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Israelitische Annalen · 1840-04-17 · Heft 16 (17.4.1840) · p. Seite 141

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 16 (17.4.1840)
Date
1840-04-17
Page
Seite 141 (sequence 5)
Language
German
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141 nach 689412 Jahren—19.168.216 wieder zurückkehrt. Der Cyclus der P. R. E. ist genau richtig, wenn man den Mondm. zu 29 T. 12 z Stunden annimmt. Diese Dauer des Mondmonates scheint in der That in der Zeit des R. Ekiefer den Horkenos für die richtige gegolten zu haben, und die Mantisse von 73 Skr., sowohl in der Pirke R. Elieser als im Thalmud, ist wohl, wie schon R. David Ganz im Nechmad venaim noch aus andern Gründen beweist, von spätern Kopisten hinzugefügt worden. Dasselbe gilt in den- P. R. E. von den 876 Skr. für die Länge des gemeinen Jahres. _ Interessante historische Urkunden. Herr vr. Adler (gegenwärtig in Ungarn) hat vor einem Jahre in Worms folgende, die Geschichte der Juden dieser alten Stadt und des Mittelalters überhaupt betreffende Urkunden aufgefunben, deren Veröffentlichung ohne Zweifel manchen dunkeln Theil der Geschichte aufhellen wird. Sie bilden zum Theil die Grundlage zu einer Geschichte der Juden in der Rheingegend, womit Herr vr. A. sich schon lange beschäftigt hat, und deren erster Theil, die zu Frankfurt am Main enthaltend, bereits druckfertig ist. Jene Original-Urkunden sind: 1) Stättigkeit von Karl V. vom Jahre 1544; 2) eine Resolution von demselben, einen Prozeß zwischen der Gemeinde und der Stadt betreffend, v. Jahre 1551; 3) Stättigkeit von Kaiser Ferdinand v. 1.1562; 4) idem von Maximilian II. v. 1.1566; 5) Vertrag zwischen den Juden und der Stadt, oben erwähnten Prozeß betreffend, v. I. 1556; 6) Kaufbrief an Philipp Werner, General-Fiskal am Kammergericht zu Speier v. I. 1600; 7) erneuerte Stättigkeit von Kaiser Mathias v. I. 1617 nach der Wiederaufnahme der Juden; 8) Stättigkeit von Ferdinand Hl. v. 1.1641; 9) Geleitsbrief vom Pfalzgrafen Philipp Wilhelm v. I. 1686; 1») Vergleich der Gemeinde mtt der Stadt, restirende Schulden und Aufhebung der Leibeigenschaft betreffend v. I. 1699; 11) Kaufbrief an Schrimpf, Domherrn zu Worms v. 1.1704; 12) Kaufbrief an Hofman, Dechant zu St. Andrea zu Worms v. I. 1702; 13) Stättigkeit von Kaiser Joseph v. I. 1707; 14) Resolution von demselben v. I. 1707, die Rechte der Gemeinde betreffend; 15) Stättigkeit von Karl IV. v. I. 1714; 16)'Schuldverschreibung v. I. 1718; 17) Stättigkeit von Franz v. I. 1746; 18) idem von Joseph v. I. 1766. Die Dokumente auf Pergament sind gut erhaltene Originalton. Ferner viele Protokolle, historische! Notizen aus der alten Zeit der Gemeinde enthaltend, nebst I Verordnungen von den berühmtesten Rabdinen. i Nachrichten und Correfpondenzerr. Nord-Italien. — Das Studium der Psalmen hat in neuester Zeit wieder viele wackere Eregeten beschäftigt, und wir sehen wiederum dem Erscheinen eines sehr interessanten Werkes, welches eine Kritik der bisherigen Ansichten und neue Untersuchungen darbieten wird- — welche hauptsächlich dasx Alter, die Einheit und Integrität der Sammlung und deren davibischen Ursprung zu begründen abzwecken — baldigst entgegen. Der Derf. ist Herr Rabbiner Mayer Randegger, dessen Umsicht und tiefe Sachkunde hier zu Lande anerkannt sind, und von welchem man daher eine gründliche Arbeit erwarten darf. Wir bedauern, daß derartige Werke auf Sudscriptionen warten müssen, *) indessen wird das besprochene, dessen Proben allgemeinen Beifall finden, ohne Zweifel sich vielseitiger Theilnahme erfreuen, und bald, wahrscheinlich in Wien, an's Licht treten. *) In Frankfurt am Main nimmt die Buchhandlung des Herrn I. D. Sauerländer Bestellungen darauf an. — Auch uns haben mehrere eingesandte Proben einen vortheilhasten Begriff von den Leistungen des Vf. gegeben. D. H. Italien. — Zu den Notizen über Livorno muß noch bemerkt werden, daß in der neuen Schule jeden Sabbat italienisch gepredigt wird. Mehrere Lehrer wechseln hierin ab. (Ganz so wie in Frankfurt am Main.) Viele Erwachsene besuchen diese Andachtsstunde. Einer dieser Lehrer, Salomon L. ist ein ausgezeichneter Redner. Er hat seine Bildung in der vortrefflichen St. Sebastianschule erhalten.