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Israelitische Annalen · 1840-05-22 · Heft 21 (22.5.1840) · p. Seite 186

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 21 (22.5.1840)
Date
1840-05-22
Page
Seite 186 (sequence 10)
Language
German
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heim starb, und s. Sohn, mein Jugendfreund, der Dichter Pinehas Samuel Kahenevenbogcn, welcher in der Blüthe s. Jahre 1828 starb, nachdem er in Hägenheim 4 Jahre Rabbiner gewesen war. Von ihm sind mehrere Reden in deutscher, und mehrere Gedichte in hebräischer und deutscher Sprache erschienen, welche sein edles Herz und seinen trefflichen Geist bezeugen; auch mir schrieb er viele Briefe wissenschaftlichen Inhalts, welche ich aufbewahre. 15) Arje Löw. Sohn des Rabbiners R. Ascher zu Minsk, zog 1755 nach Deutschland, um sein Werk rrns* drucken zu lassen, hielt sicb in Frankfurt a. O. bis 1766 auf, von da ward er nach Metz berufen (wie er 1765 Ende, Cheschvan 526, zu L-'-r 'H1N2 bemerkt, wo er auch bloß: Arje Löw zeichnet, nicht Je hu da.) Er hatte eine litterarische Fehde mit R. Jeheskel Landau, welcher obiges Werk harr angriff, und welchem er arge Bitterkeiten erwiederte. Der Streit nahm so sehr überhand, daß sich R. Pinehas Horrvitz Rabbiner in Frankfurt am Main zum Friedensstifter aufwarf. Er ersuchte sie beide, ihm ihre Angriffe und Gegenschriften zuzusenden, um ihren Zwist zu schlichten. Als er beide gegenseitige Schriften in Händen hatte, warf er sie allesammt, ohne sie zu lesen, in's Feuer, und damit hatte die Fehde ein Ende. — Im spätem Alter war A. L. blind und lehrte mündlich. Außer obigem in Frankfurt a. O. 1756 gedruckten Werke ist von ihm noch vyiE über die Tractate Rosch haschana, Megilla und Chagiga in Metz 1781 fol. erschienen. 16) Uri Phoebos Cohen, Vf. des myo thalm. Abhandl., Metz 1793 fol. war Sohn und Enkel von Metzer Rabbinen. Sein Sohn David ist jetzt Rabbiner in Verdun. 17) Mair Charleville S. d. R. Wolf. CH. war erst Mitglied des Beth hamidrasch, dann Rabbiner, starb 1812. 18) Joseph Guggenheim S. d. Dajan Löw G. in Metz, nahm des Vaters Stelle ein, bis er 1812 Oderrabbiner wurde, starb aber im Jahre darauf hochbejahrt. 19) Nathanel Widersheim, war stark in der hebräischen Sprache. Er wohnte in Hagenau, und war Abgeordneter in der Versammlung der Notabeln zu Paris, auch Mitglied des Sanhedrin. Er schrieb 1) v-ien über Kalenderwesen. Metz 1821. 4to., 2) -yr^ -yfn'fE Hymne chante par les deputes francais professent le culte de Morse dans leur teinple ä Paris le 15 Avril 1806 etc. 8vo Hebr. und Franz., 3) Schreiben an den Vf. der Sulamikh, Stil. II. 10. Ende. Ich bemerke beiläusig, daß der Ort, von welchem dort die Rede ist, und den Jost in der Geschichte der Israeliten 9. S. 134 nicht anzugeben wußte, Mutzig in Nieder-Elsaß ist. 4) Verschiedene französische Gelegenheits-Vorträge, z. B. a la distributiou des Priz faites aux eleves des ecoles Israelites de Metz et ä la societe d’encouragement des arts et metiers parmi les Israelites. Nachrichten und Correspondenzen. (Ein Schreiben aus Böhmen.) (Fortsetzung.) Die Frage: „Soll man dem Volke neue Lasten auflegeit?" die schon bei ähnlichen Gelegenheiten anderswo geltend gemacht wurde, verdient kaum eine Widerlegung. Müssen die Kreisrabbiner jetzt nicht leben? Und leben nicht viele derselben im Ueberftuffe? Es handelt sich also bloß um eine Regulirung und Sicherung ihrer Einkünfte, bei der im Ganzen wohl eher erspart werben durfte, da Leute, die ein geregeltes Einkommen haben, auch leichter eine geregelte Haushaltung führen und mit Wenigerem auskommen können. Die Sache ist von hoher Wichtigkeit und muß das Nachdenken aller Gutgesinnten beschäftigen, denn bei der Zerstreuung der israelitischen Familien im Lande und der daraus erfolgenden Zersplitterung der Kräfte läßt sich nur vom Institut der Kreisrabdinate, wenn es, von einem besseren Geiste belebt wirb, eine allgemeine Verbesserung der Synagoge und Schulen, und mittelbar auch der bürgerlichen und gewerblichen Verhältnisse erwarten. Um völlige Ordnung in die religiösen Angelegenheiten zu dringen , wäre allerdings noch ein mögliches Zusammentreten der Kreisrabbiner