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Israelitische Annalen · 1840-04-10 · Heft 15 (10.4.1840) · p. Seite 132

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 15 (10.4.1840)
Date
1840-04-10
Page
Seite 132 (sequence 4)
Language
German
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132 und durch den Schaltmonat um nach dem 18. um jZ, «ach dem 19. um f§, und durch den Schaltmonat um so daß man bei'm Beginn von jedem Cyklus um zurück ist. Nach dem ersten Jahr des Cyklus ist man demnach um Ä zurück, nach dem 2. um Jf, nach dem 3. um;z, und durch den Schaltmonat nur um \\; nach dem 4. um nach.dem 5. um j;, nach dem 6. um und durch den Schaltmonat nur um; nach dem 7. um {§, nach dem 8. um iZ—1, und durch den Schaltmonat findet sich wieder Alles ausgeglichen. Da man nun bei'm Beginn des Cyklus um iV zurück ist, so wäre man nach n Jahren, wenn keine Monate eingeschaltet würden, um ln+1 zurück, und nach 19 dem vorangehenden Jahre wäre man um 7 (n—1) + 1 7 n—7-J-1 7n — 6 zurück gewesen. 19 19 ~~ 19 Ist also zwischen 7n + l und 7n—6 eine Zahlj durch 19theildar, so erkennt man dadurch, daß man im Laufe deS JahreS um einen ganzen Monat zurückgekommen ist, und eS muß ein Monat eingeschaltet werden. Nachrichten und Correspondenzen. Verhandlungen, betreffend die Reorganisation in Frankreich. (Schluß.) „Der Artikel 58 überträgt auf die Schüler der Central-Religionsschule das Recht auf Rabdinate und Unterrabbinate. Die Ansuchenden glauben gegen diese Verfügung, welche gewissen Candidaten zum Nachtheile anderer, die gleiche Verdienste haben, und gleiche Garantien darbieten dürsten, ein Vorrecht giebt, protestiren zu müssen. Sie tragen darauf an, daß die zur Zeit im Amte stehenden Communal-Rabbinen auf die eintretenden Vacanzen sollen aspiriren und mit den Zöglingen der Centralschule und andern, welche ihre Prüfung vor den Lehrern dieser Schule bestanden haben, concurriren können. „Art. 68 besagt daß vom C. C. eingesetzte Prediger das Wort Gottes unter die Israeliten verbreiten sollen. Die Ansuchendeu können nicht umhin, die Mangelhaftigkeit dieser Maßregel und die daraus ohnfehlbar hervorgehenden Mißstände bemerkbar zu machen. Die Prediger müssen an Orten austreten, wo sie stemd find, wo fie weder die sittlilichen Zustände, noch die sittlichen und religiösen Bedürfnisse, noch die zu beachtenden Volksmeinungen kennen, sie sollen Gottes Wort in die Tempel tragen, ohne der Genehmigung der fungirenden Geistlichen des Ortes zu bedürfen. Sie können demnach Grundsätze aussprechen, welche den Ueberzeugungen des Rabbinen entgegengesetzt sind, Grundsätze, welche auf die empfindlichste Weise gegen die Ueberzeugung der Getreuen verstoßen können, deren Dorurtheile bisweilen wohl auch oft genug einer Schonung werth sind. Muß eine solche Maßregel nicht ohnfehlbar dahin abzielen, unter die JSraeliten den Keim der Zwietracht, der Störungen und beständiger Streitigkeiten auszustreuen? Heißt das nicht, die heilige Redebühne, von welcher nur Worte des Friedens und der Versöhnung gehört werden sollen, in einen Tummelplatz der Zwietracht und schmählicher Kämpfe verwandeln? Mögen die Rabbinen angehalten werben, oftmals zu predigen und ihre Gemeinden zu erbauen, ihnen ihre Pflichten darzustellen, ihnen die göttlichen Gebote in deren edeler Einfalt zu erklären; nichts wäre billiger, nichts ist nöthiger! Aber die Zulassung ftemder Prediger flößt gerechte Besorgnisse ein, daß die Verbesserungen, welche die Zeit fortschreitend uns bringen soll, nur noch dadurch verzögert werden dürften. „Diese Betrachtungen haben die Bnsuchenden sich zu machen erlaubt, und haben sie die Ehre, dem §. C. ehrfurchtsvoll vorzulegen. Sie bitten das C. C., hierin keine retrograde Tendenz, keine Absicht, heilsamen Aenderungen in den Weg zu treten, wahrnehmen zu wollen. Die Ansuchenden erkennen vielmehr deren Nothwendigkeit an und wünschen solche sehnlichst herbei. Sie fühlen, daß es dringliche Pflicht fei, an der moralischen und intellektuellen Regeneration