Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 14 (3.4.1840)
- Date
- 1840-04-03
- Page
- Seite 125 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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125 Gesinnungen, welche ohne Unterschieb der Religion ihre Einwohner mit einander verbinden, sind bekannt, und haben sich bei mehr als einer Gelegenheit zu erkennen gegeben. Jedoch darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß Hr. Goubeschauit erst nach seiner Absetzung, und nachdem er bereits von der Stimmmehrheit verworfen worden, zum Capitän der Nationalgarde ernannt wurde; seine Erwählung war eher eine politische Demonstration, als eine Huldigung des Prinzips der Gleichheit der Culten. Die Wohnungsentschädigung, die der Herr Großrabbiner jedes Jahr auf das Budget der Stadt erhält, ist keine Begünstigung, wie Sie zu sagen belieben. Sie wissen gar wohl, Hr. Redakteur, daß dies eine von den Bewilligungen ist, die das Gesetz unter die obligatorischen Ausgaben rechnet, auch würde der Munizipalralh dieselbe um so weniger verweigern, als er in feiner hohen Sorgfalt für alles, was gut und nützlich ist, freiwillig die Gesellschaft der Aufmunterung der Arbeit und die israelitische Communalschule unterstützt. Warum sollten auch übrigens die Rabbiner die Wohnungsentschädigung nicht erhalten, da die Israeliten die der Pfarrer und Pastoren bezahlen helfen? „ Von allen Beschuldigungen aber, welche die Rede des Hrn. Cremieur Ihnen gegen die Israeliten einflößt, ist keine ungegrünbeler, als ihre vorgebliche Sorglosigkeit für den Unterricht und die Erziehung ihrer Kinder. Wenn Sie die Opfer kennten, die sie sich in dieser Hinsicht auferlegen, würden Sie es bedauern, eine solche Beschuldigung ausgesprochen zu haben. Jeder Israelit, der nur einigermaßen die Mittel dazu besitzt, beeilt sich diese heilige Pflicht zu erfüllen. Sie würdigen allzu sehr die Vorthelle, die der Unterricht und die Erziehung gewähren, als daß sie ihre Kinder einer so großen Wohlthat berauben sollten. Man kann sich nicht leicht einen Begriff von ihren fortwährenden Bemühungen machen, Moralität und Verbesserung zu verbreiten. Auch scheuen sie keine Opfer, wenn cs sich darum handelt, die Achtung ihrer Mitbürger der übrigen Culten zu erwerben, und sich immer mehr der Reckte würdig zu machen, die ihnen auf diesem edlen Boden Frankreichs, ihrem vielgeliebten Vaterlande gesichert werden. Wenn der Erfolg nicht immer ihren Eifer krönt, wenn der Fortschritt zuweilen nur langsam in Erfüllung geht, so werbe ick durch jene Worte des Hrn. Cremieur antworten: „Die Wiedergeburt der Juden schreibt sich erst von 25 Jahren her. Nun haben dieselben, meine Herren, in diesem kurzen Zeitraum wahre Wunder bewirkt..." „Ick wage es von Ihrer Gefälligkeit und Ihrer Unpartheilicbkeit zu hoffen, daß Sie diesen verspäteten Bemerkungen einen Raum in der nächsten Nummer Ihres schätzenswertken Journals gönnen werden. „Genehmigen Sie, Herr Redakteur, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung. Jahrzahle«, von vr. L. Zunz. (Schluß.) Seltener, wiewohl ehemals mehr im Gebrauch, war die Bezeichnung der Jahrzahl durch ein Wort, das mit n endigt, um mit selbigem die Jahrtausende auszubrücken. Auch darauf war de Rossi (Annal. sec. XV ,>. 93) schon aufmerksam; eine kleine Nachlese wird Gelegenheit zur Beseitigung einiger Jrrthümer geben. 1) Eine Ausgabe des Rassist-Commentars zum Pentateuch ist in Zamora erschienen im mET d. i. 5247. Dieser bisher völlig unbekannt gewesene Druck ist im Besitz des Herrn Saraval in Triest. 2) Das im Jahr oder 5250 findet fick: a) in der Lissaboner Ausgabe des Abudraham, dortjzum Uederfluß durch '-50 erläutert (de Rossi Annal. p. 68); b) in einer Lissaboner Handschrift (cod. Kennic. 