nothwendig, das auch in Prag, etwa unter dem Vorsitze des dortigen Oberrabbinats. am besten zu Stande kommen könnte, wenn vorerst ein solches eingesetzt wäre, daS einer solchen Gemeinde würdig und sich seiner Aufgabe bewußt wäre. Was ich jedoch, im Vorbeigehen gesagt, nicht erwarte, so lange dort nicht eine bessere Gemeinde-Verfassung eingeführt wirb. Die Gebrechen der gegenwärtigen Verfassung — Die freilich weder neu sind, noch dem derzeitigen Vorstande zur Last fallen, aber auch nicht ganz aus der alten Zeit hcrrührcn, und zum Theil von der Verwaltung des alS Literat bekannten Juda Jeiteles datiren — mag ich hier nicht aufführen, doch 2 der bedeutendsten und allbekanntesten muß ich berühren, baß der aus drei Personen bestehende Vorstand besoldet ist, die Oberjuristen hingegen, die doch Rabbinerstelle vertreten, von Accidentien leben müssen. Die Folgen davon lassen sich leicht crrathen. Daß in mehreren Synagogen, mitunter kleinerer Gemeinden, doch fast ausschließlich des nördlichen Böhmens, der Gottesdienst durch Choralgesang, in Töplitz sogar durch Orgelmusik, verherrlicht und feierlicher gemacht wird, ist bekannt; seltener sind gute Prediger. Die Verbesserungen im Culius machen den Gemeinden um so mehr Ehre, da wo die Kreisrabbiner nicht dafür sind; doch stehen sie noch vereinzelt, und ist, so viel ich weiß, in keinem Kreise eine allgemeine Synagogen-Ordnung eingeführt. Weniger geregelt noch ist das Schulwesen. Die bedeutenderen Gemeinden haben wenigstens eigene deutsche Normalschulen , um die sich jedoch die Rabbiner in der Regel nicht kümmern, und die von den katholischen Geistlichen geleitet und beaufsichtigt werden, was in der politischen Schulverfassung nicht begründet ist, die nur die Oberaufsicht dem katholischen Distrikts - Schulinspeelor vinbieirt, die Lokal- Schulinspeklion hingegen dem Seelsorger der Gemeinde (respect. Rabbiner) gestattet, wie auch bereits im vorigen Jahrgang dieser Annalen S. 215 ein derartiges Beispiel in einer anderen österreichisä>en Provinz namhaft gemacht worben. Jetzt wären indeß die allerwenigsten Rabbiner fähig, eine deutsche Schule zu inspiciren. Wo keine israelitische Schulen bestehen, sind die Israeliten natürlich verpftichtet, ihre Kinder in die christliche Ortsschule zu schicken, was auch in den Städten allgemein geschieht. In den Dorfschulen hingegen, wo nur in böhmischer Sprache unterrichtet wird, kann die israelitische Jugend, die durchaus deutsch! sprick)t, wenn ihr auch das Böhmische nicht fremd ist, doch! daS ihr vorzugsweise Nöthige nicht lernen, und wirb daher l bei ihr weniger auf regelmäßigen Schulbesuch gesehen. Gut H geleitete hebräische Religionsschulen gibt cs sehr wenige und j| die sind erst in neuerer Zeit entstanden und ohne feste Consin stenz. Oer Privatunterricht muß daher überall nachhelfen, j und man muv gestehen, daß die Eltern im Durchschnitt viel | Geld darauf wenden. Aber einerseits werben sie nicht sel-! ten betrogen, wenn sie nicht die Fähigkeit besitzen, die Leistungen des Lehrers zu prüfen, und andererseits ist dadurch j doch nur für die Bemitteltern gesorgt. Die Aermeren müs-;j sen in der That ihre Kinder oft einem Lehrer anvertrauen, l! der zugleich Schächter, Vorbeter und Eemeindediener ist, und vom Jugenbunterricht am wenigsten versteht. Allgemein öffentliche Schulen sind daher ein dringendes Bedürfniß. In Gemeinden, selbst in kleinern, kann die Errichtung derselben keiner wesentlichen Schwierigkeit unterliegen, und wäre sie häufig nichts als eine ökonomische Maßregel, da nicht selten in einem Orte, wo 30—40 israelitische Familien wohnen, 3 oder 4 Privatlehrer sich befinden, von denen manche sehr gut besoldet werben. Es käme dlos darauf an, den Familien über ihr eigenes Interesse die Augen zu öffnen, sie zu vereinigen und die meist aus Ungewohnheit herrührenden Vorurtheile gegen öffentlichen Unterricht zu beseitigen, was wieder Aufgabe der Rabbiner wäre, denen auch die wenigen neuerrichteten Religionsschulen (;. B. in Branbeis und in Lichtenstabt) ihre Entstehung verdanken. Dann erst können wir hoffen, Schulmänner zu erhalten, was gegenwärtig unsere geschicktesten

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