen verlautet, welche von der untersten und verächtlichsten Classe unserer Religionsgenossen begangen werden, ist ihnen nicht unbekannt; Handlungen, deren Tadel in Folge der ungerechten Vorurtheile, deren Gegenstand wir sind, gewöhnlich auf die Gesammtheit unserer Brüder zurückfällt und sie dem Hasse und der Verachtung aussetzt, die nur diejenigen treffen sollten, welche durch ein so unsittliches und rohes Verhalten der Zuneigung und Achtung ihrer Mitbürger unwürdig sind. Also in der doppelten Absicht, der Vertilgung des Wuchers und der Abstellung des Bettelns, dieser beiden Verderbnisse der israelitischen Bevölkerung des Oberrheins, hat das Consistorium aus Vorsorge für seine Gemeinden die Commission ernannt, deren Bestehen wir hiermit bekannt machen. Wir zählen auf Ihre großmüthige und menschenfreundliche Mitwirkung zur Ausführung der Verbesserungspläne, welche wir in unserm Eifer für das Wohl der dürftigen Classe entworfen haben, und weil wir wünschen, den Israeliten die Ruhe und Achtung wieder zu verschaffen, welche ihnen die Elenden entrissen haben, die einen schändlichen Gewinm bei Verachtung einem ehrbaren mit allgemeiner Achtung verbundenen Gewerbe vorziehen. Da das Consistorium alle Mittel, welche es dienlich erachten wird, um zur Entdeckung der wucherischen Handlungen zu gelangen, welche von den Israeliten ihres Bezirks könnten begangen werden, zur Verfügung der Commission stellt, so wird dieselbe nichts unterlassen, um die Strafbaren ausfindig zu machen und sie dem öffentlichen Tadel und der gerechten und verdienten Bestrafung zu überliefern. Eine strenge Aufsicht, eine gewissenhafte Untersuchung und regelmäßig eingesandte Berichte an die gerichtlichen und Verwaltungsbehörden des Oberrheins lassen uns hoffen, daß keine dieser Schändlichkeiten, die gewöhnlich im Finstern begangen werden, unfern Nachforschungen entgehen werde. Wenn die reichen Israeliten einen Theil ihres Vermögens zur Gründung einer Gewerbsanftalt anwendeten, um darin ihre armen Religionsgcnossen zu beschäftigen und dieselben von Schmach und Elend zu retten; so würden sie bei den Mitgliedern des Consiftoriums und der Centralcommission thätige und eifrige Unterstützung finden, welche ihrerseits alle Mühe anwenden werden, um eine Arbeitsschule der Künste und Gewerbe für die dürftigen Israeliten zu gründen und zugleich zur Tilgung des Bettelns, dieses Krebsschadens der israelitischen Gemeinde, welchen zu heilen noch keine Maßregel hinreichend war, mitz'.lwirkcn.

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