509), mit dem Datum: 10. des ersten Adar; e) in einer ebenfalls portugiesischen Handschrift bei de Rossi (432) mit der Bestimmung: Mittwoch am 4. des zweiten Adar. Dieser Tag war aber ein Donnerstag, und vielleicht soll 24. statt 4. gelesen werden. Das Jahr 295 war übrigens auch ein Schaltjahr, in welchem der erwähnte 4. auf einen Sabbat fiel. 3) Drei alte Drucke, von Neapel, Leiria und Lissabon (Annal. p. 89, 93, 95) find im Jahr niTQ erschienen. Daß hier 5252 zu verstehen sei, folgt theils aus der Annalogie von njl, theils aus dem Umstande, daß 257 schon die Noth und die Auswanderung der Juden aus Portugal anfing. Uederdieß ist bei dem letzten Druck: „nach der Aera der Schöpfung" hinzugefügt, wodurch die Anwesenheit der Jahrtausende bezeichnet ist. Endlich «schließt die Angabe, daß der erste Druck am Beginn des zweiten Adar fertig geworden, für denselben das Jahr 257 aus, das kein Schaltjahr gewesen. 4) R. Saul ha-Cohen aus Kandia richtete seine bekannten Fragen an den Jsaac Abravanel im Jahre miO oder 5266, denn 5 Jahre später war der Beftagte schon 3 Jahre todt. 5) Die oben unter Nr. 7 erwähnten beiden Ausgaben vom Jahre 1511 haben das Datum njHN- Daß die zweite nicht etwa 1516 sei, ist dadurch erwiesen, baß sie „unter Bajazet" veranstaltet worden. Dies falsche Datum findet sich dennoch im Oppenheim. Catalog S. 412, Nr. 1352. 6) Der Sultan Selim regierte von 1512 dis 1520. Folglich ist das „unter Selim" erschienene Werk R. Jerucham's, welches das Datum miy hat, im Jahre 5216 gedruckt, nickt 221, wie der ältere Oppenheim. Catalog, und trotz dem Tadel de Rossi's (Annal. Nr. 54) auch der neuere (p. 90. Nr. 642) hat. 7) Midrasch Samuel ist gedruckt in Constantinvpel. den 8. Adar im Jahr rP'V unter Selim, folglich 277 (A. 1517.) In dem erwähnten Cataloge (p. 22. Nr. 144) ist weder Ort noch Jahr angegeben. In demselben Jabre am 1. Adar ist eine Bibelausgade (Annal. Nr. 65) von Gerschom fertig geworden. Aber sowohl der 1. als der 8. Adar waren am Sabbat. Es kann auch nicht der zweite Adar gemeint sein, da der Aruch desselben Jahres das Datum des 13. Adar hat, und der 13. des zweiten Adar auch auf einen Sabbat, sogar auf Sabbat Sackor, fiel. Vielleicht daß die Drucker, da ein doppelter Neumonbstag (Freitag und Sonnabend) stattgefunben. vom ersten die Zählung anfingen. 8) Die Sammlung von 18 kleinen Schriften bei de Rossi Annal. Nr. 92 ist gedruckt unter Selim, am 20. Sivan des Jahres m'CV oder 279. 9) In der Ausgabe des Tanchuma, Constantinvpel bei Salomo Masaltob, bezeichnet ms das Jahr 5280, wie de Rossi ib. Nr. 129 richtig erweist. 10) Ebendaselbst find die Turim erschienen im Jahr nsn,>* über dessen Zahlenwerth Wolf und de Rossi (ib. Nr. 286) im Zweifel sind. Allein das Datum: Freitag den 17. Elul entscheidet für das Jahr 300 (A. 1540), denn im Jahr 305 fiel jener Monatstag auf einen Dienstag. 11) In dem Bucke Omar ha-schickcha f. 29 b. wird von den Leiden erzählt, welcke die Juden zu Telmessan im Jahre betroffen. Daß das Jahr 302 (A. 1542) gemeint sei, erhellt aus Joseph Ha-Cohen's Geschichtsbuch f. 119. 12) Mose den Elasar Parnas, in dessen Offizin A^1547 die Gutachten des R. Isaak b. Schcschet, und A. 1550 3?. Bechai's Chobat ha-lebadot (Wolf Biblioth. Th. 3. p. 143) erschien, druckte Michlal Jofi im Jahre nEltf, und zwar wurde der Druck am 3. Tlschri angefangen und Donnerstag den 5. Elul beendigt. Demnach war der nächstfolgende Neujahrs.'ag ein Montag. Da nun das Jahr 315 mit Dienstag begonnen hat, so kann das Druckjahr nicht 314 sein, wie alle Bibliographen angeben, sondern das Schluß-He muß für die Tausende gelten. Wir erhalten hierdurch das Druckjahr 309, und bas Neujahrsfest 310 war richtig am Montage. Ueberdieß wird hinzugefügt, es sei bas Jahr 27 der Regierung Sulymans. Da Selim am 22. September 1520, d. i. am 10. Tischri 281, gestorben, so waren am 3. Tischri 309 noch nicht 28 vollständige Regierungsjahre seines Nachfolgers, also nur 27 anzugeben. Auf das Jahr 1534 paßt dieß nicht im Mindesten.