Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 15 (10.4.1840)
- Date
- 1840-04-10
- Page
- Seite 131 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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131 ncrn Beweggründe zu vernachlässigende Verpflichrung, die einem Jeden ohne Ausnahme obliegt, über die göttliche Thora Tag und Nacht unablässig zu forschen, und regelmäßig immer sich damit zu beschäftigen. Die Wichtigkeit und das hohe Verdienst einer solchen Forschung wird über alle lobenswerthe Handlungen, selbst über die Ausübung des Gesetzes gepriesen; die Vernachlässigung eines so heiligen Geschäftes kann auf keine Weise gerechtfertiger werden; nach dem Tode wird vom allwissenden Richter am allerersten über die pünktliche Erfüllung dieser Pflicht strenge Rechenschaft gefordert; ohne sie könnte die Welt nicht bestehen; sie allein bringt wahre Erquickung und Glückseligkeit in diesem und im jenseitigen Leben; durch sie allein wird einst dem Volke ^Israel ein besseres Loos zu . Theil werden. Nun aber glaubte man dieser großen Schuldigkeit auf keine andere Weise Genüge leisten zu können, als indem man über die ganze heilige Schrift und über alle damals vorliegenden religiösen Urkunden gerade eine so fleißige und so beschaffene Untersuchung anftellte, wie wir sie im Thalmud ausgeführt finden. Daher gewann das Forschen und Disputiren eine so große Bedeutsamkeit, daß es nicht mehr Mittel zu höheren Zwecken, sondern selbst Zweck wurde, wie denn auch einmal (8oKadst 104 a) Raschi selbst mit jenen höchst merkwürdigen Worten ntfjrw r-o N"QDn -je-q jtrpon -noann -jti "ja offen zugeftanden hat. Es war demnach beiden mit einander streitenden Partheien nicht so sehr daran gelegen, ob der Streit nach den Vorschriften des gemeinen Menschenverstandes geführt werde, ob der Sieg sich der einen oder der andern Seite zuwende, und ob der Ausgang auch einen praktischen Nutzen mit sich führe; es genügte vielmehr eine nie zu versiegende Quelle ausfindig gemacht zu haben, woraus man in Ewigkeit Mittel schöpfen konnte, jene heilige Pflicht zu erfülle». Dem frommen Wunsche also, dieses erhabene Ziel zu erreichen, sind alle Leistungen der Thalmudisten zuzuschreiben, und auch diejenigen, die cs für gut fanden, alle Vorträge der Erstem zu Papier zu bringen, waren von der frommen Absicht geleitet, den kommenden Geschlechtern zur.Vollziehung eben dieses verdienstlichen Werkes den Weg zu erleichtern. Diese eine Idee, die in sämmtlichen schriftlichen Urkunden des rabbinischen Judenthums die herrschende ist, muß also immer zur Richtschur genommen werden, so oft man sich Änschickt, über jene Urkunden ein Urtheil zu fällen. Wird nun ein solches Verfahren auch bei der gegenwärtigen Untersuchung beobachtet, so wird, indem man "eine richtigere Auffassung des Gegenstandes errungen hat, ein zweifacher Vortheil daraus entspringen. Zuerst wird man den Thalmud nach seinem wahren Werthe würdigen lernen, und ihn gegen alle Angriffe leichter'verrheidigen können, denen er bisher wegen Verkennen seiner Tendenz nur allzusehr ausgesetzt war. Denn so wie es ungemein schwer fallen mußte, alle dort vorkommenden Ausschweifungen vor dem Richterftuhle der Vernunft zu rechtfertigen, so lange man von dem falschen Standpunkte ausging, es sei damit eine Aufstellung ewig bindender Vorschriften beabsichtigt worden: eben so leicht wird die Zweckmäßigkeit jener sonderbar klingenden Sätze anerkannt werden, sobald man in den Geist derselben tiefer eingedrungen sein wird. Sodann werden hierdurch auch die Hindernisse beseitigt, die der vernunftmäßigen Umgestaltung einiger nicht im ursprünglichen Judenthume begründeten Gebräuche noch im Wege stehen. Denn wie viele das Wohl der Gesammtheit betreffenden Verbesserungen konnten bisher bloß darum nicht verwirklicht werden, weil man zwischen ihnen und den im Thalmud vorkommenden Meinungen einen Widerspruch zu erblicken glaubte, den man zuvor heben müsse? Und wie manche andere Gegensätze, die das gegenwärtige Judenthum so sehr in Spaltung erhalten, würden wirklich gehoben werden, wenn beide Seiten sich erst über den wahren Geist des Thalmuds verständigt hätten? — Möge also bald ein mit thalmudischen Kenntnissen reichlich ausgeftatteter, von warmer Liebe für seine Glaubensbrüder innigft beseelter Mann auftreten, der diese wichtige Aufgabe nach Gebühr beherzige, und mit Ernst zu lösen trachte. Ueber den Schaltmonat tm jüdischen Kalender. *) Don Dr. M. Creizenach. Bekanntlich werden in der jüdischen Kalenderberechnung zur Ausgleichung der Mondjahre mit den Sonnenjahren, in jedem Cyklus von 19 Jahren 7 Mondmonate eingeschaltet, und zwar immer im 3, 6, 8, 11, 14, 17 und 19 Jahr des Cyklus. Man hat schon oft versucht, die Ursache zu finden, warum die Ausgleichungsmonate gerade in der hier angegebenen Ordnung eingeschaltet werden, und hat der Vermuthung Raum gegeben, daß hier Willkühr obwalte. Dies ist aber in der That nicht der Fall, und dies Einschaltungsverfahren läßt sich auch durch folgende, durch den Zweck der Einschaltung leicht erklärliche Regel aussprechen. Bezeichnet man die Zahl im Cyklus durch n, so wird das Jahr vergrößert, wenn zwischen 7n +1 und 7n — 6, die erste Gränze mit inbegriffen, eine Zahl durch 19 theilbar ist. So wird z. B. das I2te Jahr nicht vergrößert, weil zwischen 7. 12-s-1 und 7.12 — 6, oder zwischen 85 und 78 keine Zahl durch 19 theilbar ist; das I4re Jahr hingegen wirb vergrößert, weil zwischen 7. 14 4-1 und 7. 14 — 6, oder zwischen 99 und 92, die Zahl 95 theilbar ist durch 19. Der CykluS ist so eingerichtet, daß nach dem 8ten Jahr durch den Schaltmonat aller Unterschied zwischen den 19 Sonnenjahren und den 19 Mondjahren seit dem Beginn vom 9. Jahre des vorigen Cyklus vollkommen ausgeglichen ist. Nach dem 9ten Jahre ist nun das Ende des Mondjahjahres wieder hinter dem des Sonnenjahres zurück, und zwar um Monate, denn 19 Svnnenjahre sind genau so viel, als 19. 12 + 7 235 Mondmonate, folglich ist ein Sonnenjahr —12 T75 Mondm. Nach dem 10. Jahr ist man um zurück, also noch nicht um einen ganzen Monat, und man hat noch nicht nöthig, einen Monat einzuschalten. Nach dem 11. Jahr ist man umzurück; man macht daher einen Schaltmvnat und bleibt zurück um **,• Nach dem 12. ist man daher zurück um x%, nach dem 13. um sZ, nach dem 14. um und durch den Schaltmonat um T**; nach dem 15. um {J, nach dem 16. um sz, nach dem 17. um Zz, *) Aus einem größern Werk über die jüdische Kalenderberechnung, das der Verfasser dieses Aufsatzes erscheinen zu lassen beabsichtigt. 15*