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Israelitische Annalen · 1840-04-24 · Heft 17 (24.4.1840) · p. Seite 147

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 17 (24.4.1840)
Date
1840-04-24
Page
Seite 147 (sequence 3)
Language
German
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147 Die Juden in Malabar. *) (Aus Jewish Intelligence Febr. 1840.) ' Ueber die schwarzen und weißen Juden an der Küste von Malabar finden wir neuerdings folgenden Bericht der Missionen bemerkenswerrh. Derselbe rührt angeblich von sachkundigen Juden her. Nach der Zerstörung des zweiten Tempels, welche im I. 3828 der Welt (68 nach Chr. Geb.) einrrat, gelangten etwa 10,000 Juden und Jüdinnen nach. Malabar, und nahmen ihren Wohnsitz zu Kranganor, Palur Matam und Pulutu; deren % am ersten Om, damals Mahodranapatna, spater Chingli genannt, unter der Regierung des CH u rum Peru mal verblieben. Im I. 4139 (379 Chr.) bewilligte Cheruman Perumal, Eravi Virma, König von Malabar, den Juden gewisse Ehren und Vorrechte, welche auf kupferne Tafeln, genannt Chempcada auf Malaisch eingegraben wurden, und ward dabei Joseph Rabban zum Oberhaupt der Juden ernannt. (Dies alles scheint unklar und chronologisch sehr ungenau.) Die Privilegiums-Urkunde lautet in getreuer Uebersetzung also: Swaftri Sri! der König der Könige hat es verordnet! Als Raja Sri Bhaskarah Jrava Varma das Scepter des Reiches über hunderttausend Ortschaften schwang, im 36ften Jahre nach dem zweiten Cyklus, geruhete er während seines Aufenthaltes in Mavil Cottah eine Handlung zu vollziehen, deren Gegenstand folgender ist: Von Jussuf Rabba und seinem Volke erhalten wir den Tribut der unsrer hohen Würde gebührenden Treue und Ehrfurcht und des unsrer königlichen Person zukommenden üblichen Geschenkes. Wir geben diesen nach die Vorrechte, 5 verschiedene Namen (Farben) zu tragen; am Tage Lampen zu brauchen; lange Gewänder zu tragen, Bahren und Schirme und kupferne Gefäße zu gebrauchen; so auch Trommeln; Kränze am Körper; auch. Kränze an ihren Straßen anzubringen; und wir haben alle Taxen und Gebühren für diese erlassen, so wie für alle andern Häuser und Kirchen in andern Städten. Und unabhängig von dieser ihm (zuertheilten) Zu- *) Bergs. Geschichte der Israeliten B. V. S. 157-163. — Allgem. Gesch. des Israel. Volkes. B. «. S. 204 und 408, wo manche Ergänzungen. sicherung haben wir gemacht und gegeben ein kupfernes Instrument für diese letzteren besonders und unterschieden. Dieser sollen sich hiernach zu erfreuen haben 5 Arten von Nachkommenschaft, nämlich Jussuf Rabban selbst und seine Nachfolger in gerader Linie, — ferner seine männlichen und weiblichen Kinder, Enkel von seinen Söhnen und Töchtern, als erbliches Recht, zu genießen, so lange als die Erde und der Mond dauern. Sri! u. s.w. Dann folgen die Zeugen. *) Ueber die spätere Geschichte ist noch folgendes angemerkt: Bis zur Ankunft der Portugiesen (im 1.1498) wohnten die Juden ruhig auf der Seeküfte; aber nachdem dieselben Kranganor eingenommen hatten, erlitten sie harte Bedrängung und Verfolgungen; sie verließen 1565 Kranganor und nahmen ihren Wohnsitz in Kotschin, wo der Raja ihnen dicht bei seinem Palaste sich anzusiedeln gestattete, um sie desto leichter zu beschützen. Die Bewilligung des Bodens, welchen er ihnen überwies, lauter auf die Namen Samuel Kastiel, David Baliha, Ephraim Salah und Joseph Levi (wie es scheint, die vier angesehensten Männer) und deren Gebäude waren 1567 bereits fertig. Dennoch litten sie noch immer von den Portugiesen, indem man sie theils in Uebung ihrer Gebräuche und Vorrechte, theils in ihren Geschäften und Wanderungen störte und hinderte. Die Portugiesen erlaubten sich gegen sie *) Zur bessern Aufhellung dieser unverständlichen Uebersetzung sei es uns erlaubt, aus der Allgem. Geschichte des Israelit. Volkes B. ii. S. 204 eine andere Uebertragung hierher zu setzen: * Zwei eherne, mit alt-tamulischen Schristzeichen beschriebene Tafeln enthielten die dem Iudenfürsten ertheilten Privilegien, nämlich für Joseph Rabban und s. Nachfolger: die fünf Farben, roth, gelb, grün, weiß, blau zu tragen, welche der Feldherr, die Königin, die Kinder, die Gelehrten und die Trauernden in Indien trugen; ferner die jüdische Religion unter den 5 Kasten, der Zimmerleute, Messerschmiede, Schmiede, Gold- und Silberarbeiter und Kokus-Saft-Zapfer auszuüben; bei Feierlichkeiten Lärm zu schlagen; auf Elephanten und Pferden zu reiten; festliche Umgänge zu halten; Ehren» Ausruf zu veranstalten und dabei Fackeln zu tragen; mustkalische Instrumente zu gebrauchen; auf einem weiß überdeckten Wagen zu fahren; ein Stockspiel vor sich spielen zu lassen; unter einem prächtigen Baldachin zu sitzen. — 7 Fürsten sind mit unterzeichnet. 17*

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