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Israelitische Annalen · 1840-04-17 · Heft 16 (17.4.1840) · p. Seite 142

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 16 (17.4.1840)
Date
1840-04-17
Page
Seite 142 (sequence 6)
Language
German
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142 im Commentar Raschi *) «erden die Knaben von 13 und 14 Jahren je einmal wöchentlich unterrichtet. AlS Lehrgegenstand des Religionsunterrichtes der ganzen -wetten und dritten Klaffe nenne ich zuletzt noch den Gesang, da wir denselben nach einiger Zeit auch beim rituellen Gottesdienste in Anwendung bringen werden. Bereits diente er uns indessen schon seit 3 Zähren zur Hebung des feierlichen Aktes der Confirmation, welche nicht nur ohne Widerstand Eingang in die kiesige Synagoge gefunden hat, sondern auch Jedes Zahr mehr Anklang findet. Das letztem«! am Schebuot, alS zufällig nur 5 Mädchen konfirmirt wurden, waren auch mehrere Staatsdiener anwesend, welche sich nachher dahin aussprachen: „Wenn unsere Herren Landtags-Deputirte dieser Konfirmation angewohnt hätten, würden sie sammt und sonders der Emanzipation der Israeliten geneigter werden." — Ohne Zweifel wird diese schöne Feierlichkeit allenthalben sowohl die Lernbegierde der Jugend aneifern, und die Gemeinden für's Interesse der Schulen gewinnen, als auch die christlichen Zuhörer in ihren Ansichten über Juden und Judenlhum berichtigen. Mit dem Wunsche des Referenten in Nr. 1. d. I. „daß alle Rabbinen mit Eifer sich berSchulangelegenhetten annehmen," vereinigen wir darum auch den, daß ave die Confirmation cinführen möchten. Dies wird aber vielleicht ebensowohl ein bloßer Wunsch bleiben, als, daß ave Synagogenräthe ein Reglement entwerfen möchten, wodurch bessere Zucht und Ordnung in der Synagoge hergestellt würde. Was nicht verordnet, sondern dlos gestattet ist, wird nicht immer gethan, denn nicht vom Bauern allein gilt das Sprichwort: Wenn er nicht muß, rührt er nicht Hand noch Fuß. Ueberhaupt wäre es gerade nicht zu verwundern, wenn alle Rabbiner in Baden wenig Eifer in ihrer Thätigkeit zeigten, da, während doch für die Hebung und Sicherstellung des Lehrerstandes sehr viel Löbliches geschieht, für die Rabbinen seit einer Reihe von Jahren nur demüthigende Verordnungen erscheinen. Wo das Gesetz den Menschen nicht hebt, wird er selber sich nur selten erheben können, und werden andere es sich zu Nutze machen, um ihn ganz und gar niederzudrücken. Daher kommt es auch, daß hier zu Lande manche Synagogenräthe sogenannte Synagogenordnungen erlassen, ohne den Rabbinen, der vielleicht auch ein gescheutes Wort dazu zu sagen wüßte, im mindesten zu beachten; daß manche Lehrer sich anmaßen, den Rabbinen jeden Einfluß auf die Schule abzusprechen (s. z. B. die Anfrage aus dem badischen Oberlande in Nr. 49 v. I., und dagegen die Antwort des Herrn Lehrers Billigheimer zu Rohrbach in Nr. 3 d. I.), und daß enlich Rabbinen zu den Sitzungen der Lokalvorstände entweder gar nicht zugezogen werden, oder doch eine unfreundliche Stelle dabei einnehmen. So unterzeichnen z. B. gewöhnlich zuerst der christliche Geistliche als Lokalschulinspektor, dann der Bürgermeister, *) Meine Ansicht über Raschi als Lehrgegenstand in der Elementarschule, ist diese. Er ist allerdings nicht unumgänglich nothwendig, aber darum noch nicht verwerflich, wie er von mancher Sette her ausgegeben wird. Die Lehrgegenstände jeder Schule zerfallen überhaupt in nothwendige und nützliche, und zu letztern gehört Raschi als Hülfsmittel beim hebräischen Sprach*) - und jüdischen Religions-Unterrichte (*) Siehe Zohlsons Vorrede zur Uebersetzung der ersten Proph. S. XU). Ueder den Werth eines gemüthlichen Commentars sehe man übrigens L. DuckeS Einleitung zur Uebersetzung Raschis. Ich werde indessen gerne eingestehen, daß sehr viele Stellen in Raschi für die Schule nicht paffend sind und daß man beim Unterricht eine umsichtige Auswahl treffen müsse. Dies gilt jedoch auch von andern Commentaren, und ich unterlasse nicht hier den Wunsch auszusprechen, daß Heidenheims trefflicher für die Schule besonders angemessener