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Israelitische Annalen · 1840-04-03 · Heft 14 (3.4.1840) · p. Seite 127

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 14 (3.4.1840)
Date
1840-04-03
Page
Seite 127 (sequence 7)
Language
German
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127 welche die Zeit in unsere religiösen Uedungen eingeführt hat, .. abzustellen. Betreffend die Art. 37 und 38, über die Unterordnung (Hierarchie) der Geistlichen glauben die Ansuchenben folgende Betrachtungen machen zu müssen. Die Verfügungen dieser Artikel setzen den Charakter der meisten Communal-Rabbinen im Elsaß herab; mit Ausnahme einiger wenigen treten alle in die Klasse der dienstthuenden Geistlichen, dies heißt aber nichts anders als sie degradiren. ihnen ohne Weiteres einen geheiligten Charakter rauben; denn es ist allgemein angenommen, daß die Dienstthuenden keinen geistlichen Charakter haben noch je hatten; es sind mit diesem Titel keine andere Verrichtungen verbunden, als vorzubeten, welche vielleicht jeder Israelit von unbescholtenem Rufe und einiger Kenntniß der hebr. Sprache ausüben kann. Nach Art. 56 und 5? des Entwurfs soll jede neue Ernennung eines Grand rabbia und eines ConDstorial- Rabbiners auf dem Wege der Concurrenz erfolgen. Die Ansuchenden können nickt begreifen, warum bereits mit Fähigkeitszeugnissen versehene Candidaten, abermals von einer Commission von 9 oder 7 Mitgliedern den Forderungen eines vom C. C. zu erlassenden Programms Genüge leisten sollen. Sie verlangen, daß in dieser Hinsicht die nach der Ordonnanz von 1823 festgesetzte, durch Notabeln zu vollziehende El nennungsart aufrecht erbalten werde. (Fortsetzung folgt.) Carlsruhe, 22. Marz. — Vorgestern wurde der neu geordnete Gottesdienst mit Chorgesäng, trotz einigen Widerstandes einer entgegenstebenden Parthei, auch für den .Vorabend zum Sabbath in hiesiger Synagoge eingeführt, welche gedruckt voll war, obwohl viele Gegner sich nickt einfanden. Der durch die neue Einricktung erzielte Fortschritt ist anerkannt, und beweist sich durck eine überaus starke Theilnahme, besonders derer, welche bisher dem Gottesdienste ganz entfremdet waren. Schon dies sollte denen, welche so sehr dagegen eifern, ein Beweis von deren Wichtigkeit fein. Es ist auch nickt zu bezweifeln, daß die augenscheinlichen Verbesserungen sich immer mehr bewähren werden. Heidelberg, März 1840. — Bemerkenswerth ist die Erörterung einer Frage, zu welcher eine jüngst von der hiesigen Zimmernschen Familie errichtete Stiftung Anlaß gegeben hat. Die jünger» Mitglieder dieses den Studirenden hiesiger Universität sowohl als der Stadt selbst, seit fast einem halben Jahrhundert durch acktbare Wirksamkeit und lebrnsthätige Theilnahme für alles Gute wohlbekannten Hauses, dessen Haupt noch im rüstigen Greisesalker sich allgemeiner Vereh-, rung erfreut, haben gemeinsckaftlich ein Capital von 800 fl. zu einer Stiftung, welche den Namen der Mutter Sara Zimmern geb. Flersheim tragen soll, zurückgesteüt, und dem gegenwärtigen Gemeindevorsteher H. Adolph Zimmern die nähere Bestimmung desselben anheim gegeben. Dieser hat unter dem 6. Juli v. Jahres das erwähnte Capital, vermehrt auf 1000 fl., und zahlbar 1. Jan. 1844, dem Gemeinde-Rath der Stadt Heidelberg überwiesen, und bestimmt in der Stiftungs-Urkunde die Zinien desselben mit 40 fl. jährlich zur Besoldung eines Jüdischen Religionslehrers, behufs brr Unterweisung der Israelitischen Zöglinge der städtischen Hähern Bürgerschule in deren Schullvkaie und mit Zulassung etwaiger Schüler des Lyceums, welche daran Theit nehmen wollen, in der väterlichen Religion. Dabei ist bemerkt, baß der betreffende Lehrer stets vorzugsweise aus der Zahl der nicht als Rabbinen fungirenben, jedoch geprüften und bestätigten jüdischen Candidaten zu wählen sei. und ist die Anstellung der Stadtbehörde mit Zuziehung des Direktors der Schule überlassen. Sobald von Staatswegen ein jüdischer Religionslehrer besonders angestellt wird, fällt der Sttftungsfonds dem BürgerschulfondF gänzlich zu, und erlischt die obige besondere Bestimmung. — Der Gemeinderath der Stadt