Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 11 (13.3.1840)
- Date
- 1840-03-13
- Page
- Seite 95 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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95 Sal. Rosenthal (durch seine Streitschrift im vorigen Jahre nicht sonderlich berühmt geworden) erst günstig für A. gewirkt hatte, jetzt aber durch den Preßburger R. gestimmt (wie die Akten zeigen) im entgegengesetzten Sinn einzuwirkcn strebte, ward der Sache überdrüssig. Endlich ward der Vorstand durch das freisinnigere Rabbinat zu Baja nochmals bewogen, die Schiedsrichter zu einer Versammlung zu berufen, welche sich nur unter der Bedingung einfanden, daß der von Baja den Vorsitz führte. Es fand eine feierliche Versammlung statt, wobei fast alle Partheien ihre Vertreter hatten. Man suchte den ganzen Gegenstand schließlich dadurch zu erledigen, daß die anwesenden Rabbinen dem A. seine Amtsfähigkeit schriftlich bezeugen, ihm auch eine Geldentschädigung verschaffen wollten, wofern er nur auf sein Amt zu Csaba verzichten wollte. — Diesen ehrenrührigen Vorschlag, der ihn von der Anklage nicht befreiete, verwarf A. gänzlich und forderte ein U rrh eil. — Allein jetzt glaubte jeder genug gethan zu haben, und man benutzte seine Weigerung, um ihn sowohl bei der Stadthalterei als bei Privaten in ein ungünstiges Licht zu stellen. — In seiner Verlegenheit rettete er aus den Trümmern seiner.Habe durch Abgebung seiner Assuranzforderung für den zehnten Theil ihres Nominal-Inhalts, eine sehr kleine Summe, und begab sich nach Papa, wo der Rabbiner, ohne Ansehen der Personen der Verfolger, mit seinen beiden Beisitzern die Sache vollständig untersuchte, und endlich unterm SS. Oct. 1835 ein gründliches, alle Klagepunkte durchaus erledigendes Urthcil gab, wonach A. in jeder Beziehung für schuldlos und vielmehr für ganz gerecht in seinem Thun erklärt wird. — Ein gleiches ward zum zweitenmal in Füred nach genauer und gründlicher Prüfung der Sache im März 1836 bescheinigt. Auch hatte er durch Verwendung des Vice- Gespan und Oberstuhlrichters zu Baja vom dortigen Oberrabbiner schon unterm 7. Dec. 1835 die unumwundene Erklärung erhalten, daß das ganze gegen ihn eingeleitue Verfahren aller Legitimität und Wahrhaftigkeit entbehre, und daß die Verfolger sich der unerhörtesten Mittel bedient haben, um ihre Verfolgung eines ganz unschuldigen Mannes durchzusetzen. Es sei dieß, fügt er hinzu, die einstimmige Meinung aller jüngst zu Pesth mit der Untersuchung beauftragt gewesenen Rabbinen, und er habe nur das Aktenstück nicht mit seiner Unterschrift bekräftigen wollen.— Die weitern Verhandlungen sind aus dem ersten Artikel genügend zu ersehen. Der ganze Vorfall bekundet deutlich, welche verderbliche Wirkung der Zelotismus, selbst wenn er von dem Sitze der strenger» Tugend ausgeht, auf diejenigen äußert, welche ihn nur zu eigennützigen Zwecken benutzen, und unter der Larve eines scheinreligiösen Lebens ihren Leidenschaften freien Lauf lassen, denen sie selbst sich täuschend am Ende den Charakter des Religionseifers andichten. Das Oberhaupt der hier angeregten Verfolgung ist, gleich mehrern Beiftimmenden, unterdeß in's Reich des Friedens eingegangen, und wir wollen nicht abermals ein Unrecht hervorheben, das er, geblendet durch allzugroßes Vertrauen auf seine Amtsgenoffen, beging, vielmehr noch zur Ehre seiner immer großartigen Gesinnung bemerken, daß er in einem Briefe vom 25. Jan. 1839 selbst sagt, er habe dem A. wofern er einige Zeit geräuschlos zu warten sich entschlossen hätte, wieder anderweitig aufzuhelfen beabsichtigt. Allein leugnen mögen wir nicht, daß aus den Akten gerade bei denen, die unter ftommem Scheine als harte Ankläger erscheinen, eine traurige, höchst verkehrte Gesinnung und selbst moralische Verderbtheit unverkennbar hervortritt, und daß alle, denen das Wohl der Gemeinden am Herzen liegt, hier lehrreichen Stoff zum Nachdenken finden. Jeder, dem es obliegt, auf die Besserung des Volkes einzuwirken, wird erkennen, daß nichts verdienstlicher erscheint, als eine recht klare und eindringliche Belehrung des Volkes über die ersten und unerläßlichsten Menschenpflichten, welche von keinem kirchlichen Gebrauche verdrängt werden dürfen. Wir haben diese Angelegenheit lediglich im allgemeinen Interesse nach den Akten, ohne alle apologetische Absicht dargestellt, fühlen uns aber doch gedrungen, gleichzeitig alle Menschenfreunde auf das traurige Schicksal des nun seit fast 6 Jahren, offenbar durch Kabale^ verfolgten Mannes aufmerksam zu machen und besonders zu bemerken, daß es wichtig sei, ihn zur weitern Betreibung seines Rechtes an geeigneter Stelle, so wie zur Herausgabe der Dokumente») thatkräftig zu unterstützen. *) Subskriptionen wird die Redaktion bereitwillig befördern. 11*