ishbö Beendigung und Vollendung erhalten möchte. Hr. L. H. Löwenstein, der rühmlich bekannte Uebersetzer und Cmnmentirer der Spr. Sal. würde ohne Zweifel mst Dieser Arbeit sein Verdienst und seine Anerkennung-«sehr erhöhn. D. E. dann der Vorsteher, dann der Rabbiner; welche Rangordnung wohl manchen der Letzten» vom öftern oder gänzliche» Besuche der Sitzungen abhalten dürfte. Schreiber dieses kan» übrigens versichern, daß seine Anträge und Ansichten bei den monatlichen Schulvorstandsitzungen, immer wohlwollende Anerkennung und wo möglich Berücksichtigung finden. Als Beweise von Empfänglichkeit für's Zeitgemäße und für besonnene Aufklärung kann ich von hier mit Vergnügen mehreres berichten, wie z. B. daß deutsche Vorträge gerne gehört werden; daß am Geburtsfest Sr. K. H. des Großherzogs auch Musik bei'm Gottesdienst zugelassen wird, daß bei Leichenreden auf dem Friedhofe auch das weibliche Geschlecht Zutritt hat; u. s. w. u. s. w. Endlich noch einige Worte über kiesige Lokalstiftungen. Sehr bemerkenswerth ist die des im Jahr 1824 dahier verstorbenen K. K. Hosfaktor Michael Levi, ein Legat von 3900 fl., wovon die Zinsen zu */3 für die Ortsarmen und als Zuschuß zur Rabbinatsbesoldung verwendet werden, damit, wie der edle Legatar sich ausbrückte, er für Alle wvhlthätig wirke, indem die hiesige Gemeinde veranlaßt sein möge, stets einen eignen Rabbiner zu unterhalten. — Sodann befinden sich hier, wie dies bei allen Zsraelitengemeinden gewöhnlich ist, mehrere wohlthätige Männervereine, und seit 1834 ein durch meine Vermittlung gestifteter Frauenverein. 1835 wurde auch ein Jugendverein zur Anschaffung erbaulicher, belehrender und gemeinnütziger Schriften errichtet, wovon man sich sehr viel Gutes erwarten durfte. Man konnte jedoch die nachgesuchte höhere Genehmigung dazu nicht erhalten; und so löste er sich wieder auf. Indessen waren gleich bei der Gründung angeschafft worden: Die ganze heil. Schrift mit Uebersetzung und Commentaren; vr. JostS Mischna - Ausgabe mit deutscher Uebersetzung; Stunden der Andacht für Israeliten; Miros deutsches Gebetbuch; Rehfus Andachtsbuch; Kohns Predigten (ein Geschenk vom Herrn Verfasser); das Füllhorn; Lippmansohns Volkskalender; Fürstenthal'S rabb. Anthologie; Josephus Flavius von Gfrörer; Willstätter's israel. Geschichte u.s.w., und diese Werke stehen jetzt noch jedermann zur Benutzung frei. Leopold Schott. Literatur. Der Unschuld Kampf und Sieg. Ein exegetisch-kritischer Versuch über das Ho he-Lied von Salomon Blau. Culm 1838. Nicht ohne Anwandelung von einer gewissen Scheu nahmen wir diese Schrift unter obgedachtem Titel zur Hand, und zwar aus demselben Grunde, aus welchem wir im Leben oft bei'm bloßen Anblicke eines uns unbekannten Menschenangesichts Mißbehagen empfinden. So wie aber bei näherem Umgang dieses Gefühl sich mkhr und mehr verliert, und auf das vorgefaßte Urtheil eine lichte Verständigung folgt, so geschah es auch hier, nachdem wir das ominöse, an das Romanhafte klingende Titelblatt zurück und auf das einleitende Vorwort des Buches selbst vor uns aufgeschlagen hatten.- Es bietet sich uns hier eine Erscheinung dar, die eben so kühn als originell, dabei nicht minder gemüthansprechend als belehrend, und daher der Aufmerksamkeit eines jeden Lesers zu empfehlen ist. Ohne es hierauf eine ausführliche Beurteilung abgesehen zu haben — für den Werth dieses Werkchens zeugt schon die bereits jetzt nöthig gewordene zweite Auflage, ehe selbiges in den eigentlichen Buchhandel gekommen — sei uns folgende Bemerkung gestattet: Der Verfasser scheint bei der kritischen und exegetischen Bearbeitung des H. L. eine doppelte Tendenz zum Augenmerk gehabt zu haben. Einmal will er das Streben, aus dem bruchstückartigen, anscheinend planlos hingeworfenen, das Profane umfassende Rundgemälde des Salomonischen Hochliedes, ein Ganzes, Jnnigverbundenes zu bilden, bekunden; und dann werden die jenes Streben bedingenden Resultate, die Früchte linguistischer und exegetischer Forschung, mit Zuratheziehüng älterer und neuerer Commentatoren entwickelt

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