ihrer Glaubensgenossen zu arbeiten. Sie glauben, daß diese Regeneration Hand in Hand gehen müsse mit dem Jugendunterricht und den Fortschritten der Aufklärung der Masse der Glaubensgenossen, namentlich auf dem Lande. Somit hoffen die Ansuchenden vertrauensvoll auf die Gerechtigkeit und Billigkeit, welche das C. C. beseelen, daß ihre Gegenvorstellungen gerechte Würdigung finden werden. Straß bürg, 11. November. So orthodox auch diese Addresse ist, so hat doch die wiederholte Anerkennung der Nothwendigkeit mancher Verbesserungen den Anhängern des Statu« quo ein Aergerniß gegeben. Mehrere zaghafte Rabbinen auf dem Lande haben sich auf eine bedauerliche Art von der Opposition einschüchtern lassen, und einer derselben hat sich bewogen gefunden, an den Verfasser obiger Addresse zu schreiben, um ihn zu vermögen, unter dem Vorwände nachträglicher Erläuterungen, eine zweite Petition an das Consistorium abzufassen, in welcher der vorgeschlagenen Rabbinenversammlung das Recht, irgend an allem, was durch hohes Alterthum geheiligt sei, eine Aenderung zu machen, versagt werben sollte. Allein Herr U. fand durchaus keinen Grund, von seiner frühern Ansicht abzugehen, wie die hier beigeschlossene Antwort zu erkennen giebt. Der Inhalt dieses (hebräisch abgefaßten) Schreibens ist folgender: „Mit tiefem Bedauern ersehe ich aus Ihrem Anschreiben, daß der kurze Friede, der uns so brüderlich vereint hatte, schon durch Uebelwollende gestört worden, und während sonst in Versammlungen mancher Streit obwaltet, selbst da wo die Mitglieder befreundet sind, hier leider der umgekehrte Fall eintritt, daß nämlich alle wie einstimmige Freunde gemeinschaftlich handelten, während sie den Keim der Zwietracht bereits in sich fühlten, der nun außerhalb hervorbricht. Wir haben ja vor Mundirung unsrer Addresse jedes Wort reiflich erwogen, alles Mißfällige gestrichen, bann hat der Herr Präses den Inhalt der Addresse nochmals deutsch vorgelescn, damit jeder sie vollständig verstehe! Wie kann man jetzt es wagen, uns andern Sinn unterzulegen? Nur böser Wille muß solchem Ansinnen zum Grunde liegen. Wozu sollte wohl eine nachträgliche Erklärung dienen? Haben wir etwa uns denHeterodoxen angeschkossen, und unzulässige Reformen gefordert? Haben wir uns dahin erklärt, baß Gottes lebendiges Wort geändert werden dürfe? Jeder unserer Ausdrücke ist klar und bestimmt, weßba'd auch bei der Unterzeichnung kein Bedenken eintrat ober sich merken ließ. Wie kann man auch eine Absicht unerlaubter Aenderungen voraussetzen, da wir nur eben einer Rabbinen- Synobe die Entscheidung zuerkennen?" „Wenn aber der Antragsteller darüber sich beunruhigt, daß wir die Nothwendigkeit mancher einzuführenden Verbesserungen selbst zugestehen, so erlaube ich mir zu bemerken, daß es uns sehr wohl ansteht, die Mängel und Bedürfnisse unserer Gemeinden und die Forderungen der Zeit zu wissen, und öffentlich uns darüber zu erklären. Gerade diese Offenheit spricht für uns und macht unser Gesuch desto wirksamer. Was würde es auch helfen, allbekannte Dinge in Abrede stellen zu wollen? Wir würden uns vor den Gegnern nur lächerlich machen, wenn es hieße: Diese Leute stehen an der Spitze der Gemeinden, und das Volk wird von ihnen geleitet, und doch wissen sie nicht, wo es fehlt, noch was Noth thut; sondern jeder genießt seine Einkünfte, und läßt alles gehen, wie es geht!" —In derThat, wer ist so blind, um nicht die Mißstänbe zu sehen? Tagtäglich mehrt sich der Abfall und der Unglaube, und wir sollen schweigen? Wir treiben wie ein Schiff im Sturm umher, und niemand denkt auf Rettung, wie sollen wir unsre Fehler nicht wahrnehmen? Man gehe in die Synagoge, schaue die Leute eintreten in's Heiligthum, wie in ein Weinhaus; statt zu beten und andächtig den Sinn nach oben zu wenden in herzlichem, kurzem, reinem Gebete, laut durcheinander schreien und schwatzen, oder gar zanken, — ist das nicht schlimm? Und wenn unsre Söhne und Töchter wie wilde Thiere heran-

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