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Israelitische Annalen · 1840-05-08 · Heft 19 (8.5.1840) · p. Seite 164

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 19 (8.5.1840)
Date
1840-05-08
Page
Seite 164 (sequence 4)
Language
German
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164 dekmrrt fd»d. Zwar läßt es Ach nicht bestreiten, -aß die Tradition über diese- Concilium sowohl an inneren Widersprüchen laborire, alS insbesondere sich nicht leicht mit der Profangeschichte in Einklang dringen lasse, dies trifft aber mehr d»e näheren Angaben über die fragliche Versammlung, als die einfache Miltheilung von der Existenz derselben. Für' diese spricht zunächst der Charakter und die Thätigkeit Esras im Allgemeinen, der, bei seinem Bestreben, die alte Verfassung des jüdischen Staates und der jüdischen Kirche wieder Herrustellen, sicherlich eine für beide gleichwichtige Institution, die von Moseherrührte, und deren Spuren bis zur Zerstörung de- Tempelverfolgt werden können, (f. Salvador hist, des instit. de Moise drc. I. Livre IL Chap. III) um so weniger außer Acht ließ, als er zur Einsetzung der Behörden und Gerichte besonders autorisirt worden ryar (Esra?, 25); für sie spricht auch die Sicherheit, mit der sich die allen Rabbinen darauf berufen und vermöge deren man eine genaue Erörterung dieser allgemein bekannten Sache nicht für notwendig hielt. (Vergl. Eichhom Einleit, in's A. T. 1. B. S. 2«. Jost's Allgemeine Geschichte des israel. Volkes 1. B. S. 440.) Am nächsten liegt nun die Frage: woher der besondere Name dieses ConciliumS? Ein Name, den weder vor noch nach ihm irgend eine Körperschaft führte? Wir finden diese Frage schon im Thalmud gestellt: (Joma 09, d.) n3,nwK pw *npa no^ Wi idk nwo ntin msy mnnw l'O) Bon den später» Rabbinen gab nur Adarbanel einen andem Grund für die Entstehung dieses Namens an, indem er (in niDK D^Hj) nach Erwähnung der riDX und «amenllicher Anführung der ausgezeichneteren darunter fort fährt: wn-i nupn ]prb isDpnaw 'O7 p unp:) mmn pis nt? p'Tnrpi Dj/n n« ■vwv6; die meisten anderen wiederholen «örtlich den des Thalmuds. Elia Le, vita behauptet zwar in seiner Tischbi (s. d. ^2), im Masoreth Hamasoreth die Ursache dieser eigenthümlichen Benennung angegeben zu haben, allein wir finden in seiner poetischen Einleitung blos den alten Refrain rßWP bx "PTnn mioyn/ im Werkchen selbst aber bei mehrfacher Meldung der fraglichen Versammlung keine weitere Angabe darüber. Die Unmöglichkeit, irgend eine Connexion, geschweige ein Causalverhältniß, zwischen dem mehrerwähnten Namen und der Anfiihrung der TQ:n in dem Gebete der Leviten (Neh. 9, 32) aufzufinden, nimmt dem im Thalmud angegebenen Grunde allen Anspruch auf Wahrheit *), eben so wenig dürste der deS Abarbanel genügen, da er allenfalls für die Entstehung deS Epitheton nTfU"» nicht aber des ganzen Namens alS Erklärung dienen kann, und überhaupt im Alterthume Personen, Körperschaften und Sachen ihre Benennung mehr von Aeußerlichkeilen und Zufälligkeiten, als von ihrem Wirken und dessen Erfolge erhielten. Es möchte daher nicht überflüssig sein, uns nach einem andern Grund dieses Namens umzusehen. Auf einen solchen führt uns die Betrachtung folgender Ereignisse aus jener Zeit. Im siebenten Jahre der Regierung des Artaxerxes tLongimanus) war Esra von Babylon in daö Land seiner Väter hmaufgezogen. Mochte er nun dort auch unter den schon früher dorthin zurürkgekehrten Colonisten weltliche und geistliche Obere angetroffen haben, (vergl. Esra 3, 12. 4, 2. 3. 5. 5) so konnten diese ihm wegen ihrer Gesinnung und Handlungsweise (Esra 9, 2) sicherlich nicht zusagen, und er machte zweifelsohne von der ihm verliehenen Erlaubniß, Behörden einzusetzen, baldigen Gebrauch. Diese Behörden waren wahrscheinlich zunächst blos örtliche für Jerusalem und andere Städte (vergl. Esra 8. 