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Israelitische Annalen · 1840-05-08 · Heft 19 (8.5.1840) · p. Seite 165

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 19 (8.5.1840)
Date
1840-05-08
Page
Seite 165 (sequence 5)
Language
German
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i — 165 — unerläßlich? 2) Wird durch den gegebenen Entwurf dem Bedürfaiß entsprochen? — Die erste Frage wird unbedingt bejahet, «eil die gegenwärtige Ordnung der Dinge aus Vielerlei verschiedenen, mit einander kaum recht vereinbare» Quellen geflossen ist, so daß man endlich wünschen muß, die Vielartigkeit verschwinden zu sehen. Mit Recht wird darauf hingewiesen, daß die Bestimmung deS Reglement organique von 1806 schon deßhalb jetzt als nicht mehr angemessen zu verwerfen sei, weil darin offenbar der kaiserlichen Autorität auf eine ungeziemende Weise geschmeichelt worden. So wird darin von. Schul-Beaufsichtigung rc. nichts verordnet, wohl aber die Pflicht, , den Israeliten Liebe zum Militärstande einzuflößen, oder gar dem Staate diejenigen, welche kein regelmäßiges Gewerbe treiben, anzugeben; (was natürlich niemals auSgeführt worden). -- Allein die zweite Frage betreffend, stimmt der Bericht des Hrn. Aron fast in allen Punkten mit den übrigen an dem Entwürfe bereits gemachten Ausstellungen überein, nur daß er dieselben noch erweitert, und dem Central-Consistorium eben, so sehr die Ungedührlichkeit der Benennungen ministres officiants, sacrificateurs etc. alS auch der Einführung wandernder Prediger, die offenbar nur Zwist Hervorrufen würben, und die völlige Unausführdarkeit mancher andern wichtigen Bestimmung unter die Augen rückt. — Es fragt sich nun, waS nach so allseitigen Protestattonen das Central-Consistorium zu Paris beschließen wird. Am Ende wirb doch nichts weiter übrig bleiben, als eine Raddinen-Synode zu berufen, und eine solche würde, da so viele wissenschaftlich gebildete Rabbinen in Frankreich vorhanden sind, und nur wenige fanatisch ave Vorschläge verwerfen, ohne Zweifel die Angelegenheit auf das Zweckmäßigste erledigen. (Ein Schreiben aus Böhmen.) Von der bairischen Gränze. — Es ist hohe Zeit, daß das tiefe Stillschweigen über Böhmen gebrochen werde, . daß die Verhältnisse der Israeliten in einem deutschen Lande, das deren circa 50.000 zählt, auch einmal in einem öffentlichen Blatte zur Sprache kommem Dazu wünsche ich,' aus Liebe zu meinen heimischen Glaubensgenossen^ die erste Anregung zu geben, und darum begnüge ich mich vor der Hand damit, hier eine allgemeine Uebersicht, begleitet von einigen Bemerkungen, zu liefern, die weitere Ausführung, die speeiellen Berichte, die ohnehin eine größere Bekanntschast mit verschiedenen Gegenden und Gemeinden erfordern, als daß sie von einem Einzelnen ausgehen könnten. Andern überlassend. Ich beschränke ferner meine Darstellung hauptsächlich auf die eigentlich religiösen (kirchlichen und Schul-) Verhältnisse, da diese eS sind, die unsere Aufmerksamkeit und unser Nachdenken vorzüglich in Anspruch nehmen müssen, nickt nur weil die Regulirung und bessere Gestaltung derselben großentheilS in unserer Gewalt stehet, sondern auch weil wir durch diese bei unserer weisen und landesväterlichen Regierung die versprochene Verbesserung unserer gesetzlichbürgerlichen Stellung (die im Ganzen auf dem Standpunkte geblieben, auf den sie Kaiser Joseph n. glorreichen Andenkens erhoben. und allerdings mancherlei Wünschen Raum gestattet) beschleunigen können. Zuvörderst muß man gestehen, daß die Angelegenheiten der Synagoge in Böhmen, inwiefern man dabei zunächst auf die äußere Fassung sieht, wohlgeordnet scheinen, wenigstens geordneter als in irgend einer Provinz der österreichischen Monarchie, daß die ziemlich alte Eimbeilung der Rabtmate, so wie die Gesetze,, hinsichtlich der Besetzung derselben, der an die Candidaten zu machenden Anforderungen, des Religionsunterrichtes u. s. w. im Ganzen sehr zweckmäßig sind. Da die Juden (nickt wie z. B. in Mähren an einigen Orten cvneentrirt, sondern) im ganzen Lande in Städten und Dörfern zerstreut leben und verhältnismäßig nur wenige größere Gemeinden bilden, so bestehet seit langer Zeit die Einrichtung, daß