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Israelitische Annalen · 1840-05-01 · Heft 18 (1.5.1840) · p. Seite 158

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 18 (1.5.1840)
Date
1840-05-01
Page
Seite 158 (sequence 6)
Language
German
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158 gezeichneter Philologe und Sckuldirector anfangs in Gemeinschaft mit Elion zu Amsterdam, nachmals in Rotterdam und Brüssel; 1809 arbeitete er mit an der Bibelübersetzung. Jetzt lebt er als Privatmann in Rotterdam; sein Sohn Elias gehört.zu den vorzüglichsten der jetzt lebenden holländischen Dichter; namentlich durch patriotisches Gefühl allgemein ansprechend, und sehr geschätzt sind insbesondere seine Cantaten; sein Bruder I. M. Ca Irsch, ist ebenfalls Dichter, obwohl mehr Sprachkenner und Lehrer. Beide haben bereits mehrere Preise gewonnen. Ein anderer Bruder wählte ein Handwerk, und zwar ein solches, wozu wenige Israeliten damals Lust bezeigten, er ward Grvdschmied, und war einer der besten Zöglinge des Vereins voor arbeid en vlijt. Der dritte endlich, in Amsterdam als Cönvooilooper (Makker beim Schiffs- und Zollamt) sehr geachtet, hat einen Sohn, welcher sich als Maler sowohl im historischen Fache als in Kevre Bildern hervvrthut, und einen vorzüglichen Künstler erwarten laßt. — So hat ine ganze Familie das Beispiel zu bürgerlicher Tüchtigkeit in mannigfachen Zweigen gegeben, und das ist gewiß der schönste Fortschritt, welchen die Aufklärung der Begriffe erzeugt. S. Polen. — April. — R. Israel, ein Nachkomme des Stifters der Chastdimsekte, und selbst Oberhaupt einer bedeutenden Abtheilung, ist nach mehrjähriger Haft, (in Folge des Annalen 1839. N. 39 angedeutkten Vorfalles) endlich wieder, da nichts zu erweisen war, auf freien Fuß gestellt worden, worüber in allen Gemeinden der Sekte Freudenfeste gefeiert werden. Jndeß soll ihm doch die Warnung ertheilt sein, baß er, sobald man bei ihm mehr a'.S 10 Männer antreffen würde, auf immer nach Sibirien geschickt werden bürste. — Die Behörden werden ohne Zweifel diesen Fanatiker, dessen Einfluß außerdem sehr schädlich einwirkt, überwachen. Der Kuczker, Chef dieser Sekte, Namens Mendel, soll zur christlichen Religion übergetreten sein. Dies Gerücht bedarf noch der Bestätigung. Mecklenburg-Schwerin. Zu dem Rabdinate unserer Stadt ist nun Herr 0r. Holdheim aus Frankfurt a. O. berufen, ein Mann, welcher seinen Wirkungskreis genugsam bewährt hat, und dessen Amtsverwaltung bei uns zu den erfreulichsten Erwartungen berechtigt. Rheinpreußen. — Um den vielbesprochenen Eid mors judaico immer mehr in Abnahme zu bringen, hat man in Kreuznach mit Genehmigung des Magistrats eine nachahmungswerthe Einrichtung getroffen. Es ist nämlich festgesetzt worden, daß für Oeffnung der Synagoge zu diesem Zwecke eine Gebühr von 1—3 Thaler (je nachdem die Partheien Einheimische oder Fremde u. s. w. sind) zu entrichten ist. Dadurch werden sich gewiß die oft um Kleinigkeiten zu leistenden Eide vermindern. — — Gegen verschiedene kleine Abänderungen in der Synagoge zu Trier (Annalen 46 v. I. 1839) sind von Seiten vieler, doch nur sehr ungebildeter Isräclttcn, die in den Vorstädten wohnen, Beschwerden eingelegt worden. Sie klagten theils über Neuerungen, theils auch über Beeinträchtigungen des Eigenthums wegen ererbter Plätze, u. dgl. Die erste Instanz hat die Klage abgewiesen, die Sache wirb aber noch weiter verfolgt. — Ohnehin ist die ganze Thätigkeit des Consistoriums. wie uns ein Schreiben aus Saarbrücken meldet, noch zu regeln. Man klagt mit Recht über Mangel an aller geistlichen Nahrung. 