— Er giebt jetzt einen neuen Katechismus heraus. (J.int.feb.) Verhandlungen, betreffend die Reorganisation in Frankreich. Zur Ergänzung obiger Darstellung haben wir noch andere Erklärungen empfangen. Unterm 21ten November erließ Guggenheim, der Grand Rabbin des Bezirks Nancy, unterstützt von seinen Amtsgenossen, Dürkheim zu Epinal, Isidor zu Pfalzburg, K l o tz zu Lüneville, H i r sch zu Dieuze, Weil!, Schuldirektor zu Nancy, welche jener zurBerathung zusammen berufen hatte, eine Protestation. Diese erklärt sich in gleichem Sinne, wie alle übrigen, namentlich gegen diejenigen Artikel des Entwurfs, in welchen das C. C. sich über Cultusangelegenheiten eine Gewalt beilegen will, — wovon seine Mitglieder nicht einmal die nöthige Sachkenntniß besitzen. Bemerkenswerth finden wir darin folgende Stelle: „Wir vertrauen ferner zu sehr auf die Achtung, welche die Juli - Regierung allen religiösen Bekenntnissen darlegt, auf den Schutz, den sie allen geheiligten Instituten gewährt, und besonders auf die väterliche Sorgfalt, mit welcher sie unfern Cultus bewachet, als daß wir fürchten dürften, sie werde irgend einen Plan billigen, welcher direct oder indirekt dem Geiste unsrer Religion und der Mehrheit der Rabbinen zuwider liefe. Wenn jedoch die Regierung, mit Ihnen einverstanden, sich überzeugt haben sollte, daß die Zeitumstänbe Verbesserungen fordern, die mit unsrer religiösen Organisation nicht unverträglich waren, so hoffen wlr, daß sie alle Rabbinen Frankreichs in Anspruch nehmen, und daß eine Synode, ähnlich der vom Kaiser im Jahre 1806 berufenen und denen, die ehemals in andern Ländern Statt! fanden, veranstalten werde. Da können dann unsre wichti-! gen und heiligen Angelegenheiten vor den Augen Frankreichs reiflich erwogen, frei besprochen und offen bargestellt werden. Ja dann, aber nur dann werden wir, sein Sie dessen gewiß, uns beeilen, einem aus so hoher Quelle entspringenden Aufrufe zu genügen, und fleißig daran arbetten, so wett es uns möglich ist. Civilisation und Religion in Uebereinstimmung zu bringen." Noch energischer ist die vom Grand Kabbln Lambert zu Metz, am 26ten Nov. erlassene Protestativn. welche mit unterzeichnet ist von den Herren M. Lazard, Grand Kabbln lionoraire, und L. Mochange, graduirt zum Gr. K., Bachelier es lettres, so wie von 95 Hausvätern. — Auch hier wird gezeigt, wie der Entwurf nur geeignet sei, alle Ordnung zu stören und den Frieden zu untergraben, so wie in das Gewissen ungerechter Weise einzugreifen. „Der Vorwand zu allem dem, so schließt das Anschreiben, ist der Fortschritt der Bildung, die Verschmelzung der Israeliten mit der großen Familie der Franzosen. Diese driden Wohlthaten wünsche auch ich sehnlichst herbei. Aber unser väterlicher Glaube ist dem Fortschreiten der menschlichen Einsichten nicht widerstrebend, und was die sociale Verschmelzung anbelangt, so ist es ein Jrrthum, zu glauben, daß die Juden solche durch Abänderung ihrer religiösen Ueberzeugungen erlangen ober erweitern können, welcher nur Zweifel, Gleichgültigkeit und Entsittlichung erzeugt; sie ist vielmehr bas Ergebniß der bürgerlichen Gesetzgebung, des erlenchteten und wohlwollenden Verfahrens der Regierung, der Gesittung überhaupt, und der Toleranz und Menschenliebe, welche so sehr mit dem göttlichen Gesetze übereinstimmt, daß sie, gleichsam als Gegengewicht gegen die Uebel der Zeit, immer mehr in allen Volksklaffen und Gemeinden sich einführt. " „Ich stimme gegen den Ordonnanz-Entwurf ic." Großherzogtkum Baden. —Randegg. (Schluß.) Auch in mehreren Abschnitten des Schulchan Aruch und

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