die jüdischen Bewohner eines jeden Kreises zu Einem Rabbinate (Kreisraddinate) gehören, bas in einer der bedeutendsten Gemeinden des Kreises seinen Sitz hat*) (Prag, daS zu keinem der 16 Kreise gehört, ist natürlich davon ausgenommen, und büdet ein eigenes Oberrabdmat). Es giebt jedoch deren nur 12, weU diese Einrichtung aus der Zeit herrührt, wo das Land auch m politt scher Beziehung in nicht mehr Kreise eingetheilt wurde, so daß tze ehemals vereinten (der Bidfckower und Königgrätzer, der Taborer und Budweiser, der Pilsner und Klattauer, der Saatzer und Eldogner) noch jetzt unter einem Rabbiner stehen**). Im Erledigungsfave wird vom betreffenden Kreisamte eine Concurrenz eröffnet, welches dann von den Bewerbern drei der hohen Landesstelle in Vorschlag bringt, von welchen in der Regel einer zum Kreisraddiner ernannt wird. Die Lokalraddiner können von den Gemeinden nach Belieben gewählt werden, müssen aber auch ihre Bestättgung von der» hohen Landesstelle erhalten. Sowohl Lokalals Kreisradbiner sollten nach dem bestehenden (bereits im Jahre 1707! erlassenen und seitdem oft wiederholten) Gesetze die Philosophie an einer Universität ober an einem Lyceum adsolvirt haben, was in Oesterreich regelmäßige 6jährige Gymnasialstubien voraussetzt. Die Rabbiner sind angewiesen, an den Orten, wo sie. wohnen, den eigentlichen systematischen Religionsunterricht selbst zu ertheilen, und sogar die israelitischen Brautleute müssen sich im Kreisamte, wohin sich der Kreisradbiner degiebt, einer Prüfung aus dem von Herz Homberg verfaßten Lehrbuche der Religion (Bne-Zion) unterziehen, und überdies ein Religionszeugniß vorlegen, ehe sie die HeirathSbewilligung erlangen können. Jede Veredlung und Belebung des Cultus durch Chorgesang. Orgelmusik rc. wirb von unserer weisen Regierung sehr beifällig aufgenomrnen, und hat sich der kräftigsten Aufmunterung und des Schutzes der Behörden zu erfreuen. Aus dem Allem sollte man wohl glauben, auf einen sehr blühenden Zustand der Synagoge in Böhmen schließen zu dürfen. Und dennoch verhält es sich in der Thal ganz anders. Im Allgemeinen läßt sich unfern geistlichen Hirten weder wissenschaftliche Bildung, noch besondere Thäligkeit anrühmen, und die von der Regierung vorzugsweise als solche anerkannten, die Kreisradbiner, Kaden (drei oder vier ausgenommen tz), weit entfernt auf Entwicklung deS religiösen Lebens einen heilsamen Einfluß zu üben, kaum einen. Begriff von ihrer Pflicht und ihrer Aufgabe, und ich übertreibe wahrlich nicht. wenn ich sage, daß die meisten derselben von den Gebildeten verachtet, vom gemeinen Manne aber häufig eben so sehr gefürchtet als — gehaßt werden. Ich fühle jedoch, daß ick diese auffallenden Thatsachen, die hier zu Lande wohl Niemand verleugnen wird, ein wenig beleuchten und erklären muß, theils damit sie auch auswärts Glauben finden, theils und vorzüglich damit wir dem Grunde des Uebels auf die Spur kommen. (Fons, f.) *) Jungdunzlau für den Bunzkauer, Horzitz für den Bidsckower und Königgrätzer. Herzmanniestey für den Chrudimer, Pol Ina für den Czaslauer, Kaladey für den Taborer und Budweiser, Breznitz für den Prachiner, Ronsberg (wovon jedoch in neuerer Zeit adgegangen worden) für den Pilsner und Klattauer, Lichtenstadt für den Saatzer und Eldogner, Töplitz für den Leulmeritzer, Raudnitz für den Rakvnitzer. Lieden für den Kaurzimer und Litna für den Berauner Kreis, dessen Rabbiner jedoch gegenwärtig in Prag (also nicht einmal in seinem Sprengel!) wohnt. **) Ausnahmsweise ist vor etwa 16 Jahren, weil es damals an gesetzlich befähigten Candidaten fehlte, dem Czaslauer Kreisradbiner auch das Chrudimer Kreisradbinat verliehen worben. §) Die Verdienste der Herren Kreisrabbiner Sacks (in Lichtenstabt), Pik (in Töplitz) und mehrerer würdigen Lvkalradbiner möchte ich dadurch, baß ich sie nicht namentlich nenne, keinesweges in den Schatten stellen, vielmehr wünschte ich, daß sie von Besserunterrichteten dem Publikum mitgetheilt würden. Es wäre damit zugleich der Beweis geliefert, daß wenigstens in Böh- * men die wissenschaftlich gebildeten Rabbiner auch ine thätigern und gewissenhaftem sind.

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