Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 14 (3.4.1840)
- Date
- 1840-04-03
- Page
- Seite 123 (sequence 3)
- Language
- German
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123 gemeinschaftlichen Lasten derselben bereitwilligst Theil nehmen,' und gleich zur.Förderung gemeinnütziger Zwecke mit Freuden nach Kräften beitragen. Bewußt, sind wir's uns, daß unter aller erlittener Schmach und Erniedrigung, wir uns den Sinn für Ehrenbaftigkeit und Menschenwerth treu bewahrt haben; daß daher die meisten jüdischen Väter ein sehnsüchtiges Verlangen tragen, ihre Kinder dem Schacher und Kleinhandel entziehen, und dem Landdau und Erwerbfleiß zuwenden zu können, und daß wir unablässig bemüht sind, unsere innere Verhältnisse zeitgemäß zu regeln und zu ordnen. Schulen, worin die vaterländische Sprache und Landkunde zu den wirbligsten und eifrigst betriebenen Lehrgegenständen gehört; und andere nützliche Institute in unserer Gemeinde ins Leben zu rufen; aus dem Leben aber zu schaffen Alles, was mit Recht ein Gegenstand des Tadels oder Spottes zu sein verdient. — Bewußt sind wir's uns endlich, daß weder unsere Religion, noch unsere Denkungsart, noch unsere Volksthümlichkeit uns — wie unsere Gegner hier und da vorgeben — zu einem selbstsüchtigen menschenfeindlichen Separatismus präbisponire, daß wir die Pflichten der Liebe und Gerechtigkeit keineswegs bloß auf die Brüder im Glauben, sondern auf alle in Gottes Ebenbild geschaffene Menschen erstrecken, und bei aller religiösen Absonderung, in allem was dem Menschen als Menschen nahe gehet, was zur bürgerlichen und gesellschaftlichen Ordnung gehört, was in Bezug auf das gegenseitige Verhältniß, Recht und Pflicht ist, mit unfern christlichen Mitbrüdern, ein Herz' und eme Seele zu sein wünschen. — Und dies Bewußtsein, wie der Umstand, daß schon die Rcichsversammlung v. I. 1791 die Nothwendigkeit einer Verbesserung unserer Lage einstimmig anerkannte, und die Ausführung derselben in Aussicht auf den nächstfolgenden Landtag stellte, seitdem aber ein halbes Jahrhundert dahin gegangen ist, ohne daß diese Angelegenheit wesentlich vorgerückt wäre, dies ist es, was uns Muth und Vertrauen einflößt, eine hohe Reichsversammlung in tiefster Unterwürfigkeit zu bitten: Sie wolle in ihrem göttlichen Berufe einen Akt der Humanität und Gerechtigkeit an uns vollziehen, und in Beherzigung der Nothwendigkeit einer Verbesserung unserer bürgerlichen Verhältnisse, diese zum Gegenstand der Berathung machen und die Diskussion hierüber mit der Erklärung schließen, „daß den Israeliten des Königreichs Ungarn die staatsbürgerlichen Rechte ertheilt werden sollen." Wir enthalten uns jeder weiteren Begründung dieser unterthänigsten Bitte, spricht dock die Erfahrung eben so offenkundig, wie Recht und Menschlichkeit, zu ihren Gunsten. In allen Staaten, wo die Regierung den jüdischen ünterthancn Bürgerrechte verlieh, haben die wohlthätigsten Folgen, den Nutzen dieser Rechtserlheilung bewährt. — Wenige Decennien der Freiheit waren dort hinreichend, in den Juden die ererbten Spuren einer 2000 jährigen Unterdrückung zu verlöschen und den gebeugten, aber noch nicht zerbrochenen Geist unserer Glaubensgenossen von neuem zu allem Guten und Gemeinnützigen zu erheben. — Der Hinblick auf England, Holland, Frankreich, Belgien, Dänemark, Würtemberg, Baben, Hessen und Preußen — Staaten, in welchen die Juden den übrigen Landeskindern völlig, oder doch in den meisten Beziehungen gesetzlich gleichgestellt sind — widerlegt auf's Gründlichste die Befürchtungen von angeblichen Nachtheilen, die man hin und wieder aus Unkenntnrß des Iudenthums und des gegenwärtigen Zustandes der Israeliten, oder auch kleinlichem Eigennutze und sonstigen unwürdigen Motiven an die Erhebung der Juden zu Staatsbürgern geknüpft wähnte, oder zu wahnen vorgab. — Denn in all den genannten Staaten baden die für die Juden ergriffenen Maßregeln der Gerechtigkelt und Staatsweisheit, nicht nur die davon hie und da besorgte Nachtheile nickt zur Folge gehabt, sondern sind nach dem einstimmigen