13 Jahre hindurch haben die kleinen Gemeinden nun zur Erhaltung eines Consistoriums beigesteuert, ohne im Mindesten dessen Fürsorge zu verspüren. Das Oberhaupt war damals, wie gewöhnlich, aus fremdem Lande herberuken, und trotz dem Widerspruche der Notabeln mehrerer Städte eingesetzt. Nunmehr aber wird Wissenschaft wohl zu den ersten Bedürfnissen gerechnet, und die einheimischen Candidaten, worunter tüchtige Männer, welche sich der Theologie gewidmet haben (den Annalen sind durch treffliche gelehrte Abhandlungen, die zum Theil nicht ausgenommen werden konnten, die Herren Joseph Kahn und M. Heß auS jener Gegend, bekannt, und wir benutzen gern diesen Anlaß, um unfern Dank auszusprechen, so wie zugleich die Aufmerksamkeit der Behörden auf hoffnungsvolle Männer hinzulenken, die bereits durch ihre Leistungen gewisse Beachtung ansprechen dürfen), können erwarten, daß sie nicht den Fremden, es wäre denn besonders eminenten Geistern, nachstehen werden. — Die Functionen des Oberrabdiners waren bisher fteilich von der Art, daß wenig Wissenschaft dazu gehörte. Er hatte zweimal im Jahre, unverständliche Vorträge zu halten; Ehrlichkeitspatente (o der Ehre!) auszustellen, beim Eide zu assistiren, und kasuistische Fragen zu erledigen. Das Alles kann nicht so bleiben! — Oberingelheim, den 17. April 1840. — Am2.April d. I. starb der allhier allgemein geliebte und geachtete Lippmann Oppenheimer in einem Alter von 79 Jahren. Derselbe war vom Jahre 1809 bis 1825 Mitglied des Consistoriums vom Departement zum Donnersberg und 30 Jahre lang Gemeindevorsteher. In letzterer Function wirkte er sehr viel für seine Gemeinde und besorgte die Angelegenheiten derselben mit der strengsten Gewissenhaftigkeit. Er unterstützte auch mit einem bedeutenden Beitrag den Bau der neuen Synagoge. Besonders wohlthätig war er gegen Arme, ohne Unterschied der Confession, und sein Name wird nicht erlöschen in dem Herzen derer, die ihn kannten. Friede seiner Asche! Da fern. Würzburg, 12. April. — Gegen die Wahl des Bamberger, welchem seltsamerweise die wissenschaftliche Prüfung erlassen worden, sind bei königl. Regierung Schritte geschehen, indem man in einer ausführlichen Denkschrift einem hohen Staatsministerio vorgestellt hat, welche Nachtheile die Anstellung eines Rabbinen, welcher aller wissenschaftlichen Bildung entbehrt, sowohl in Betreff des Iugendunternchts, insbesondere für die Studirenden in einer Universitätsstadt, als auch für die allgemeine Cultur nach sich ziehen würde. Aehnliches ist in Hinsicht des zu Marktsteft gewählten Candidaten Thalheimer geschehen, bei dessen Wahl andere Umtriebe stattgefunden haben sollen, die jetzt einer Untersuchung unterliegen. Wormser in Eersfeld ist bereits bestätigt. — Den 13ten. — Man klagt über so manche traurige Mißstände mit Recht; dagegen verdient auch jede Handlung der Humanität, die durch öffentliche Behörden ausgeübt, einigen Trost gewähren, eine anerkennende Erwähnung. Vor allem erwirbt sich der Landrichter Ihl zu Werneck, ein strenger Handhaber der Gesetze, allgemeine Verehrung dadurch, daß er überall dieselben nad) ihren wahren Absichten anwendet, in so weit sie die Bildung und die Lebensverhältnisse zu bessern beitragen sollen. Vorzüglich begünstigt er Handwerk und Arbeitsfleiß, und sucht hierbei, so wett als es zulässig, jeden Religionsunterschied auch in der Idee des Volkes aufzuheben. So wurden auch auf seine Veranlassung bei der diesjährigen Vertheilung der Preise und Ehrendiplome an treue und fleißige Dienstboten, auch die jüdischen mit berücksicht, deren 6 unter 72 sich befanden; ein jedenfalls günstiges Verhältnis Literatur. Geschichte der Juden in Sachsen mir besonderer Rücksicht auf ihre Rechtsverhältnisse, zum Theil nach archivarischen Quellen bearbeitet von K. Sidori (Isidor Kaim), mit einer Vorrede von Professor Fr. Bülau. Leipzig 1840. 152 S. 8., nebst XXll S. Vorrede. Jede Monographie im Gebiete unserer Geschichte muß, wenn sie nur einigermaßen ihren Gegenstand beleuchtet, willkommen erscheinen, da es in derselben nock gar zu viele dunkele Parthien giebl. Die Geschichte der Juden und besonders ihres Rechtszustandes im heutigen Königreiche Sachsen hat noch dazu ein Tages-Interesse, indem gerade jetzt so manches darin sich geändert hat. Es eignete sich daher

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