17), da die Bildung einer obersten religiösen Gesetzesbehörde nicht so leicht ausführbar war. Aber lm vierten Monate nach seiner *) Der jerus. Thalmud (Meg. m.) hat n^fftn 'tnntt' fiir mpyn, was zwar an und für sich einen bessern Sinn giedl, die Richtigkeit der fraglichen Namensableitung aber nicht im mindesten wahrscheinlicher macht. Ankunst im Lande schrieb er eine Versammlung des ganzen: Volkenach Jerusalem au-, um dadurch die Ausführung seine- Plane-, die cananitifchen Frauen aus der Gemeinde zu verdrängen, zu fördern. In der That kam auch alles Volk zusammen, konnte aber wegen deanhaltenden Regens nicht lange auf dem zur Versammlung bestimmten freien Platze ausharren. Auf den Antrag Esraerwiederte daher die ganze Gemeinde (Esr. 10,12 ff.): „So sei es! Uns liegt ob zu thun, wie du uns zugeordnet. . Aber des Volkes ist viel, eS ist Regenzeit und die Kraft gebricht, draußen zu stehen re. ES mögen unsere Oberen stehen für die ganze Versammlung rc." V. 16 wird hierauf berichtet: „Und die Söhne der Verbannung thaten so, und ausgewählt wurden E-ra, der Priester und Männer » welche Häupter der Stämme waren rc'" Diese Versammlung der ganzen Gemeinde verdiente offenbar den Namen nTTttn noiDH und die von ihr gewählten Männer den nTTtöTI nM3 ^28, eine Benennung, die man ihnen um so lieber gab, als sie wahrscheinlich den Institutionen, die von ihnen — den Repräsentanten der ganzen Gemeinde — herrührten, willigere Aufnahme zu verschaffen und längeres Bestehen zu sichern im Stande sein mußte. Am ersten Tage des zehnten Monats trat dieses Concilium unter der Präsidentschaft Esras (dessen Name darum auch wohl allein bei der Wahl genannt wird) zusammen, und hatte nach Verfluß von zwei Monaten sein ursprüngliche- Geschäft vollendet. Es läßt sich aber nichtdestoweniger nicht wohl denken, daß es sich nach dieser Beendigung auflöste. ES mußte der Uebelstände zu viele wahrgenommen haben, da der religiös-sittliche Zustand der neuen Colonie ein höchsttrauriger war, auch hatte es sonder Zweifel durch den Umstand, daß die örtlichen Behörden seiner Vorladung Folge leisten mußten (Esra 10, 14), große Autorität gewonnen, so daß sein Fortbestand sehr ersprießlich erscheinen mußte. Es war jedoch natürlich nicht die - beständige Anwesenheit aller seiner Mitglieder in Jerusalem nothwendig, daher es nicht auffallen darf, wenn wir später einzelne an andern Orten finden: immer hatte jedoch eine bedeutende Anzahl davon ihren Aufenthalt in der heil. Stadt. (Nehem. 11, 1.> Nach dem Tode solcher einzelnen Mitglieder mochte sich das Concilium durch die Aufnahme neuer ergänzen, von welchen man diejenigen mit derselben Benennung als ihre Vorgänger zu bezeichnen nicht anstand, von welchen man wußte ober glauben konnte, daß sie noch zugleich mit den Männern, die. bei der constituirenden Versammlung gewesen, in dem Concilium gesessen. Denjenigen aber, bei welchen dienicht der Fall war, sondern die erst nach dem Tode aller oder doch der überwiegenden Mehrzahl der ursprünglichen Mitglieder des ConciliumS in dasselbe ausgenommen worden sein konnten, mochte man, um auch ihnen etwas von seiner Autorität zu vindiciren, den Namen nTITin DD2D ’KfaN oder kurzweg nTTian HD2D n’W geben. Wir unterstellen nun dieie Hypothese dem Urtheile des erfahrnen Lesers, dem wir es auch überlassen, die Zweifel und Widersprüche in den Angaben über die poa zu heben, die sich vermittelst derselben beseitigen lassen, und bemerken nur noch, daß sie im Einklang stehe mit der Ansicht, die ein gelehrter Anonymus in diesen Blättern (Nr. 14 u. 17 des vorigen Jahrg.) über die Entstehung deS SynedriumS mitgetheilt hat. _ Nachrichten und Correspondenzen. Frankreich. Straßburg. Mär;. — Auch der hiesige Grand-Rabbin, Herr Arnaud Aron, dessen Gesinnung und Ansichten durch den Hirtenbrief vom 21. Juli 1834 nicht bloß in seinem Consistorial-Bezirke bekannt sind, sondern auch überall gerechte Anerkennung gefunden haben, fand sich bewogen, an sein Consiftorium über den vielbesprochenen Reorganisations-Entwurf so zu berichten, daß dasselbe sich demselben ebenfalls widersetzen muß. Er theilt seine Relation in zwei Fragen: 1) Ist eine neüe Organisation unserer Cultus-Angelegenheiten nothwendig und

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