hat in den ehrendsten Ausdrücken diese Stiftung unterm 6. Sept. v. I. angenommen. Da aber der Stifter auch auf die Genehmigung deS Staates dabei angetragen, und die Stadt letztere bei der Regierung des Unterrheinkrefles nackgesucht hat, und diese zuvor daS Gutachten des Israel. Oberrathes zu Carlsruhe einzuholen fiir angemessen fand, so ist von Setten letzterer Behörde, unterm 30. Dec. v. I., gegen die obige Fassung der Stiftung die Einwendung erhoben worden, daß die Anstellung des betreffenden Religionslehrers füglich nur von dem Israel. Oberrathe ausgehen müsse, und daß dieser, wenn diese Anstellung einer nicht-jüdischen Behörde überwiesen bleiben solle, für die Genehmigung der Stiftung von Seiten der Staatsregierung sich nickt verwenden könne Der Stifter glaubt jedoch, baß es genüge, wenn die Wahl auf die vom Oderrath geprüfte und bestätigte Lehrer sick beschränke, üdri-. gens aber, wie bei den christlichen Confessionen, der Stadtbehörde zustehend bleibe. — So steht die Sacke jetzt, und man ist gespannt auf die Art, wie die Frage gelöst werden wird. Niederrhein *). — Die am 3. März zum zweiten Mal zu Bonn vollzogene Rabbinenwahl erregt große Unzufriedenheit und es sind ernstliche Sckritie geschehen, um bei der höher» Behörde gegen deren Legalität zu protestiren. Nicht allein findet man, daß die Concurrenzschreiben. welche den 15. Febr. als letzten Termin zur Meldung ansetzten, zu spät ausgeschrieben worden, sondern auch darin sieht man eine Verletzung der Wahl-Unpartheilichkeit, daß den Notabeln erst am Wahltage, dem 3. März, 4 Concurrenz-Eingaben vorgelcgt worden, so daß gar ke»ne Prüfung derselben vorangehen konnte. Das ganze Verfahren erscheint daher auch diesmal nur als äußere Form. — Die Einsprüche der Gegner der Wahl werden nun aber noch mehr unterstützt durch den Mangel an Fähigkeitszeugnissen. welche nach Art. 20. Nr. 2 des erwähnten Reglements erforderlich sind, adseilen des Wiedererwählten A. — Das Gesetz fordert nämlich die Vorzeigung der Rabbinatsdiplome von drei inländischen Rabbinen. Der Gewählte aber soll nur deren 1 von seinem eigenen Vater, t von seinem Bruder. 1 von dem Kabbalisten in Mickelstadt, der durch wundertdälige Amulette sich einigen Ruf beim abergläubischen Volke erworben, und noch ein viertes, so wie ein Gießener Doktordiplom producirt haben, womit den gesetzlichen Ansprüchen keinesweges Genüge geleistet werde. Es steht nun dahin, in wie weit die Protestationen Berücksichtigung finden; worüber wir seiner Zeit berichte» werden. Berichte aus Mähren. (Fortsetzung.) 3) Boskowik. Heber diese, der proßnitzer an Familienzahl fast aanz gleiche Gemeinde, der die früherbenannten H. H. Fasset, Weiße und röw von Seiten ihres Vaterhauses angeboren, müssen wir uns viel kürzer fassen. Die Gemeinde ist sehr alt. war einst der Sitz großer rabdinischer Notab,litäten und besitzt einen Sinn für Wohlthätigkeit. wie ihn nur wenige Oerter barbieten. Mit Ende Februar d. I. zieht ein junger, frommer und in thalmudischer Hinsicht sehr gelehrt sein sollender Mann als Local-Rabbiner ein. Von einer zu errichtenden Lehranstalt für hebrä'scke Sprache mnd Bibel ist schon viel geredet, auch der hohen Behörde referirt worden, aber die Verwirklichung dieser Idee wird nicht energisch genug betrieben und dürfte daher noch lange hinausgeschoben bleiben. Ehrenvolle Nennung verdient indeß Herr M. Löwdeer, als der eifrigste und rastloseste Beförderer dieser Angelegenheit. Sonst zeichnet sich die ganze Familie seines Namens, so wie die des Hauses Löw durch eine Hoch- *) Es sind uns über diese Angelegenheit, so wie über ähnliche in Baiern, mehrere ausführliche Berichte zugegangen , die jedoch sich auf persönliche Erörterungen einlassen, welche dem Geiste der Annalen nicht Zusagen, und daher keine Aufnahme finden. Wir bemerken dies ausdrücklich, um jedem derartigen Ansinnen für die Folge vorzubeugen. Ist schon manche, Persönlichkeit unvermeidlich, so werden wir doch niemals unsere Blätter zu kleinlichen Referaten, die nicht vor die Oeffentlichkett gehören, herleihen! D. H.

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