Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 12 (20.3.1840)
- Date
- 1840-03-20
- Page
- Seite 108 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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106 gen zu lassen; viele selbst in -er Bibel vorkommenden Gesetze übergangen, dagegen aber gerade jene ausführlich bearbeitet, die zur damaligen Zeit nicht mehr in Uebung waren; manche Sätze in verschiedenen Abschnitten wiederholt, andere am Unrechten Orte untergebracht; alle zu einem Gegenstände gehörigen Satzungen bunt unter einander hingeftellt; nirgends eine planmäßige Einrheilung, eine mit Ordnung fortschreitende Verhandlung, ein konsequentes Verfahren beobachtet. Wann, wie, und durch wen diese ganze Masse vereinzelter Lehrmeinungen gesammelt, und zu einem Ganzen gebildet wurde, ist schwer zu bestimmen; wohl aber läßt sich aus derselben mit Zuverlässigkeit entnehmen, daß die von den Sammlern kundgemachte Tendenz nicht im Geringsten mit dem Zwecke übereinftimme, den man spater dieser Sammlung zugeschrieben hat. Da sie nun einmal der Text geworden ist, dessen Auslegung und Jllustrirung sich der Thalmud zum Gegenstände seiner Beschäftigung gemacht har, so wird man wohl dem Commentare einen Titel nicht beilegen wollen, der dem Texte selbst nicht zukommt. (Forts, f.) Jahrzahlen, von vr. L. Zunz. Nicht wenig Angaben von Jahrzahlen in der jüdischen Literatur und Bibliographie warten noch auf Berichtigung. Mit dem flüchtigen Lesen und noch fiüchtigern Abschreiben der Data ist die Sache nicht abgethan, wie die übelgerathene Beschreibung der Codices aus der Münchener Bibliothek beweiset. Bessern Erfolg dürfte eine Kenntniß des jüdischen Kalenders und das Studium der Typographie haben; von dem Gebrauch dieser Mittel mögen folgende Belege zeugen: 1/Der Kennicott'sche Codex 89 hat die Unterschrift: Im Jahre rmnn nach der Schöpfung, ppn seit dem Bau des Tempels. Kennicott, Bruns, Eichhorn, de Rosst find mit ihren Versuchen zur Entzifferung gescheitert; die Sache ist aber sehr einfach. Die erstere Bezeichnung macht nach dem Buchstabenwerthe 616. Fügt man die weggelassenen vier Jahrtausende hinzu, so kommt 4616. Da die hebräischen Chronologen den Bau des zweiten Tempels aufs I. 3468 ansetzen, so beträgt die Differenz der seitdem verflossenen Jahre 4616 — 3468—1268, oder mit Weglassung des Jahrtausends, 268, welches durch die letztere Bezeichnung ausgedrückt werden sollte. Das Datum ist demnach A. 856, jedoch ein Falsum, da die Handschrift viel jünger ist. 2) Schabthai b. Abraham Donolo ist im Jahre 4685, Monat Tammus, am Montag von den Arabern weggesuhrt worden. Nach cod. Rossi 399 (vgl. Melo Chofnajim, Berlin 1846. S. 21. 98) war es der neunte des Monats, und dieist richtig, da das genannte Jahr das Zeichen hatte und der 1. Tammus auf einen Sonntag fiel. Falsch aber ist der „neunzehnte," wie, nach Biscivni, der Codex in Florenz hat, denn dieß wäre am Mittwoch und stimmte nicht zu der überall auf gleiche Weise mitgetheilten genauem Angabe jenes Wochentages. 3) Ein Gutachten deS Gaon R. Hai hat die Zeitbestimmung: Sabbat, 6. Adar 327 (s. R. Simeon Duran Rechtsgutachten Th. 1. Nr. 153. f. 76. c.), welches sei das Jahr 4669 nach der Schöpfung, wie dort hinzugefügt wird. Es trifft aber 327, d. i. 1327 Selene., auf das Jahr 4775, dessen Charakter und mithin der erste (des ersten) Adar ein Montag war. Aber ein Schreiber hatte nywn (775) die Ziffer ssür das appellative „Neun" angesehen und eS danach in die Buchstadenziffer e (9) verwandelt. Daher die falsche Leseart. 4) Nach cod. Rossi 154 wurde die Version eines medizinischen Werkes beendigt Jahr 19, Donnerstag am 4. Elul. Allein dem Charakter dieses Jahres (nt!>T) zufolge war der 7. Elul ein Donnerstag, folglich ist i statt -j zu lesen. 5) cod. Kennic. vom Jahre 5646 hat: Dienstag, Parscha Bamidbar, am 17. Sivan. Es war aber dieß die Woche des Wochenabschnittes Schelach-lecha. Uebrigens mag dem Schreiber dieser Handschrift, Jsaac den Baruch, auch der Caffelsche Codex gehören, den Schiede sehr übereilt dem R. Jsaac b. Baruch Albalia und dem eilften Jahrhundert zuerkannte, und dessen Unterschriften zu lesen Joh. Dav. Michälis (Oriental. Bibliothek Th. 1. S. 228) sich nicht einmal die Mühe genommen. 6) Eine Handschrift aus demselben Jahre (s. Wolf Bidl. Th. 4. i>. 81) hat das Datum: Donnerstag den 22. Elul. Ein solches findet jedoch niemals statt, auch war in dem gedachten Jahre der 22. ein Freitag. 7) cod. Kennic. 136 heißt cs: Donnerstag 1. Adar 5659. Man lese: Mittwoch rc. 8) cod. Kennic. 564: „Feria III. sect. Devarim 4 dieb. qui sunt in medio mensis av an. 5064 ab. 0. C.” Dieß ist etwas unverständlich. Es war schlicht Dienstag 4. Ab. 8) ad. Kennic. 386: Sonntag der 17. Cheschvan 5070 (A. 1309). Da jedoch Sonntag der 14. war, so muß -p statt p gelesen werden. 10) Oer vaticansche Codex 14? ist A. 1316 geschrieben, und zwar Sonntag den 28. Sivan. Es ist jedoch dieser Monatstag nie ein Sonntag, man ändere daher: den 29. Sivan, wie es auch in jenem Jahre (Charakter nm) der Fall gewesen. 11) An zwei Stellen (VariaeLectiones Vol. I. Prolegg. und catai. codd.) lautet das Datum der de Rossischen Handschrift Nr. 442: Den 22. Cheschvan Freitag 83 (A. 1322). Es muß Mittwoch heißen. 12) An denselben zwei Orten giebt de Rossi das Alter des Cod. 20 also an: 21. Caslev Freitag 96 (A. 1335 ). Allein der gedachte Monatstag fällt niemals auf einen Freitag, und war sogar in jenem Jahre ein Sabbat. Wahrscheinlich soll es den 27. (J3 statt jo) heißen.