Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 20 (15.5.1840)
- Date
- 1840-05-15
- Page
- Seite 174 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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174 herbei, und glaubten mehrere junge Leute ein Uebriges zu tkun, wenn sie als außerordentliche Zuhörer (ohne klassische Studien gemacht und irgend eine Vorbereitung genossen zu haben) einige philosophische Vorlesungen besuchten, während die Talentvollern, die mit Auszeichnung studirt hatten, wo nur immer möglich der Theologie entsagten, um sich einem andern Fache zuzuwenden. Daher kommt es, daß viele von den in der neuesten Zeit angestellten Rabbinern weder eine Idee von Wissenschaft haben, noch der deutschen Sprache ganz mächtig sind, und daß wohl mehrere Decennien verstießen dürften, bis Männer von gediegener Bildung ihre Stellen einnehmen werden.*)! Mittlerweile hatte aber auch längst die alte Strenge in den rabbinisch-theologischen Forderungen nachgelassen, und es wurde immer leichter, ein Rabbinats-Diplom zu erhalten (das auch jeder im Amt stehende Rabbi zu ertheilen befugt ist), so daß die meisten jetzigen Rabbiner durch ihre thalmudische Gelehrsamkeit ebenfalls nicht sehr imponiren. Ueberbaupt war den Krcisrabbinern, seitdem sie eine bestimmte Stellung den Behörden gegenüber hatten, eine gewisse Präsentation, ein Schein von Bildung unentbehrlich, den auch manche, wenigstens in ihrer äußern Haltung, sich trefflich anzueignen wußten. Das Rabbinat, das ftüber ein strenges Mönchthum gewesen, wurde eine weltliche Pftünde, deren Inhaber sich oft (bei aller Achtung vor den religiösen Formen) mehr als Weltkinder, denn als Weltpriester benahmen und benehmen. Ihre halbe, oft verkehrte Bildung that ihrem Charakter Eintrag, ohne weder ihnen noch andern zu frommen. Die förmliche Depravation der Kreisrabbiner schreibt sich jedoch her (wer sollte es glauben!) von dem gewiß an sich höchst zweckmäßigen Dekrete der K. K. Studien - Hof- Commission vom 14. Dez. 1810, vermöge dessen jeder Bräutigam und jede Braut israelitischer Religion, ehe sie die Heirathsbewilligung erhalten können, über den Inhalt des Bne-Zion im Kreisamlc geprüft werden, und bei der Prüfung wohl bestanden sein müssen. Die Kreisrabbiner, die zugegen sein müssen und das Zeugniß darüber aussteven, erlangten dadurch einen Einfluß auf die Heirathsbewilligung, eine Macht, die von den meisten sehr gemißbraucht und zu Erpressungen benutzt wurde. Die (von ihnen meist wivkührlich angesetzten) Gebühren wurden die Hauptquelle ihrer Einkünfte, und die Ertheilung der Zeugnisse, der Delegationen zu Trauungen und der Synagogentitel ihre vorzüglichste Amtshandlung; um das Uebrige kümmerten sie sich wenig. Selbst das Bereisen des Kreises hatte keinen andern Zweck als die Gemeinden in Contribution zu setzen, wurde wenigstens von dem Volke so angesehen, welches daher diejenigen lobt, die seltener kommen. Manche schickten auch nur Abgeordnete um Geld zu sammeln, und besuchten in vielen Jahren ihre Gemeinden gar nicht. Freilich haben sie keinen oder nur einen sehr geringen fixen Gehalt (meistens auch nur von den Gemeinden, in welchen sie wohnen, der Prachiner Kreis ist meines Wissens der einzige, wo alle Familienväter nach dem Verhältniß der Fleischsteuer zum Radbinatsgehalte beitragen), und sie sehen sich gewissermaßen genöthigt, ihre Einkünfte auf andern Wegen zu vermehren. Diesem Uebelstande muß man also vor allem abzuhelfen suchen, und die Reform des Kreisradbinats damit beginnen, baß mit demselben ein anständiges Fixum verbunden werde, die Sporteln aber ganz aufgehoben oder wenigstens tarirt und geregelt werden. Erst dann wird sich von den Rabbinern eine gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, eine thätige Verwendung für Synagoge und Schule erwarten lassen, wird das Volk wieder in ihnen geistliche Hirten und Seelsorger und nicht Zöllner und Bedrücker erblicken. *) Ich habe bei diesem Punkte absichtlich länger verweilt, um den Freunden ächter Bildung und Religiosität in Gallizien (wo bas Studiengesetz 1846 in Kraft treten soll) und in Mähren (wo es erwartet wird) einen Wink zu geben, daß sie durch Vorstellungen bei den hohen Be. Hörden, die, wenn es zur Aufführung kommen wird, wahrscheinlich mit ähnlichen Gesuchen um