Zeugniß aller unbefangenen, und den öffentlichen Aeußerungen berühmter Staatsmänner, wie Merilhou, Winter u. A., als in jeder Beziehung wohlthätig und das öffentliche Beste fördernd erwiesen. Jener Hinblick zeigt uns zur Genüge, daß da, wo die Juden einen etwaigen ungünstigen Einfluß ausüden, dies einzig und allein von ihrer gedrückten und beschränkten Lage herrühre, und daß es daher höchst ungerecht sei, dasjenige, was natürliche Folgen bisheriger Beschränkung ist, als Ursache und Dertheidigungsgrund des Fortbestandes dieser Beschränkung anführen zu wollen. — Selbst in Rußland, wo bekanntlich die Masse unserer Glaubensgenosten auf einer weit tieferen Bildungsstufe stehet, als die in anderen Ländern, verfehlt das in neuerer Zeit für sie erlassene, ihnen viele und bedeutende bürgerliche Rechte einräumende Jubenreglement nicht, bei ihnen auf das Wohlthätigste zur Weckung und Bildung eines besseren bürgerlichen Sinnes einzuwirken. Thatsache ist es, daß, als ihnen im Jahr 1835 Kronländereien im Gouvernement Tobolsk und in der Provinz Omsk zur Ansiedelung angewiesen, und sie hiezu durch Unterstützung bei der ersten Einrichtung aufgemunterl wurden, die Colonisation den besten Fortgang hatte, die Juden sich dort ausschließend dem Ackerbau widmeten und der Andrang so groß war, daß im Jahr 7837 die Auswanderung dahin verboten und dagegen neue Ansiedelungen in Bessarabien, in Neurußland gestattet wurden, wo sich die nämlichen günstigen Erfolge zeigten. Beweis genug, daß es weder Arbeitsscheu noch Gewiitnsuchl ist, das den Juden an seine gewohnten Crwerbszweige fess seit, und daß er mit Freuden gemeinnützigen Beschäftigungen sich hingiedt, wenn sie ihm nur freigestellt und nicht etwa an Bedingungen geknüpft werden, deren Erfüllung ihm auf seinem Standpunkt unmöglich ist. — Wir glauben daher in tiefster Unterthänigkeit uns der freudigen Hoffnung überlassen zu dürfen, daß sosehr auch weit wichtigere und umfassendere Landesangelegenheiten die Thätigkeit der hohen Reichsversammlung in Anspruch nehmen, — unsere flehende Stimme nicht verhallen, und in den für alles Große und Edle schlagenden Herzen der erhabene Gesetzgeber, Anklang finden werden. — Die huldreiche Gewährung unserer unterthänigsten Bitte würde hunderttausend Laudeskinder zu einem neuen würdigen Leben wecken, würbe für sie ein neuer Grund zur tiefsten Verehrung und innigsten Dankbarkeit gegen die erhabenen Reichsstände, würde sie noch inniger und unauflöslicher an bas Vaterland knüpfen und zu noch'treueren und gehorsameren Unterthanen machen. — Repliken detrcssend die Cremieux'sche Rede vor dem Gerichte zu Zabern (Savcrne.) 1) Der Niederrheinische Eourier vom 1. Febr. d. I. läßt sich in seiner deutschen Spalte gegen die dem Elsaß gemachten Vorwürfe der Unduldsamkeit also vernehmen: „Es ist keineswegs unsere Absicht, hier den Eid more judaico gegen Herrn Cremieur zu vertheidigen noch für die Christen die Befugniß zu hegehren, die Juden denselben schwören zu lassen, da diese selbst, bei ihren Streitigkeiten wegen Privatintercsse, ihn von einander fordern, und folglich Jedermann berechtigen zu glauben, daß diese Art Eid für sie allein heilig sei. Aber wir haben bas Recht, die Anklagen des Hrn. Cremieur gegen die Christen im Elsaffe seltsam zu finden, und uns dünkt, daß in seiner Rede viel mehr Vorurtheile und Unkunde des wabren Verbalts der Dinge liege, als es unter unfern christlichen Mitbürgern Vorurtheile gegen die Juden giedt. In der That, man muß die Thatsachen nicht kennen, um öffentlich zu behaupten, daß die Juden von 1839 für die Elsässer noch die Juden von 1339 feien; daß man auf keine der Bemühungen der Juden achte; daß das Elsaß das klassische Land ewig lebendiger Vorurtheile gegen die Israeliten sei; daß im Elsasse man die Juden zurückdränge; daß ihr Cultus da so zu sagen nur geduldet werde; daß da, mehr als anderwärts, die Feindschaften des fünfzehnten Jahrhunderts noch auf ihnen lasten. Das sind dreiste und adsprechende Behauptungen; aber wo sind die Thatsachen, die ihnen zum Beweis dienen sollen? LA*