Indulgenz bestürmt werden dürsten, dergleichen Folgen Vorbeugen. Dadurch wird auch der Stand zu Ehren kommen, und wieder von geistvollen tüchtigen Jünglingen gesucht werden. Ohnehin stehet zu besorgen, daß bei dem raschen Dorwärtsschreiten der andern Provinzen unserer Monarchie unsere fähigsten und würdigsten Männer dorthin gezogen werden dürsten. (Fortsetzung folgt.) Breslau, 30. April. — Die Anstellung des vr. Geiger, so lange Zeit ein Gegenstand öffentlicher Discussionen, bat nun in den wenigen Monaten schon sichtliche Früchte getragen. Der Jndifferentism eines großen Theils der hiesigen Gemeinde, welcher Religionslehre und religiöse Weihe als ganz entbehrlich auS dem Leben gedrängt hatte, ist jetzt einer großen Begeisterung gewichen, welche sich bei jeder Gelegenheit kund giebt. Die öffentlichen Vorträge des vr. G., in welchen man das Element der besonnenen Ueberzeugung vorherrschend findet, werben von Israeliten und Nichtisraeliten mit Eifer besucht, und die erstern gewöhnen sich dadurch an Gedanken, daß die Religion ihnen selbst eben so wenig entbehrlich sei, wie der Heranwachsenden Jugend, die Andern an den Gedanken, daß eine würdige Behandlung der israelitischen Religionslehren ihren Bekennern eine ihnen oft versagte Achtung sichern werde, so daß ohne Aufhebung der kirchlichen Verschiedenheiten zuletzt sich doch ein friedlicheres, dem Gemeinwohle förderliches Verhältniß Herstellen könne. — Die Opposition verliert sich und somit ist die bloße Thatsache, daß vr. G. hier fungirt ein Ereigniß, von unberechenbar guten Folgen. Hamburg, den 1. Mai 1840. — Ich beeile mich. Ihnen über die hiesige nunmehr entschiedene Predigerwahl dasjenige mitzutheilen, was Sie als aus authentischer Quelle fließend betrachten können, ehe vielleicht Partheigeist, der ja leider jetzt überall sein Haupt wieder emporhebt, des Gegenstandes sich bemächtigt und ihn nach seiner Ansicht darstellend entstellt. — Auf die öffentlich ergangene Aufforderung hatten, wie zu erwarten war, Candidaten in ziemlich großer Anzahl sich gemeldet, die Ave hierher kommen zu lassen weder wünschenswert!) noch möglich gewesen wäre. Es erfolgte hierauf an drei derselben die bestimmte Einladung zur Probepredigt. Der erste war der großherzogl. weimarsche Landrabbiner, vr. M. Heß, ein Mann, der Entschiedenheit seiner Gesinnungen wegen, die er wahr und freimüthig zu bekennen keine Scheu trägt, hinlänglich bekannt, und bei den Gleichgesinnten und Besseren in Israel, die nicht übertünchte Gräber und ausgeschmückte Leichname, sondern lebendiges Fortschreiten für das Eine, was uns Noth thut, anerkennen, hochgeachtet. Er predigte am 15. Februar nach 1. B. M. 28. 17. „über den Einfluß, welchen der neue Tempel zu Hamburg auf ganz Israel geübt hat" wahrhaft durchdrungen, ja begeistert von dem Gegenstände, dergestalt, daß die kühleren und kalten Seelen, deren auch eine nicht kleine Anzahl bei dieser Gelegenheit anwesend war, diesen Einfluß etwas übertrieben geschildert finden wollten; ich aber und viele Andere mit mir sprachen aus vollem Herzen: Amen! es ist wahr! also hat der hiesige Tempel für bas Ausland gewirkt, diese Wirkung war nach außen segenreicher als leider nach innen hin. Daß einem Manne solcher Gesinnung von vorn herein die Opposition nicht fehlen werde, konnte erwartet werben; unerwartet aber war es, daß sie mit alten, längst öffentlich in ihrer völligen Grundlosigkeit erwiesenen Beschuldigungen hervortrat, die in keinem Falle ein entscheidendes Gegengewicht bei der Wahl eines Predigers am neuen Tempel abzugedcn geeignet sein konnten. Auf den Wunsch eines ansehnlichen Theils der Tempelgemeinbe ward Hr. vr. Heß ersucht, eine zweite Predigt zu halten und zwar über die sabbathifche Parashah (2. B. M. 35. 4 —8), eine Aufgabe, die von dem Redner in dem Thema: „die Hebe (nDYin)/ ein Bild des Israelitischen Lebens" mit großer Bereitwilligkeit und auf die genügendste Weise gelöst wurde. — Herr vr. H. wollte von Hause aus schon nicht concurriren und beharrte nach den beiden abgelegten Proben um so mehr auf dieser Forderung; dies konnte aber bei der statutenmäßigen Verfassung der Anstalt unmöglich bewilligt werden, und so fand sich derselbe veranlaßt, auf seine Bewerbung gänzlich Verzicht zu leisten. — Ihm folgte der in literarischer Hinsicht